1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 25.10.2024 (Letzte Aktualisierung 25.10.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 06.09.2024
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseAnnaberger Backwaren GmbH, Filiale "Gutguschl"
Alte Königswalder Straße 1
09456 Annaberg-Buchholz
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungUnter der Salattheke zeigten sich erhebliche Verschmutzungen und Spinnweben auf dem Fußboden. Die Arbeitsfläche unter dem Warmhaltegerät im Imbissbereich war klebrig. Auch im Bereich des Handwaschbeckens im Imbiss waren Spinnweben und Altschmutz vorhanden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Eistheke innen unter den Eisbehältern und an den Randbereichen erheblich verschmutzt war. Der Bereich hinter dem Garschrank, vor allem im Bereich des Fußbodens, war stark verunreinigt. Die Kühlvitrine neben der Eistheke war sowohl in den Rand- als auch in den Lüftungsbereichen stark verschmutzt. Unter dem Brotregal und in den Schränken bis hin zur Spüle wurden ebenfalls erhebliche Verschmutzungen festgestellt. Ebenso war unter der Kühltheke der feinen Backwaren eine starke Verschmutzung erkennbar. Der Dichtgummi eines Kühlschranks wies Verunreinigungen auf und die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich stark verschmutzt. Die Decke des Abfallraums war mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der gesamte Gang im Lagerbereich sowie das Gläserlager waren durchgängig verschmutzt und mit Spinnweben behaftet. Im Tiefkühlraum wurde der Fußboden mit alten Etiketten, Krümeln und Altschmutz verunreinigt vorgefunden. Das Reinigungsmittellager war ebenfalls durchgehend verunreinigt. Auch in der Küche gab es erhebliche Hygienemängel. Der Bereich unter der Spüle war stark verschmutzt, die Dunstabzugshaube war mit altem Fett behaftet. Die Edelstahlkühlschränke waren von außen sowie im Türgummibereich verschmutzt. Der Tomatenschneider war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die mittlere Küchenzeile, besonders im Frontbereich unter der Dunstabzugshaube, war stark mit alten Fettablagerungen verschmutzt. Auf den Spinden im Umkleideraum wurde ein ca. 1 cm hoher Staubfilm festgestellt.
    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungIm hinteren Küchenbereich, insbesondere hinter den Kühlschränken, im Gang und Eckbereich Richtung kalte Küche, sowie im vorderen Gangbereich, der Spülküche und im Thekenbereich (Imbiss/Theke Backwaren) wurde Mäusekot vorgefunden.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    Datum06.09.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    DatumFreitag, 25. Oktober 2024, 12:13 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. (19.09.2024) Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (24.09.2024)

    Meldung vom 16.10.2024 (Letzte Aktualisierung 16.10.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
    Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 03.09.2024
    HerkunftDeutschland

