Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Meldung vom 04.11.2024 (Letzte Aktualisierung 04.11.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | China Restaurant Mandarin Gewandhausstraße 5 01067 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Während der Kontrolle wurden lebende und tote Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien im Thekenbereich, im Officebereich, in der Küche/Vorbereitungsbereich und im Trockenlager vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 09.10.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Montag, 04. November 2024, 11:24 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Das Restaurant wurde am 09.10.2024 bis 11.10.2024 geschlossen. Während dieser Zeit fand eine Grundreinigung statt. Außerdem wurde durch eine Fachfirma die Schädlingsbekämpfung begonnen. (-)
Meldung vom 01.11.2024 (Letzte Aktualisierung 01.11.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | XXX |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | 10.10.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | Freitag, 01. November 2024, 13:01 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- (14.10.2024)
Meldung vom 25.10.2024 (Letzte Aktualisierung 25.10.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
---|---|
Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 06.09.2024 |
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Annaberger Backwaren GmbH, Filiale "Gutguschl" Alte Königswalder Straße 1 09456 Annaberg-Buchholz |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Unter der Salattheke zeigten sich erhebliche Verschmutzungen und Spinnweben auf dem Fußboden. Die Arbeitsfläche unter dem Warmhaltegerät im Imbissbereich war klebrig. Auch im Bereich des Handwaschbeckens im Imbiss waren Spinnweben und Altschmutz vorhanden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Eistheke innen unter den Eisbehältern und an den Randbereichen erheblich verschmutzt war. Der Bereich hinter dem Garschrank, vor allem im Bereich des Fußbodens, war stark verunreinigt. Die Kühlvitrine neben der Eistheke war sowohl in den Rand- als auch in den Lüftungsbereichen stark verschmutzt. Unter dem Brotregal und in den Schränken bis hin zur Spüle wurden ebenfalls erhebliche Verschmutzungen festgestellt. Ebenso war unter der Kühltheke der feinen Backwaren eine starke Verschmutzung erkennbar. Der Dichtgummi eines Kühlschranks wies Verunreinigungen auf und die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich stark verschmutzt. Die Decke des Abfallraums war mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der gesamte Gang im Lagerbereich sowie das Gläserlager waren durchgängig verschmutzt und mit Spinnweben behaftet. Im Tiefkühlraum wurde der Fußboden mit alten Etiketten, Krümeln und Altschmutz verunreinigt vorgefunden. Das Reinigungsmittellager war ebenfalls durchgehend verunreinigt. Auch in der Küche gab es erhebliche Hygienemängel. Der Bereich unter der Spüle war stark verschmutzt, die Dunstabzugshaube war mit altem Fett behaftet. Die Edelstahlkühlschränke waren von außen sowie im Türgummibereich verschmutzt. Der Tomatenschneider war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die mittlere Küchenzeile, besonders im Frontbereich unter der Dunstabzugshaube, war stark mit alten Fettablagerungen verschmutzt. Auf den Spinden im Umkleideraum wurde ein ca. 1 cm hoher Staubfilm festgestellt. |
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im hinteren Küchenbereich, insbesondere hinter den Kühlschränken, im Gang und Eckbereich Richtung kalte Küche, sowie im vorderen Gangbereich, der Spülküche und im Thekenbereich (Imbiss/Theke Backwaren) wurde Mäusekot vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | 06.09.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | Freitag, 25. Oktober 2024, 12:13 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. (19.09.2024) Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (24.09.2024)
Meldung vom 16.10.2024 (Letzte Aktualisierung 16.10.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
---|---|
Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 03.09.2024 |
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | CHP Hotelbetriebsgesellschaft Rathaushotels Markt 15 09484 Kurort Oberwiesenthal |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Küche war das Handwaschbecken zugestellt und das Ständerwerk der Kücheneinrichtung sowie der Rollwagen waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Weiterhin waren die Dunstabzugshaube samt der dazugehörigen Einlegegitter sowie der Deckenbereich durch bräunliche Fettablagerungen verschmutzt. Die Spülkörbe wiesen einen alten Schmutzfilm auf und der Fußboden in der gesamten Küche, besonders in den Ecken und unter den Arbeitstischen, war stark verschmutzt. Der Kühlarbeitstisch sowie die Dichtgummis waren erheblich verunreinigt. Im unteren Schubkasten hatte sich durch Kondenswasser bereits eine Wasserlache gebildet. Zudem waren die Abfallbehälter in der Küche nicht abgedeckt. Die Kippbratpfanne und die Fritteuse wiesen alte Fettverkrustungen auf. Im Spülbereich unterhalb des Spültisches, insbesondere um den Siphon, gab es erhebliche Verschmutzungen. Die Silikonfuge im Bereich des Doppelspülbeckens an der Trennwand zum Kochbereich war durch schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt. Das Kühlaggregat im Kühlraum war im Bereich der Schutzgitter und des Ventilators stark verschmutzt. Die Eingangstür zum Kühlraum sowie Teile der Wand- und Fußbodenbereiche im Kühlraum waren verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies unter der Abdeckung des Schneideblattes alte Produktreste auf. Der Eiswürfelbereiter war innen durch schleimige Ablagerungen verunreinigt und der Bierkühler war innen sowie an den Dichtgummis stark verschmutzt. Die Mikrowelle wies innen Schmutzablagerungen auf. Der Fußboden im Bereich der Gläserspülmaschine war durch alte Schmutzansammlungen stark verunreinigt. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Kühlraum für Gemüse waren das Kühlaggregat sowie die Schutzgitter erheblich mit Flusen behaftet. Zudem waren die Gemüsekisten stark verschmutzt, ein GN-Behälter war mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden wies ebenfalls deutliche Verschmutzungen auf, insbesondere in den Ecken. Weiterhin wurden an den Wänden schimmelähnliche Beläge festgestellt. Im Kühlraum für Fleisch waren die Schutzgitter des Verdampfers stark mit Flusen bedeckt und der Wandbereich unter sowie hinter dem Kühlaggregat war stark verschmutzt. Im Tiefkühlraum war der Fußboden verunreinigt, Brötchen wurden in hellblauen Mülltüten eingefroren vorgefunden. Im Getränkelager waren mehrere Getränke-Big Packs sowie der Fußboden durch Ablagerungen verunreinigt. In der Bar war der Schanktresen im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt. Der Abfluss der Tropfmulde in der Bar war verunreinigt. Der Pre-Mix-Automat war im Bereich der Produktaustrittdüsen sowie des Kühlaggregats verschmutzt. Der Kühltisch im Wandbereich war innen durch Schmutzablagerungen und teilweise schimmelähnlichen Belag verunreinigt. Im Trockenlager war der Fußboden erheblich verschmutzt. In allen Hygienebereichen wurden Lebensmitteltransportbehälter direkt auf dem Fußboden gelagert. Im Müllraum waren der Fußboden und die Decke stark verschmutzt. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In den Personaltoiletten fehlte an den Handwaschbecken das erforderliche Händedesinfektionsmittel. Im Umkleidebereich der Herren lagen eine Vielzahl privater Sachen vor den Spinden. |
Verstoß | Temperaturverstöße |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Am Frühstücksbuffet wurden Lachs mit einer Temperatur von 19,3°C und andere kühlpflichtige Produkte (u.a. Eiersalat, Fleischsalat) ohne ausreichende Kühlung angeboten. |
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Bar wurde an den Zapfhähnen ein starker Befall mit Fruchtfliegen festgestellt. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | 03.09.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | Mittwoch, 16. Oktober 2024, 12:11 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur Nachkontrolle am 12.09.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Die weiteren Mängel wurden durch das Unternehmen abgestellt. (12.09.2024)
Meldung vom 20.09.2024 (Letzte Aktualisierung 20.09.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Weintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen, Pertersilie, Dill |
---|---|
Charge/Partie | Verkaufstag 20.08.2024 (Marktstand 33) |
Herkunft | international Obst und Gemüse unterschiedlicher Herkunft |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Marktstand 33/ Wochenmarkt Chemnitz Obst- und Gemüsehandel Pham Ngoc Händler Luan Pham Ngoc, Jakobstr. 17, 09130 Chemnitz |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