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseCHP Hotelbetriebsgesellschaft Rathaushotels
    Markt 15
    09484 Kurort Oberwiesenthal
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Küche war das Handwaschbecken zugestellt und das Ständerwerk der Kücheneinrichtung sowie der Rollwagen waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Weiterhin waren die Dunstabzugshaube samt der dazugehörigen Einlegegitter sowie der Deckenbereich durch bräunliche Fettablagerungen verschmutzt. Die Spülkörbe wiesen einen alten Schmutzfilm auf und der Fußboden in der gesamten Küche, besonders in den Ecken und unter den Arbeitstischen, war stark verschmutzt. Der Kühlarbeitstisch sowie die Dichtgummis waren erheblich verunreinigt. Im unteren Schubkasten hatte sich durch Kondenswasser bereits eine Wasserlache gebildet. Zudem waren die Abfallbehälter in der Küche nicht abgedeckt. Die Kippbratpfanne und die Fritteuse wiesen alte Fettverkrustungen auf. Im Spülbereich unterhalb des Spültisches, insbesondere um den Siphon, gab es erhebliche Verschmutzungen. Die Silikonfuge im Bereich des Doppelspülbeckens an der Trennwand zum Kochbereich war durch schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt. Das Kühlaggregat im Kühlraum war im Bereich der Schutzgitter und des Ventilators stark verschmutzt. Die Eingangstür zum Kühlraum sowie Teile der Wand- und Fußbodenbereiche im Kühlraum waren verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies unter der Abdeckung des Schneideblattes alte Produktreste auf. Der Eiswürfelbereiter war innen durch schleimige Ablagerungen verunreinigt und der Bierkühler war innen sowie an den Dichtgummis stark verschmutzt. Die Mikrowelle wies innen Schmutzablagerungen auf. Der Fußboden im Bereich der Gläserspülmaschine war durch alte Schmutzansammlungen stark verunreinigt.
      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIm Kühlraum für Gemüse waren das Kühlaggregat sowie die Schutzgitter erheblich mit Flusen behaftet. Zudem waren die Gemüsekisten stark verschmutzt, ein GN-Behälter war mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden wies ebenfalls deutliche Verschmutzungen auf, insbesondere in den Ecken. Weiterhin wurden an den Wänden schimmelähnliche Beläge festgestellt. Im Kühlraum für Fleisch waren die Schutzgitter des Verdampfers stark mit Flusen bedeckt und der Wandbereich unter sowie hinter dem Kühlaggregat war stark verschmutzt. Im Tiefkühlraum war der Fußboden verunreinigt, Brötchen wurden in hellblauen Mülltüten eingefroren vorgefunden. Im Getränkelager waren mehrere Getränke-Big Packs sowie der Fußboden durch Ablagerungen verunreinigt. In der Bar war der Schanktresen im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt. Der Abfluss der Tropfmulde in der Bar war verunreinigt. Der Pre-Mix-Automat war im Bereich der Produktaustrittdüsen sowie des Kühlaggregats verschmutzt. Der Kühltisch im Wandbereich war innen durch Schmutzablagerungen und teilweise schimmelähnlichen Belag verunreinigt. Im Trockenlager war der Fußboden erheblich verschmutzt. In allen Hygienebereichen wurden Lebensmitteltransportbehälter direkt auf dem Fußboden gelagert. Im Müllraum waren der Fußboden und die Decke stark verschmutzt.
      VerstoßMängel bei der Personalhygiene
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn den Personaltoiletten fehlte an den Handwaschbecken das erforderliche Händedesinfektionsmittel. Im Umkleidebereich der Herren lagen eine Vielzahl privater Sachen vor den Spinden.
      VerstoßTemperaturverstöße
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungAm Frühstücksbuffet wurden Lachs mit einer Temperatur von 19,3°C und andere kühlpflichtige Produkte (u.a. Eiersalat, Fleischsalat) ohne ausreichende Kühlung angeboten.
      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Bar wurde an den Zapfhähnen ein starker Befall mit Fruchtfliegen festgestellt.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      Datum03.09.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      DatumMittwoch, 16. Oktober 2024, 12:11 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Bis zur Nachkontrolle am 12.09.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Die weiteren Mängel wurden durch das Unternehmen abgestellt. (12.09.2024)

      Meldung vom 20.09.2024 (Letzte Aktualisierung 20.09.2024)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsWeintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen, Pertersilie, Dill
      Charge/PartieVerkaufstag 20.08.2024 (Marktstand 33)
      Herkunftinternational
      Obst und Gemüse unterschiedlicher Herkunft

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseMarktstand 33/ Wochenmarkt Chemnitz
      Obst- und Gemüsehandel Pham Ngoc
      Händler Luan Pham Ngoc, Jakobstr. 17, 09130 Chemnitz
      Tätigkeit
      • Inverkehrbringer/Händler

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
      BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt zwischen 10:15 Uhr und 10:50 Uhr, bereits kurz nach Öffnung des Marktes, wurde eine Vielzahl an Obst und Gemüse mit deutlichen Verderbnis-Erscheinungen, wie Schimmelbefall, Fäulnis, Verfärbungen, Konsistenzerweichung und artfremder, fäkaler Geruch im Verkauf und im hinteren Bereich des Marktstandes vorgefunden. U.a. wiesen folgende Waren ein oder mehrere der vorgenannten Verderbnismerkmale auf: Weintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen.
      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt wurden hinter dem Stand bodennah in einem verschmutzten Umfeld durch einen Mitarbeiter Kräuter (u.a. Petersilie, Dill, Kräuter z.T. verdorben) sortiert und die Stiele in einen Eimer mit Schmutzwasser getaucht.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
      Düsseldorfer Platz 1
      09111 Chemnitz

      Datum20.08.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
      Düsseldorfer Platz 1
      09111 Chemnitz

      DatumFreitag, 20. September 2024, 12:53 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Bis zur Nachkontrolle am 22.08.2024 waren die Mängel größtenteils durch den Lebensmittelunternehmer abgestellt. (22.08.2024)

      Meldung vom 06.09.2024 (Letzte Aktualisierung 06.09.2024)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel
      HerkunftSachsen

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseSanfur Falafel & More
      Prager Str. 2b
      01069 Dresden
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller
      • Inverkehrbringer/Händler

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIn der Vorbereitungsküche wurden lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Bereich der Tiefkühltruhe, Kühlschrank und der Palette gesichtet. Weiterhin wurden unter der Spüle viele tote Tiere gefunden. In der Monitoringfalle am Eingang waren noch zwei lebende Schaben zu sehen. Des Weiteren wurde in den Ecken, hinter der Abschlusskante und unter der Spüle viele Unsauberkeiten festgestellt.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
        Oskar-Röder-Straße 8b
        01237 Dresden

        Datum27.06.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
        Oskar-Röder-Straße 8b
        01237 Dresden

        DatumFreitag, 06. September 2024, 08:41 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Grundreinigung erfolgte (01.07.2024)
        • Schädlingsmonitoringsystem wurde erweitert (03.07.2024)
        • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (03.07.2024)

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Es erfolgte eine freiwillige Teilschließung der Vorbereitungsküche vom 27. Juni 2024 bis zum 3. Juli 2024.

        Meldung vom 03.09.2024 (Letzte Aktualisierung 03.09.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsSalatgurke Sorte Kiruna
        HerkunftDeutschland

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseElbaue-Werkstätten gGmbH, Aueweg 2, 04860 Torgau
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller
        • Inverkehrbringer/Händler

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

        Probennummer: L/2024/005825

        Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
        Pflanzenschutzmittel/Daminozid0,14 +/- 0,07 mg/kg0,06 mg/kgVO(EG) Nr. 396/2005

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
        Richard-Wagner-Straße 7a
        04509 Delitzsch

        Datum25.07.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
        Richard-Wagner-Straße 7a
        04509 Delitzsch

        DatumDienstag, 03. September 2024, 09:05 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Ursachenermittlung: Kontamination von Jungpflanzen über Gießwasserablauf. Noch vorhandene Salatgurken wurden umgehend aus dem Verkauf genommen. Pflanzen wurden umgehend vernichtet. Umbau des Wasserablaufs mit Sperrhähnen. Junge Nutzpflanzen werden zukünftig händisch gegossen. (26.07.2024)

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Gemäß Gutachten keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher.

        Meldung vom 22.08.2024 (Letzte Aktualisierung 22.08.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseVita Life
        Prager Str. 2a
        01069 Dresden
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungZum Zeitpunkt der Kontrolle wurde ein Schabenbefall im Produktionsbereich (Küche/Kochstrecke) festgestellt. Es wurden u.a. lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien unter dem Mobiliar auf dem Fußboden und angrenzenden Bereichen vorgefunden. In der Spülküche wurden in einer Klebefalle lebende und tote Schaben vorgefunden bzw. auch lose oder anhaftende tote Schaben im Umfeld festgestellt. Im Lagerraum wurden tote Schaben aller Entwicklungsstadien vorgefunden. Zudem wies die allgemeine Hygiene zur Kontrolle Mängel auf. In der Spülküche/Lager, im Lagerraum und in der Küche/Kochstrecke war besonders der Fußboden unter dem Mobiliar massiv verschmutzt, verkrümelt und mit anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt. Auch die Unterkühlungen in der Küche/Kochstrecke waren im Inneren massiv verschmutzt, verklebt, mit schlierigen Belägen behaftet.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          Datum27.06.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          DatumDonnerstag, 22. August 2024, 10:13 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Grundreinigung erfolgte (28.06.2024)
          • Schädlingsmonitoringsystem wurde überprüft (28.06.2024)
          • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (28.06.2024)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Betriebsschließung vom 27. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024