Beschreibung | Zum Kontrollzeitpunkt zwischen 10:15 Uhr und 10:50 Uhr, bereits kurz nach Öffnung des Marktes, wurde eine Vielzahl an Obst und Gemüse mit deutlichen Verderbnis-Erscheinungen, wie Schimmelbefall, Fäulnis, Verfärbungen, Konsistenzerweichung und artfremder, fäkaler Geruch im Verkauf und im hinteren Bereich des Marktstandes vorgefunden. U.a. wiesen folgende Waren ein oder mehrere der vorgenannten Verderbnismerkmale auf: Weintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Zum Kontrollzeitpunkt wurden hinter dem Stand bodennah in einem verschmutzten Umfeld durch einen Mitarbeiter Kräuter (u.a. Petersilie, Dill, Kräuter z.T. verdorben) sortiert und die Stiele in einen Eimer mit Schmutzwasser getaucht. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | 20.08.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | Freitag, 20. September 2024, 12:53 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur Nachkontrolle am 22.08.2024 waren die Mängel größtenteils durch den Lebensmittelunternehmer abgestellt. (22.08.2024)
Meldung vom 06.09.2024 (Letzte Aktualisierung 06.09.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sanfur Falafel & More Prager Str. 2b 01069 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Vorbereitungsküche wurden lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Bereich der Tiefkühltruhe, Kühlschrank und der Palette gesichtet. Weiterhin wurden unter der Spüle viele tote Tiere gefunden. In der Monitoringfalle am Eingang waren noch zwei lebende Schaben zu sehen. Des Weiteren wurde in den Ecken, hinter der Abschlusskante und unter der Spüle viele Unsauberkeiten festgestellt. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 27.06.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Freitag, 06. September 2024, 08:41 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundreinigung erfolgte (01.07.2024)
- Schädlingsmonitoringsystem wurde erweitert (03.07.2024)
- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (03.07.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Es erfolgte eine freiwillige Teilschließung der Vorbereitungsküche vom 27. Juni 2024 bis zum 3. Juli 2024.
Meldung vom 03.09.2024 (Letzte Aktualisierung 03.09.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Salatgurke Sorte Kiruna |
---|---|
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Elbaue-Werkstätten gGmbH, Aueweg 2, 04860 Torgau |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: L/2024/005825
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
Pflanzenschutzmittel/Daminozid | 0,14 +/- 0,07 mg/kg | 0,06 mg/kg | VO(EG) Nr. 396/2005 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | 25.07.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | Dienstag, 03. September 2024, 09:05 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Ursachenermittlung: Kontamination von Jungpflanzen über Gießwasserablauf. Noch vorhandene Salatgurken wurden umgehend aus dem Verkauf genommen. Pflanzen wurden umgehend vernichtet. Umbau des Wasserablaufs mit Sperrhähnen. Junge Nutzpflanzen werden zukünftig händisch gegossen. (26.07.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Gemäß Gutachten keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher.
Meldung vom 22.08.2024 (Letzte Aktualisierung 22.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Vita Life Prager Str. 2a 01069 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde ein Schabenbefall im Produktionsbereich (Küche/Kochstrecke) festgestellt. Es wurden u.a. lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien unter dem Mobiliar auf dem Fußboden und angrenzenden Bereichen vorgefunden. In der Spülküche wurden in einer Klebefalle lebende und tote Schaben vorgefunden bzw. auch lose oder anhaftende tote Schaben im Umfeld festgestellt. Im Lagerraum wurden tote Schaben aller Entwicklungsstadien vorgefunden. Zudem wies die allgemeine Hygiene zur Kontrolle Mängel auf. In der Spülküche/Lager, im Lagerraum und in der Küche/Kochstrecke war besonders der Fußboden unter dem Mobiliar massiv verschmutzt, verkrümelt und mit anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt. Auch die Unterkühlungen in der Küche/Kochstrecke waren im Inneren massiv verschmutzt, verklebt, mit schlierigen Belägen behaftet. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 27.06.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Donnerstag, 22. August 2024, 10:13 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundreinigung erfolgte (28.06.2024)
- Schädlingsmonitoringsystem wurde überprüft (28.06.2024)
- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (28.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 27. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024
Meldung vom 19.08.2024 (Letzte Aktualisierung 19.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | In der Betriebsstätte werden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, gelagert und in den Verkehr gebracht, darunter Rohkostsalat, Reis und Fleisch. |
---|---|
Mindeshaltbarkeitsdatum | Salatmischung mit MHD 20.05.2024 am 22.05.2024 im Kühlraum vorgefunden |