          Meldung vom 19.08.2024 (Letzte Aktualisierung 19.08.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte werden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, gelagert und in den Verkehr gebracht, darunter Rohkostsalat, Reis und Fleisch.
          MindeshaltbarkeitsdatumSalatmischung mit MHD 20.05.2024 am 22.05.2024 im Kühlraum vorgefunden
          HerkunftDeutschland
          In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdressePunjabi Pizza
          Coppistraße 52
          04157 Leipzig
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller
          • Verarbeiter
          • Inverkehrbringer/Händler

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungHinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Zu den amtlichen Kontrollen am 22.05.2024 und am 05.06.2024 wurden Verstöße gegen hygienischen Mindestanforderungen vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen am a) 22.05.2024: In der Gefriertruhe wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand vorgefunden. Im Kühlraum wurde eine Salatmischung vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Kontrolle seit zwei Tagen überschritten war. An den Bedarfsgegenständen und den Ausrüstungsgegenständen wurden Schmutzablagerungen festgestellt. Regalböden zur Lagerung von u.a. offenen Lebensmitteln waren hochgradig verschmutzt. – Fortsetzung unter weiterer Verstoß
          VerstoßMängel bei der Personalhygiene
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungFortsetzung - b) 05.06.2024: Die Mängel aus der Kontrolle am 22.05.2024 bestanden weiterhin. Zudem wurden zahlreiche Fliegen in der Küche festgestellt, ohne dass Bekämpfungsmaßnahmen sichtbar waren. Verschmutze Arbeitskleidung lag auf dem Pizzaofen. Arbeitsgeräte wie Teigroller und Pizzaschneider wiesen verklebte Altschmutzbeläge auf. Am Handwaschbecken befanden sich keine Einmalhandtücher.
          VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
          RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIn den obigen Beschreibungen enthalten.
          VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIn den obigen Beschreibungen enthalten.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          Datum22.05.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          DatumMontag, 19. August 2024, 10:56 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (22.05.2024)
          • Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit Gefrierbrand (22.05.2024)
          • Eigenverantwortliche Reinigung der verschmutzten Arbeitsgeräte (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)
          • Eigenverantwortliche Säuberung und Folienbeschichtung der Regalböden (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Hinweis: Diese Information der Öffentlichkeit erfolgt, da der hinreichend begründete Verdacht im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, verstoßen worden ist.

          Meldung vom 16.08.2024 (Letzte Aktualisierung 16.08.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsBio-Leinsamen 350g-Packung
          Charge/PartieL-4
          Mindeshaltbarkeitsdatum25.05.2025
          HerkunftDeutschland

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseÖlmühle Dörnthal, Dörnthal 47, 09526 Olbernhau
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

            Probennummer: L/2024/006594

            Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
            Didecyldimethylammonium chloride (C10)0,25 ± 0,13 mg/kg0,05 mg/kgArt. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
            Didecyldimethylammonium chloride (C 10)0,33 ± 0,17 mg/kg0,05 mg/kgArt. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
            Wettinerstraße 61
            08280 Aue

            Datum12.07.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
            Wettinerstraße 61
            08280 Aue

            DatumFreitag, 16. August 2024, 11:54 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Es erfolgte die Rücknahme der Ware aus dem Handel und die Sperrung der Ware. (18.07.2024)

            Meldung vom 15.08.2024 (Letzte Aktualisierung 15.08.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdressePasa Döner Burger Pizza
            Münchner Str. 14
            01187 Dresden
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungBei der Kontrolle am 8. Juli 2024 wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es wurden lebende und tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Verkaufsraum vorgefunden. An folgenden Stellen waren Schaben sichtbar: hinter einem Brett im Eckbereich neben der Unterkühlung und in den offenen Schrankflächen darüber, im Grillbereich unter dem Handwaschbecken auf dem Boden, an der Bar im offenen Bereich an der Gläserspülmaschine, im angrenzenden Spülschrank, hinter dem Verkleidungsbrett unter der Spülmaschine. Zudem wies die allgemeine Hygiene bei der Kontrolle Mängel auf. Am Pizzaplatz war das Fett in der linken Fritteuse schwarz. Der Zwischenbereich der Arbeitstische war bis zum Boden fettig belegt. Die Unterkühlung war innen mit Speiseresten verschmutzt. Die Dichtgummis waren gerissen und mit Speiseresten belegt. Der Boden, die Regale und die Wände im Kühlraum waren unsauber. Die Teigkisten für den Pizzateig waren äußerlich verklebt.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            Datum08.07.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            DatumDonnerstag, 15. August 2024, 10:59 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (08.07.2024)
            • Grundreinigung erfolgte (08.07.2024)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Die behördlich angeordnete Betriebsschließung vom 8. Juli 2024 wurde am 9. Juli 2024 aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle aufgehoben.

            Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Speisen
            HerkunftDeutschland

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und Adresse Restaurant Palace Athen
            Kanzlerstr. 52
            09112 Chemnitz
            Tätigkeit
            • Verarbeiter
            • Inverkehrbringer/Händler

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter stark altschmutzig, schwarzen schimmelartiger Belag, der Fußbodeb verschmutzt und z.T. verrostet.. In der Kühlzelle wurden ungeordnet u.a. Käse in offenen Lebensmittelbehätern unmittelbar auf dem Fußboden gemeinsam mit unverpacktem Obst und Gemüse und Kartonagen gelagert. Im Kellerlagerraum wurden Weißkohlköpfe und Zwiebeln in Netzen unmittelbar auf dem stark altschmutzigen Fußboden gemeinsam mit verschmutzten verschlissenen Kartons uvm. aufbewahrt.
            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn der Küche tropfte aus der Ablufteinrichtung schwarze altfettige Masse. Die Wand über der Ablufteinrichtung war altfettig verschmutzt, rau und schwer reinigbar. Der Heizkörper war stark verschmutzt. Auf dem Heizkörper wurden Küchentextilien getrocknet. Unten den Küchenmöbeln/ Küchengeräten war der Fußboden altschmutzig, verklebt, mit angetrockneten Speiseresten verunreinigt. Ein Kühlschrank zur Lebensmittellagerung war innen altschmutzig. Die Innenraumauskleidung des Kühlschranks war so schadhaft, dass das Isoliermaterial hervortrat.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            Datum03.07.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            DatumMontag, 12. August 2024, 10:24 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Bis zur amtlichen Nachkontrolle am 08.08.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt, Reparaturen ausgeführt sowie ein Großteil der baulichen Mängel abgestellt. (08.08.2024)

            Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Lebensmittel.
            Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 11.06.2024
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
              BeschreibungBeim Betreten des Fleischkühlhauses war ein aasiger, fauler Verwesungsgeruch wahrnehmbar. Es wurden mehrere Kisten mit verdorbenen Lebensmitteln vorgefunden. Diese enthielten z.B. schmierige Brühwürstchen, angetrocknete Schweineleber, grün-gelbliche schimmerndes Verarbeitungsfleisch und verdorbene Schweinefleischknochen. In der Wurstkühlzelle befanden sich Kisten mit Schinkenspeck- und Nussschinkenrohlingen in Lake. Die Schinken und die Lake waren mit toten Fliegen kontaminiert. Aus der Kiste mit gepökeltem Wildfleisch, das bereits grün schimmerte, stiegen Obstfliegen auf. In einer blauen E2-Kiste lagerten Schweinlachse, welche stark mit Schimmel behaftet waren.
              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Fleischkühlhaus wurden drei E2-Kisten mit Lebensmittelabfällen aus Retouren vorgefunden.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              Datum11.06.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              DatumMontag, 12. August 2024, 09:28 Uhr