Herkunft | Deutschland In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Punjabi Pizza Coppistraße 52 04157 Leipzig |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Hinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Zu den amtlichen Kontrollen am 22.05.2024 und am 05.06.2024 wurden Verstöße gegen hygienischen Mindestanforderungen vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen am a) 22.05.2024: In der Gefriertruhe wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand vorgefunden. Im Kühlraum wurde eine Salatmischung vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Kontrolle seit zwei Tagen überschritten war. An den Bedarfsgegenständen und den Ausrüstungsgegenständen wurden Schmutzablagerungen festgestellt. Regalböden zur Lagerung von u.a. offenen Lebensmitteln waren hochgradig verschmutzt. – Fortsetzung unter weiterer Verstoß |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Fortsetzung - b) 05.06.2024: Die Mängel aus der Kontrolle am 22.05.2024 bestanden weiterhin. Zudem wurden zahlreiche Fliegen in der Küche festgestellt, ohne dass Bekämpfungsmaßnahmen sichtbar waren. Verschmutze Arbeitskleidung lag auf dem Pizzaofen. Arbeitsgeräte wie Teigroller und Pizzaschneider wiesen verklebte Altschmutzbeläge auf. Am Handwaschbecken befanden sich keine Einmalhandtücher. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In den obigen Beschreibungen enthalten. |
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In den obigen Beschreibungen enthalten. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
---|---|
Datum | 22.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
---|---|
Datum | Montag, 19. August 2024, 10:56 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (22.05.2024)
- Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit Gefrierbrand (22.05.2024)
- Eigenverantwortliche Reinigung der verschmutzten Arbeitsgeräte (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)
- Eigenverantwortliche Säuberung und Folienbeschichtung der Regalböden (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Hinweis: Diese Information der Öffentlichkeit erfolgt, da der hinreichend begründete Verdacht im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, verstoßen worden ist.
Meldung vom 16.08.2024 (Letzte Aktualisierung 16.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Bio-Leinsamen 350g-Packung |
---|---|
Charge/Partie | L-4 |
Mindeshaltbarkeitsdatum | 25.05.2025 |
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Ölmühle Dörnthal, Dörnthal 47, 09526 Olbernhau |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: L/2024/006594
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
Didecyldimethylammonium chloride (C10) | 0,25 ± 0,13 mg/kg | 0,05 mg/kg | Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 |
Didecyldimethylammonium chloride (C 10) | 0,33 ± 0,17 mg/kg | 0,05 mg/kg | Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | 12.07.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | Freitag, 16. August 2024, 11:54 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte die Rücknahme der Ware aus dem Handel und die Sperrung der Ware. (18.07.2024)
Meldung vom 15.08.2024 (Letzte Aktualisierung 15.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Pasa Döner Burger Pizza Münchner Str. 14 01187 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 8. Juli 2024 wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es wurden lebende und tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Verkaufsraum vorgefunden. An folgenden Stellen waren Schaben sichtbar: hinter einem Brett im Eckbereich neben der Unterkühlung und in den offenen Schrankflächen darüber, im Grillbereich unter dem Handwaschbecken auf dem Boden, an der Bar im offenen Bereich an der Gläserspülmaschine, im angrenzenden Spülschrank, hinter dem Verkleidungsbrett unter der Spülmaschine. Zudem wies die allgemeine Hygiene bei der Kontrolle Mängel auf. Am Pizzaplatz war das Fett in der linken Fritteuse schwarz. Der Zwischenbereich der Arbeitstische war bis zum Boden fettig belegt. Die Unterkühlung war innen mit Speiseresten verschmutzt. Die Dichtgummis waren gerissen und mit Speiseresten belegt. Der Boden, die Regale und die Wände im Kühlraum waren unsauber. Die Teigkisten für den Pizzateig waren äußerlich verklebt. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 08.07.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Donnerstag, 15. August 2024, 10:59 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (08.07.2024)
- Grundreinigung erfolgte (08.07.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die behördlich angeordnete Betriebsschließung vom 8. Juli 2024 wurde am 9. Juli 2024 aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle aufgehoben.
Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Speisen |
---|---|
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant Palace Athen Kanzlerstr. 52 09112 Chemnitz |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter stark altschmutzig, schwarzen schimmelartiger Belag, der Fußbodeb verschmutzt und z.T. verrostet.. In der Kühlzelle wurden ungeordnet u.a. Käse in offenen Lebensmittelbehätern unmittelbar auf dem Fußboden gemeinsam mit unverpacktem Obst und Gemüse und Kartonagen gelagert. Im Kellerlagerraum wurden Weißkohlköpfe und Zwiebeln in Netzen unmittelbar auf dem stark altschmutzigen Fußboden gemeinsam mit verschmutzten verschlissenen Kartons uvm. aufbewahrt. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Küche tropfte aus der Ablufteinrichtung schwarze altfettige Masse. Die Wand über der Ablufteinrichtung war altfettig verschmutzt, rau und schwer reinigbar. Der Heizkörper war stark verschmutzt. Auf dem Heizkörper wurden Küchentextilien getrocknet. Unten den Küchenmöbeln/ Küchengeräten war der Fußboden altschmutzig, verklebt, mit angetrockneten Speiseresten verunreinigt. Ein Kühlschrank zur Lebensmittellagerung war innen altschmutzig. Die Innenraumauskleidung des Kühlschranks war so schadhaft, dass das Isoliermaterial hervortrat. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | 03.07.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | Montag, 12. August 2024, 10:24 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur amtlichen Nachkontrolle am 08.08.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt, Reparaturen ausgeführt sowie ein Großteil der baulichen Mängel abgestellt. (08.08.2024)
Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Lebensmittel. |
---|---|
Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 11.06.2024 |
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
Beschreibung | Beim Betreten des Fleischkühlhauses war ein aasiger, fauler Verwesungsgeruch wahrnehmbar. Es wurden mehrere Kisten mit verdorbenen Lebensmitteln vorgefunden. Diese enthielten z.B. schmierige Brühwürstchen, angetrocknete Schweineleber, grün-gelbliche schimmerndes Verarbeitungsfleisch und verdorbene Schweinefleischknochen. In der Wurstkühlzelle befanden sich Kisten mit Schinkenspeck- und Nussschinkenrohlingen in Lake. Die Schinken und die Lake waren mit toten Fliegen kontaminiert. Aus der Kiste mit gepökeltem Wildfleisch, das bereits grün schimmerte, stiegen Obstfliegen auf. In einer blauen E2-Kiste lagerten Schweinlachse, welche stark mit Schimmel behaftet waren. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Fleischkühlhaus wurden drei E2-Kisten mit Lebensmittelabfällen aus Retouren vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | 11.06.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
---|---|
Datum | Montag, 12. August 2024, 09:28 Uhr |
Meldung vom 30.07.2024 (Letzte Aktualisierung 30.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | verschiedene Süßwaren, Wurstwaren, Molkereierzeugnisse sowie selbsthergestelltes Sauerkraut |
---|---|
Charge/Partie | Produkte, die am 30.05.2024 zum Verkauf angeboten wurden |
Herkunft | Osteuropa |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Lebensmittelgeschäft Wostok Ostspezialitäten, Inh. Irene Schreiner, Fürstenstr. 30, 09130 Chemnitz |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Bereich der Süßwarenregale wurde ein Befall mit Lebensmittelmotten festgestellt. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Verkaufsraum wurden mehrere Fertigpackungen mit kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereierzeugnissen sowie ein Eimer mit selbsthergestelltem Sauerkraut vorgefunden, die bereits über mehrere Stunden bei Raumtemperatur (21,4°C amtliche Messung) lagerten. Es wurden verschiedene unverpackte Lebensmittel vorgefunden, hier Trockenfisch, Tiefkühlfisch und Räucherfisch, die auf Wunsch des Kunden beim Verkauf im Kassenbereich verpackt werden sollten, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen. Außerdem wurden mehrere, selbstabgepackte Tütchen mit Süßwaren vorgefunden. Das Abpacken der Tütchen erfolgte ebenfalls im Kassenbereich, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | 30.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | Dienstag, 30. Juli 2024, 08:16 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Kühlpflichtige Lebensmittel wurden umgehend in die Kühlung verräumt. (30.05.2024)
- Klebefallen gegen Lebensmittelmotten wurden aufgestellt. (17.06.2024)
Meldung vom 11.07.2024 (Letzte Aktualisierung 11.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Feinschmeckersalat (zerkleinerter Salat-Mix), Rucola, Spinat (Gesamtmenge: 14 kg) |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | dean & david DD Wiener Platz GmbH Wiener Platz 4 01069 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
Beschreibung | Am 29. April 2024 lagerten im Kühlschrank im Verkauf sechs Beutel Feinschmecker Salat (á 500g) mit Verbrauchsdatum 28. April 2024. Bei der Kontrolle am 14. Mai 2024 lagerten in den Kühlschränken in der Vorbereitung 1x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g, 1x Spinat mit Verbrauchsdatum 10. Mai 2024 á 500g, 1x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 500g. In der Kühlzelle im Untergeschoss lagerten 18x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 13. Mai 2024 á 500 g, 3x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g. Weiterhin wurde abgelaufener Salat schon zur Herstellung des Tagesgeschäftes verwendet. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 29.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Donnerstag, 11. Juli 2024, 11:57 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Der Salat wurde entsorgt. (29.04.2024)
- Die komplette Ware im Verkauf und die Salate in der Vorbereitung und Kühlzelle wurden entsorgt. (14.05.2024)
- Aktualisierung des HACCP-Konzeptes (20.06.2024)
Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | geschnittenes Obst und Gemüse sowie Obstsalate |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | HT Markt Prohliser Allee 10 01239 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 24. Mai 2024 wurde im Vorbereitungsbereich unter dem Spülbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. Die Tiere klebten an verschiedenen Reinigungsmittelflaschen und krabbelten bereits aus dem Schrank heraus. Es waren alle Schabenstadien vorhanden. Der Vorbereitungsraum wird zum Aufschneiden von Früchten und Zubereiten von Obstsalaten genutzt. Bei der Nachkontrolle am 30. Mai 2025 wurden insgesamt 7 Schabenmonitoringfallen im Vorbereitungsraum kontrolliert, 5 davon waren mit zum Teil lebenden Schaben befallen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 24.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Donnerstag, 04. Juli 2024, 15:39 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (27.05.2024)
- Entsorgung der bereits zubereiteten Obstsalate (24.05.2024)
- Grundreinigung erfolgte (27.05.2024)
- Bauliche Instandsetzung des Vorbereitungsraum (12.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Nutzung des Vorbereitungsraum wurde am 24. Mai 2024 bis auf weiteres untersagt. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für selbst geschnittenes Obst und Gemüse sowie selbst zubereitete Obstsalate ab dem 24. Mai 2024 ausgesprochen. Der Vorbereitungsraum wurde zur Zubereitung von Lebensmitteln am 12. Juni 2024 wieder freigegeben.
Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches im Markt in Verkehr gebracht wird. |
---|---|
Herkunft | Unbekannt |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Penny Markt GmbH Filiale Böhlen Jahnstr. 34 04564 Böhlen |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Markt, insbesondere unsauberer Fußboden im Lager, Kühllager und im Verkaufsbereich, Verschmutzungen in den Verkaufsregalen und im Bake Off Bereich allgemeine Unordnung im Lager und Verkaufsbereich Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht unverzüglich aus Lebensmittelbereich entfernt, mangelhafter Schutz vor Schädlings- bzw. Schadnagerbefall durch defektes Rolltor |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben) |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben) |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
---|---|
Datum | 23.10.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
---|---|
Datum | Donnerstag, 04. Juli 2024, 09:36 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- bis zur Nachkontrolle ist eine teilweise Reinigung erfolgt, teilweise mussten erneute Verschmutzungen festgestellt werden. (24.11.2023)
- Nach angewiesener Schließung erfolgte eine grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Marktes (15.12.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Mängel wurden bereits zur Kontrolle am 11.10.2023 festgestellt und im Kontrollbericht festgehalten und zur angekündigten Nachkontrolle am 23.10.2023 noch immer bzw. wieder festgestellt. Die Herstellung einer Grundordnung sowie eine grundlegende Reinigung und Desinfektion aller Bereiche des Marktes wurden amtlich angeordnet. Eine Nachkontrolle wurde angekündigt. Nach angewiesener Schließung und nach Abnahme einer grundlegenden Reinigung und Desinfektion wurde das Inverkehrbringen am 18.12.2023 wieder erlaubt.
Meldung vom 03.07.2024 (Letzte Aktualisierung 03.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Backwaren (Fladenbrot, Hamburgerbrötchen, Sandwichbrot) |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gemini Restaurant Alaunstr. 2-4 01099 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Anderer Verstoß |
---|---|
Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | Am 15.05. wurde eine Beschwerdekontrolle zur Kontamination von Backwaren durch Vögel im Restaurant Gemini durchgeführt. Dabei wurden die Backwaren der aktuellen Lieferung optisch auf Beschädigungen kontrolliert. Es wurden an den Fertigpackungen, die für die Zubereitung der Gerichte genutzt werden, des orientalischen Fladenbrots und der Hamburgerbrötchen sowohl an der Verpackung als auch an der Backware selbst, Fraßspuren von Vögeln festgestellt. Es handelte sich um eine wiederholte Beschwerde. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 15.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Mittwoch, 03. Juli 2024, 07:56 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der beschädigten Lebensmittel (15.05.2024)
- Es wurde eine neue Verfahrensweise bei der Anlieferung der Backwaren in den Betrieb eingeführt. (11.06.2024)
Meldung vom 12.06.2024 (Letzte Aktualisierung 12.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Alexander Bresan e.K. Herrn Alexander Bresan Sollschwitz 40 02997 Wittichenau |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt starke Verunreinigung durch Schädlinge (Mäuse, Schaben) in der Produktion, Lebensmittel durch Schädlinge verunreinigt und nicht zum Ver-zehr geeignet |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | Geräte und Arbeitsmaterialien wiederholt stark verschmutzt |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen |
---|---|
Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen |
---|---|
Datum | Mittwoch, 12. Juni 2024, 11:28 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- teilweise Reinigungsarbeiten im Betrieb erfolgten (29.04.2024)
- Geräte wurden teilweise gereinigt, außer Betrieb genommen oder ersetzt (29.04.2024)
- Professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen (04.05.2024)
- Maßnahmenplan zur Eindämmung von Schädlingsbefall etabliert (06.05.2024)
- Schädlingsbekämpfung erfolgt, Reinigungsarbeiten überwiegend durchgeführt (11.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf (24.05.2024) Aufhebung der Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art (11.06.2024)
Meldung vom 10.06.2024 (Letzte Aktualisierung 10.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | alle in der Einrichtung hergestellte Speisen |
---|---|
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Frank Bergmann, Dorfstr. 26, 04769 Naundorf OT Hohenwussen |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Rahmen einer amtlichen Ermittlungskontrolle am 24.04.2024 wurden an den Wänden, an den Decken sowie auf dem Fußboden und an den Lüftungsschächten schimmelähnliche schwarzfleckige Verschmutzungen festgestellt. Wandbereiche befinden sich teilweise im Rohbauzustand. Die Bodeneinläufe in der Küche wiesen massive Verschmutzungen und rostige Anhaftungen auf. Im Kühlhaus wurde ein stechender Geruch festgestellt. Der Lüfter weist starke Verschmutzungen auf, hier wurden Lebensmittel offen gelagert. Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wurden verschmutzt und bodennah gelagert. Es wurden offene Lebensmittel in Räumen gelagert, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | 24.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | Montag, 10. Juni 2024, 12:14 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Betriebsstätte wurde geschlossen. (24.04.2024)
Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Side Kebap Haus Merianplatz 3 01169 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 18. April 2024 wurde im Kebap Haus ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben als auch lebende Schaben aller Entwicklungsstadien im Vorbereitungsraum (Küche), der Verkaufstheke, im Toilettenvorraum und im Gang gefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Mittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- umfassender Umbau erfolgte (24.04.2024)
- Grundreinigung beendet (24.04.2024)
- Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (18.04.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 18. April bis 24. April 2024.
Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
---|---|
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Thang-Long Merianplatz 3 01169 Dresden |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Zuge einer Kontrolle am 18. April 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt wurde in der Gaststätte gearbeitet und das vollständige Warenangebot feilgeboten. In der Küche wurden unter anderem lebende als auch tote Schaben hinter dem Kühlschrank vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
---|---|
Datum | Mittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundreinigung erfolgte (22.04.2024)
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (22.04.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 18. April bis zum 23. April 2024
Meldung vom 22.05.2024 (Letzte Aktualisierung 22.05.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment/ Speisenangebot am Kontrolltag 22.03.2024 |
---|---|
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Sportlerheim Am Eichholz Eythraer Weg 2 04442 Zwenkau |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
---|---|
Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | wiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | wiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
---|---|
Datum | 22.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
---|---|
Datum | Mittwoch, 22. Mai 2024, 10:25 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundlegende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden beseitigt. Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 25.03.2024 gestattet. (25.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf, Anordnung der Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Abnahme durch das LÜVA erfolgt und Wiederaufnahme des Betriebes gestattet