              Meldung vom 30.07.2024 (Letzte Aktualisierung 30.07.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des Lebensmittelsverschiedene Süßwaren, Wurstwaren, Molkereierzeugnisse sowie selbsthergestelltes Sauerkraut
              Charge/PartieProdukte, die am 30.05.2024 zum Verkauf angeboten wurden
              HerkunftOsteuropa

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseLebensmittelgeschäft Wostok Ostspezialitäten, Inh. Irene Schreiner, Fürstenstr. 30, 09130 Chemnitz
              Tätigkeit
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Bereich der Süßwarenregale wurde ein Befall mit Lebensmittelmotten festgestellt.
              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Verkaufsraum wurden mehrere Fertigpackungen mit kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereierzeugnissen sowie ein Eimer mit selbsthergestelltem Sauerkraut vorgefunden, die bereits über mehrere Stunden bei Raumtemperatur (21,4°C amtliche Messung) lagerten. Es wurden verschiedene unverpackte Lebensmittel vorgefunden, hier Trockenfisch, Tiefkühlfisch und Räucherfisch, die auf Wunsch des Kunden beim Verkauf im Kassenbereich verpackt werden sollten, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen. Außerdem wurden mehrere, selbstabgepackte Tütchen mit Süßwaren vorgefunden. Das Abpacken der Tütchen erfolgte ebenfalls im Kassenbereich, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              Datum30.05.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              DatumDienstag, 30. Juli 2024, 08:16 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Kühlpflichtige Lebensmittel wurden umgehend in die Kühlung verräumt. (30.05.2024)
              • Klebefallen gegen Lebensmittelmotten wurden aufgestellt. (17.06.2024)

              Meldung vom 11.07.2024 (Letzte Aktualisierung 11.07.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsFeinschmeckersalat (zerkleinerter Salat-Mix), Rucola, Spinat (Gesamtmenge: 14 kg)
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und Adressedean & david DD Wiener Platz GmbH
              Wiener Platz 4
              01069 Dresden
              Tätigkeit
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

              VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
              BeschreibungAm 29. April 2024 lagerten im Kühlschrank im Verkauf sechs Beutel Feinschmecker Salat (á 500g) mit Verbrauchsdatum 28. April 2024. Bei der Kontrolle am 14. Mai 2024 lagerten in den Kühlschränken in der Vorbereitung 1x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g, 1x Spinat mit Verbrauchsdatum 10. Mai 2024 á 500g, 1x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 500g. In der Kühlzelle im Untergeschoss lagerten 18x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 13. Mai 2024 á 500 g, 3x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g. Weiterhin wurde abgelaufener Salat schon zur Herstellung des Tagesgeschäftes verwendet.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              Datum29.04.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              DatumDonnerstag, 11. Juli 2024, 11:57 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Der Salat wurde entsorgt. (29.04.2024)
              • Die komplette Ware im Verkauf und die Salate in der Vorbereitung und Kühlzelle wurden entsorgt. (14.05.2024)
              • Aktualisierung des HACCP-Konzeptes (20.06.2024)

              Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des Lebensmittelsgeschnittenes Obst und Gemüse sowie Obstsalate
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseHT Markt
              Prohliser Allee 10
              01239 Dresden
              Tätigkeit
              • Inverkehrbringer/Händler

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungBei der Kontrolle am 24. Mai 2024 wurde im Vorbereitungsbereich unter dem Spülbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. Die Tiere klebten an verschiedenen Reinigungsmittelflaschen und krabbelten bereits aus dem Schrank heraus. Es waren alle Schabenstadien vorhanden. Der Vorbereitungsraum wird zum Aufschneiden von Früchten und Zubereiten von Obstsalaten genutzt. Bei der Nachkontrolle am 30. Mai 2025 wurden insgesamt 7 Schabenmonitoringfallen im Vorbereitungsraum kontrolliert, 5 davon waren mit zum Teil lebenden Schaben befallen.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                Datum24.05.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 15:39 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (27.05.2024)
                • Entsorgung der bereits zubereiteten Obstsalate (24.05.2024)
                • Grundreinigung erfolgte (27.05.2024)
                • Bauliche Instandsetzung des Vorbereitungsraum (12.06.2024)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Die Nutzung des Vorbereitungsraum wurde am 24. Mai 2024 bis auf weiteres untersagt. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für selbst geschnittenes Obst und Gemüse sowie selbst zubereitete Obstsalate ab dem 24. Mai 2024 ausgesprochen. Der Vorbereitungsraum wurde zur Zubereitung von Lebensmitteln am 12. Juni 2024 wieder freigegeben.

                Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches im Markt in Verkehr gebracht wird.
                HerkunftUnbekannt

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdressePenny Markt GmbH
                Filiale Böhlen
                Jahnstr. 34
                04564 Böhlen
                Tätigkeit
                • Inverkehrbringer/Händler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Markt, insbesondere unsauberer Fußboden im Lager, Kühllager und im Verkaufsbereich, Verschmutzungen in den Verkaufsregalen und im Bake Off Bereich allgemeine Unordnung im Lager und Verkaufsbereich Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht unverzüglich aus Lebensmittelbereich entfernt, mangelhafter Schutz vor Schädlings- bzw. Schadnagerbefall durch defektes Rolltor
                VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)
                VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                Datum23.10.2023

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 09:36 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • bis zur Nachkontrolle ist eine teilweise Reinigung erfolgt, teilweise mussten erneute Verschmutzungen festgestellt werden. (24.11.2023)
                • Nach angewiesener Schließung erfolgte eine grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Marktes (15.12.2023)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Die Mängel wurden bereits zur Kontrolle am 11.10.2023 festgestellt und im Kontrollbericht festgehalten und zur angekündigten Nachkontrolle am 23.10.2023 noch immer bzw. wieder festgestellt. Die Herstellung einer Grundordnung sowie eine grundlegende Reinigung und Desinfektion aller Bereiche des Marktes wurden amtlich angeordnet. Eine Nachkontrolle wurde angekündigt. Nach angewiesener Schließung und nach Abnahme einer grundlegenden Reinigung und Desinfektion wurde das Inverkehrbringen am 18.12.2023 wieder erlaubt.

                Meldung vom 03.07.2024 (Letzte Aktualisierung 03.07.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsBackwaren (Fladenbrot, Hamburgerbrötchen, Sandwichbrot)
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseGemini Restaurant
                Alaunstr. 2-4
                01099 Dresden
                Tätigkeit
                • Verarbeiter

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßAnderer Verstoß
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                BeschreibungAm 15.05. wurde eine Beschwerdekontrolle zur Kontamination von Backwaren durch Vögel im Restaurant Gemini durchgeführt. Dabei wurden die Backwaren der aktuellen Lieferung optisch auf Beschädigungen kontrolliert. Es wurden an den Fertigpackungen, die für die Zubereitung der Gerichte genutzt werden, des orientalischen Fladenbrots und der Hamburgerbrötchen sowohl an der Verpackung als auch an der Backware selbst, Fraßspuren von Vögeln festgestellt. Es handelte sich um eine wiederholte Beschwerde.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                Datum15.05.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                DatumMittwoch, 03. Juli 2024, 07:56 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Entsorgung der beschädigten Lebensmittel (15.05.2024)
                • Es wurde eine neue Verfahrensweise bei der Anlieferung der Backwaren in den Betrieb eingeführt. (11.06.2024)

                Meldung vom 12.06.2024 (Letzte Aktualisierung 12.06.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des Lebensmittelsalle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                HerkunftDeutschland

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseBäckerei Alexander Bresan e.K.
                Herrn Alexander Bresan
                Sollschwitz 40
                02997 Wittichenau
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                Beschreibungwiederholt starke Verunreinigung durch Schädlinge (Mäuse, Schaben) in der Produktion, Lebensmittel durch Schädlinge verunreinigt und nicht zum Ver-zehr geeignet
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
                BeschreibungGeräte und Arbeitsmaterialien wiederholt stark verschmutzt

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
                Bahnhofstraße 7
                02625 Bautzen

                Datum18.04.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
                Bahnhofstraße 7
                02625 Bautzen

                DatumMittwoch, 12. Juni 2024, 11:28 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • teilweise Reinigungsarbeiten im Betrieb erfolgten (29.04.2024)
                • Geräte wurden teilweise gereinigt, außer Betrieb genommen oder ersetzt (29.04.2024)
                • Professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen (04.05.2024)
                • Maßnahmenplan zur Eindämmung von Schädlingsbefall etabliert (06.05.2024)
                • Schädlingsbekämpfung erfolgt, Reinigungsarbeiten überwiegend durchgeführt (11.06.2024)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf (24.05.2024) Aufhebung der Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art (11.06.2024)

                Meldung vom 10.06.2024 (Letzte Aktualisierung 10.06.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des Lebensmittelsalle in der Einrichtung hergestellte Speisen
                HerkunftDeutschland

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseFrank Bergmann, Dorfstr. 26, 04769 Naundorf OT Hohenwussen
                Tätigkeit
                • Verarbeiter
                • Inverkehrbringer/Händler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIm Rahmen einer amtlichen Ermittlungskontrolle am 24.04.2024 wurden an den Wänden, an den Decken sowie auf dem Fußboden und an den Lüftungsschächten schimmelähnliche schwarzfleckige Verschmutzungen festgestellt. Wandbereiche befinden sich teilweise im Rohbauzustand. Die Bodeneinläufe in der Küche wiesen massive Verschmutzungen und rostige Anhaftungen auf. Im Kühlhaus wurde ein stechender Geruch festgestellt. Der Lüfter weist starke Verschmutzungen auf, hier wurden Lebensmittel offen gelagert. Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wurden verschmutzt und bodennah gelagert. Es wurden offene Lebensmittel in Räumen gelagert, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                Richard-Wagner-Straße 7a
                04509 Delitzsch

                Datum24.04.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                Richard-Wagner-Straße 7a
                04509 Delitzsch

                DatumMontag, 10. Juni 2024, 12:14 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Betriebsstätte wurde geschlossen. (24.04.2024)

                Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseSide Kebap Haus
                Merianplatz 3
                01169 Dresden
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungBei der Kontrolle am 18. April 2024 wurde im Kebap Haus ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben als auch lebende Schaben aller Entwicklungsstadien im Vorbereitungsraum (Küche), der Verkaufstheke, im Toilettenvorraum und im Gang gefunden.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                Datum18.04.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • umfassender Umbau erfolgte (24.04.2024)
                • Grundreinigung beendet (24.04.2024)
                • Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (18.04.2024)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Betriebsschließung vom 18. April bis 24. April 2024.

                Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseGaststätte Thang-Long
                Merianplatz 3
                01169 Dresden
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Angaben zum Produktverantwortlichen

                Name/Firma und Adresse
                Tätigkeit

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Zuge einer Kontrolle am 18. April 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt wurde in der Gaststätte gearbeitet und das vollständige Warenangebot feilgeboten. In der Küche wurden unter anderem lebende als auch tote Schaben hinter dem Kühlschrank vorgefunden.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  Datum18.04.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Grundreinigung erfolgte (22.04.2024)
                  • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (22.04.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Betriebsschließung vom 18. April bis zum 23. April 2024

                  Meldung vom 22.05.2024 (Letzte Aktualisierung 22.05.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment/ Speisenangebot am Kontrolltag 22.03.2024
                  HerkunftDeutschland

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseGaststätte Sportlerheim Am Eichholz
                  Eythraer Weg 2
                  04442 Zwenkau
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Angaben zum Produktverantwortlichen

                  Name/Firma und Adresse
                  Tätigkeit

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                    Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege
                    VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                    Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                    Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                    Stauffenbergstraße 4
                    Haus 5
                    04552 Borna

                    Datum22.03.2024

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                    Stauffenbergstraße 4
                    Haus 5
                    04552 Borna

                    DatumMittwoch, 22. Mai 2024, 10:25 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Grundlegende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden beseitigt. Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 25.03.2024 gestattet. (25.03.2024)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf, Anordnung der Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Abnahme durch das LÜVA erfolgt und Wiederaufnahme des Betriebes gestattet

                    Marginalspalte

                    © Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz