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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 26.04.2024 (Letzte Aktualisierung 26.04.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte am 19.03.2024 hergestelltes und im Buffet zur Selbstbedienung in den Verkehr gebrachtes Sushi.
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseGlücksboot
Handelsstr. 4-8
04356 Leipzig
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle der Betriebsstätte am 19.03.2024 wurde in der Küche, im Zubereitungsbereich für Sushi, ein stark abgenutztes Schneidebrett mit schwarzen schimmelartigen Belägen vorgefunden. Nach den Auskünften des Personals vor Ort wurde auf diesem Brett an diesem Tag Sushi zubereitet, das im Buffet zur Selbstbedienung angeboten wurde.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig

Datum19.03.2024

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig

DatumFreitag, 26. April 2024, 14:10 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

  • Entnahme des Sushi aus dem Selbstbedienungsbuffet und Entsorgung (19.03.2024)
  • Der Lebensmittelunternehmer teilte mit, Schneidebretter alle zwei Wochen auszuwechseln. Er teilte des Weiteren mit, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene zu ergreifen. (09.04.2024)

Meldung vom 24.04.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsam 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel, insbesondere Fleischteile (u.a. Dry Aged), Fleischerzeugnisse (u.a. Serranoschinken), Speisen
Charge/Partieam 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseMetzgerei Gränitz GmbH & Co.KG,
Metzgerei, Albert-Schenk-Str. 2, 09125 Chemnitz
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt wurde in der Produktionshalle offen Fleisch gelagert und zerlegt. Die Fliesenwände waren im oberen Bereich großflächig altschmutzig. Die Abtrennung zum unreinen Bereich des Kühlaggregateraumes war verschlissen, unvollständig und im unteren Bereich altschmutzig. Auch die Fliesenwand daneben war altschmutzig. Vor der Abtrennung und der verschmutzten Fliesenwand - ein Wagen mit Fleisch und Würsten. In einem Raum, der zeitlich getrennt für Fleischzerlegung und Catering genutzt wird, bereitete zum Kontrollzeitpunkt ein Mitarbeiter auf einem Arbeitstisch eine Platte verzehrsfertige Wraps u.a. mit Rucola und Heidelbeeren vor. Unter dem Arbeitstisch waren die Fliesenwände und der Fußboden mit rohen Fleischresten verschmutzt. Am geöffneten (gekippten) Fenster des Kesselraumes fehlte ein Insektengitter. Der Wandbereich der Fensterwand und Fußbodeneinlauf waren insbesondere in Kesselnähe altschmutzig. Im Pökelraum war die Gitterverkleidung am Kühlaggregat stark verrosteta, an den Elektroschaltern befanden sich Schwarzschimmelkolonien. Der Fußboden war insbesondere in Wandnähe/ unter dem Regal schmierig altschmutzig. Der Fußboden des Fleischkühlraumes schadhaft, verschmutztes Einlaufgitter, schadhaftes Rohrende. Der Bereich um die Tiefkühlrraumtür stark vereist, die Elektroinstallation verschmutzt. Das Kühlraumtor im unteren Bereich stark verrostet und schadhaft. Im Reifekühlraum abgehangene Fleischteile teilweise Wandkontakt und Kontakt zum Kühlaggregat.,am Kühlaggregat Fleischreste. Fußbodenmatte mit einer Fleischkiste altschmutzig, verkrustet. Hinteres Kühlhaus - Wand am Aggregat teilweise schimmelbehaftet. Im Kühlraum für Fertigprodukte wurden wiederholt vorverpackte Handelsware und selbsthergestellte ungeschützte Fleischererzeugnisse gemeinsam gelagert. Das Gitter der Kühlung war millimeterstark mit Flusen behaftet, im Inneren des Kühlaggregates waren starke Verschmutzungen. Der Fußboden war insbesondere in den Ecken altschmutzig.
VerstoßMängel bei der Personalhygiene
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungHygieneschleuse Zum Kontrollbeginn war das Handwaschbecken nicht funktionstüchtig, da die Wasserzuleitung abgedreht war. An einer Hakenleiste mit Hygienebekleidung hingen auch unzureichend gereinigte Zerlegeschürzen mit Blutresten. Ein Mitarbeiter wurde bei Kontrollbeginn auf der Straße bei der Abfallentsorgung angetroffen. Es wurde beobachtet, dass der Mitarbeiter ohne Nutzung der Hygieneschleuse (kein Händewaschen, kein Kleidungs- oder Schuhwechsel) die Produktionsräume wieder betrat.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

Datum06.03.2024

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

DatumMittwoch, 24. April 2024, 09:57 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

  • Bis zur Nachkontrolle am 15.03.2024 wurde eine gründliche Reinigung durchgeführt, Instandhaltungsmaßnahmen wurden eingeleitet und waren z.T. bereits umgesetzt. (15.03.2024)

Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseRestaurant HQ Sushi & Wok Dresden
Schandauer Str. 65
01277 Dresden
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungBei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde im Restaurant ein Schabenbefall festgestellt. Im Hygienebereich der Küche mit Kühlzelle wurden Schaben vorgefunden. Es wurden sowohl tote als auch lebende Küchenschaben am Kühlaggregat im Bodenbereich des kleinen grauen Kühlschrankes festgestellt. Ein Monitoring war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Betrieb eingerichtet. Zur Nachkontrolle am 14. März 2024 wurden weiterhin vermehrt tote und lebende Schaben der unterschiedlichsten Wachstumsstadien in der Küche mit Kühlzelle vorgefunden. Auch im Gastraum waren vereinzelt lebende Schaben auf dem Fußboden sichtbar.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    Datum13.03.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    DatumDienstag, 23. April 2024, 13:59 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
    • Grundreinigung erfolgte. (15.03.2024)
    • Entsorgung der offenen Lebensmittel (13.03.2024)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Betriebsschließung vom 13. März bis 15. März 2024

    Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseAnh Tu
    Altmarkt 25
    01067 Dresden
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungBei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben aller Entwicklungsstadien als auch lebende Schaben in den Klebefallen an verschieden Stellen in der Küche und Spülküche gefunden. Zu den Nachkontrollen am 14. März als auch am 15. März wurden tote und lebende Schaben sowohl in den Klebefallen als auch in unmittelbarer Umgebung der Klebefallen festgestellt.
      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Küche wurde an der Tür des Tiefkühlschranks, der Gemüse-Saladette im offenen Bereich und dem schwarzen Kunststoffregal klebrige, gräulich bzw. gräulich-fettige Beläge festgestellt. In den einsehbaren Bereichen zwischen der Sichtverblendung, der Kochinsel/Wok-Station sowie unterhalb der Unterbaukühlung waren massive bräunlich-schwarze Beläge und Verkrustungen sichtbar. Im WOK-Arbeitsbereich (WOK-Felder, Griddle-/Bratgerät, Fritteuse) waren die umliegenden Flächen, Stromkabel und der Bodenbereich mit gräulich-fettigen Belägen behaftet. Der gesamte Bereich der Abzugshaube war mit gelblich-bräunlichen Belägen behaftet. In der Spülküche wurden in den Eckbereichen unterhalb des Arbeitstisches/Abwaschbecken und an den Wandflächen bräunlich-schwarze Ablagerungen und Verkrustungen festgestellt. In der Kühlzelle war an der Unterseite und der Frontseite der Regale massive gelblich-bräunliche, zum Teil punktförmig-schimmelartige Beläge und Verkrustungen sichtbar. Die Kühlzellenaußenwandflächen waren mit gräulichen Belägen behaftet.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      Datum13.03.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      DatumDienstag, 23. April 2024, 13:58 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Entsorgung der offen stehenden Lebensmittel (13.03.2024)
      • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
      • sorgfältige Grundreinigung erfolgte (18.03.2024)

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Betriesschließung vom 13. März bis zum 16. März 2024

      Meldung vom 04.04.2024 (Letzte Aktualisierung 05.04.2024)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsSpeisenangebot an Kontrolltagen 29.01.2024 und 14.02.2024
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseImbiss Napoli Pizza
      Südstr. 2
      04539 Groitzsch
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        Beschreibungwiederholt Rinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte
        VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Lebensnmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        Beschreibungwiederholt: Einfrieren von Lebensmitteln ohne geeignete Umhüllung, Auftauen unter Umgebungstemperaturen, Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel unter Umgebungstemperatur
        VerstoßMängel bei der Personalhygiene
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        Beschreibungwiederholt fehlende Hygienekleidung

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        Datum14.02.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        DatumDonnerstag, 04. April 2024, 11:42 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Es erfolgte eine Belehrung der Mitarbeiter zum Umgang mit Lebensmitteln. Die Mitarbeiter wurden mit Hygienekleidung ausgestattet. (23.03.2024)

        Meldung vom 22.03.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsNudeln gewürzt für gebratene Nudeln
        HerkunftDeutschland

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseAsia Imbiss
        Inh. Thai Viet Phan
        Am Wilhelmschacht 34
        04552 Borna
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

          Probennummer: L/2024/001310

          Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
          L-Glutaminsäure13 +/- 1 g/kg10 g/kgArt. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
          L-Glutaminsäure12,4 +/- 1 g/kg10 g/kgArt. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
          Stauffenbergstraße 4
          Haus 5
          04552 Borna

          Datum04.03.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
          Stauffenbergstraße 4
          Haus 5
          04552 Borna

          DatumFreitag, 22. März 2024, 12:03 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Umstellung der Rezeptur durch den Lebensmittelunternehmer (06.03.2024)
          • Erneute Höchstmengenüberschreitung bei Verfolgsprobe festgestellt. Änderung der Glutamatzugabe durch den Betreiber. (18.04.2024)

          Meldung vom 13.03.2024 (Letzte Aktualisierung 13.03.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten/ behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
          Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 31.01.2024
          HerkunftSachsen

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseGaststätte Piccolo by La Riva, Bahnhofstraße 6a, 08340 Schwarzenberg
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungDie Getränkekühlbereiche im Tresen waren massiv verschimmelt. Auf Flaschen und Bierfass befanden sich Schimmelablagerungen. Im Wasserspülbecken befand sich ein Glas mit verschimmelter Flüssigkeit. In der Küche war eine nicht genutzte Fritteuse verschmutzt, die Aufschnittmaschine war mit Resten von Lebensmitteln behaftet. Im hinteren Bereich der Küche wurden mit Zigarettenasche gefüllte Aschenbecher vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster waren der Fußboden und die Regale verschmutzt, es wurden Lebensmittel mit einem verschmutzten textilen Tuch abgedeckt sowie umhüllte Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. In der Pizzaproduktion waren Arbeitsflächen verschmutzt, ein Schneidbrett war mit dunklen Belägen behaftet, die Fasskühlbox enthielt eine gammelige Flüssigkeitsansammlung. Der Lagerbereich (Tiefkühlung) unter dem Eisverkauf sowie die Getränkelagerung links daneben waren stark verschmutzt, teilweise behaftet mit Lebensmittelresten. Das Wasser im Behälter für die Eisportionierer war vergammelt, die Mikrowelle und der Milchbehälter der nicht genutzten Kaffeemaschine waren massiv verschmutzt. Im Spülbereich befand sich die Geschirrspülmaschine in einem unsauberen, ungereinigten Zustand, der Fußbodeneinlauf war massiv verschmutzt, ein verdorbener Geruch war wahrzunehmen. Ein massiv mit toten Obstfliegen behafteter Fliegenfänger hing an der Decke.
            VerstoßTemperaturverstöße
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungDie Temperatur der Tischkühlung in der Pizzaproduktion ergab 11 °C. Die Untertischkühlung neben dem Pizzaofen wies eine Temperatur > 25 °C auf. In beiden Kühlgeräten wurden kühlpflichtige Lebensmittel gelagert.
            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn der Tischkühlung im Tresen befand sich in einer Saftflasche Schimmel. Im Bereich der Pizzaproduktion befanden sich in der Tischkühlung in einem GN-Behälter schimmelige, geschnittene Ananas, in der Untertischkühlung wurde verdorbener und verschimmelter Tomatensalat vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster stand ein gefüllter Teller mit verschimmelter, tiefgefrorener Masse. In der Küche wurden in der Tischkühlung Hähnchenfleisch und Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum sowie angetrocknete, leicht schleimige Fleischstücke vorgefunden. Auch in der Kühlzelle wurde Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden.
            VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
            Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
            BeschreibungSiehe obige Beschreibungen. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
            Wettinerstraße 61
            08280 Aue

            Datum31.12.2023

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
            Wettinerstraße 61
            08280 Aue

            DatumMittwoch, 13. März 2024, 14:37 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Reinigung und Desinfektion, Vorlage von Untersuchungsergebnissen zur Reinigung/Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln (12.02.2024)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Auf Grund der genannten Mängel wurde am 31.01.2024 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 12.02.2024 aufgehoben.

            Meldung vom 11.03.2024 (Letzte Aktualisierung 11.03.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsLebensmittel, die am 06.02.2024 im Imbiss und der Frischetheke zubereitet und zum Verkauf angeboten wurden. Gemüse, Reis und Fleisch, welche am 06.02.2024 zum Verkauf vorgehalten wurden.
            Charge/PartieLebensmittel, die am 06.02.2024 zum Verkauf angeboten wurden
            HerkunftDeutschland

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseAsia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz
            Tätigkeit
            • Verarbeiter
            • Inverkehrbringer/Händler
            • Großhändler

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungEs wurden erhebliche Reinigungsmängel, insbesondere im Imbissbereich, im Vorbereitungsraum und in der Spülküche, festgestellt. Alle Oberflächen, Wände und Fußböden im Vorbereitungsraum, in der Spülküche und im Imbiss waren sehr stark altschmutzig. Im Imbiss waren sämtliche Oberflächen altfettig und der Fußboden stark mit Lebensmittelresten verunreinigt.
            VerstoßMängel bei der Personalhygiene
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungMitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrfertiger Speisen in Straßenbekleidung angetroffen.
            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn der Tiefkühlzelle sowie im Imbiss waren Lebensmittel in ungeeigneten und unzureichenden Umhüllungen eingefroren. In der Spülküche und im Imbiss wurden Reis und milchsauer eingelegtes Gemüse in Kunststofftonnen aufbewahrt, die nicht für Lebensmittel geeignet waren.
            VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
            BeschreibungIm Lager und dem Vorbereitungsraum wurden mehrere Reissäcke mit Mottenbefall vorgefunden. Im Verkaufsraum und der Kühlzelle wurden mehrere Stiegen mit verschimmelten grünen Papayas und verschimmeltem Wurzelgemüse vorgefunden.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            Datum06.02.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            DatumMontag, 11. März 2024, 09:23 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Es wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Für die Dauer der Reinigungsarbeiten wurden die betroffenen Teile der Betriebsstätte geschlossen und erst nach Abnahme durch das LÜVA Chemnitz wieder in Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden entsorgt. (06.02.2024)

            Meldung vom 27.02.2024 (Letzte Aktualisierung 27.02.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Lebensmittel.
            Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.01.2024 und 17.01.2024
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Straße 104, 09465 Sehmatal-Sehma
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungZahlreiche massive Reinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte. Beide Geschirrspülmaschinen waren innen mit einer trüben, übelriechenden Flüssigkeit befüllt. Die Sprüharme waren mit schleimigen Anlagerungen behaftet und die Düsen waren teilweise mit Ablagerungen zugesetzt. Die Türinnenseiten vom Reifeschrank waren erheblich verschmutzt. Der Pökelinjektor war innen mit schimmelähnlichen Ablagerungen und Fleischresten verunreinigt. Am Kuttermesser klebten noch alte, getrocknete Fleischreste. Der gereinigte Fleischwolf und die gereinigte Wurstfüllmaschine waren noch mit Fleischresten verschmutzt. Die Verdampfergitter und die Lüfterflügel vom Verdampfer im Kühlraum Fleisch waren erheblich mit Flusen und weißem Schimmel verschmutzt. Am Verdampfergehäuse in der Zerlegung waren schimmelähnliche Ablagerungen und Flecken sichtbar. Der Fußboden im Bereich des Vakuumieres war erheblich verunreinigt. Die Wasserzufuhr zur Scherbeneismaschine erfolgte über einen teilweise defekten Gartenschlauch.
              VerstoßMängel bei der Personalhygiene
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungDie Handwaschbecken in Produktion und Verkauf waren nicht funktionstüchtig.
              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungEs wurden rohe Rostbratwürste mit Entenfleisch und Knochen mit geräuchertem Schinkenspeck zusammen gelagert und zwei übelriechende und nicht abgedeckte Behältnisse mit Fleisch- und Wurstresten vorgefunden. Die Behältnisse mit den Därmen im waren nicht abgedeckt.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              Datum10.01.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              DatumDienstag, 27. Februar 2024, 16:42 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Reinigung und Desinfektion; Entsorgung von Abfällen (17.01.2024)

              Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

              Auf Grund der vorgefundenen massiven Verschmutzungen am 10.01.2024 wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Der Reinigungszustand hatte sich auch zur Nachkontrolle am 17.01.2024 noch nicht grundlegend gebessert. Die mikrobiologische Kontrolle der angeordneten Reinigung und Desinfektion war zu beanstanden. Es erfolgte daher die erneute Anordnung einer Reinigung und Desinfektion. Die Abnahme dieser Reinigung und Desinfektion erfolgte am 22.02.2024. Im Ergebnis war diese wieder nicht zufriedenstellend.

              Meldung vom 21.02.2024 (Letzte Aktualisierung 21.02.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsSämtliche im Bistro offen behandelten Lebensmittel, u.a Fleischspeisen und Salate
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseBistro "Prinz"
              Reitbahnstr. 26
              09111 Chemnitz
              Tätigkeit
              • Verarbeiter
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Bereich des Lagers und der Fleischvorbereitung war der Arbeitstisch am Fenster stark verschmutzt, die Bodenschwelle war großflächig ausgebrochen und schmierig verschmutzt, lose, verschmutzte Elektrokabel hingen über dem Lebensmittelbehandlungsbereich. Der Fußboden unter dem Mobiliar/ Kühlschränken und in den Eckbereichen war stark altschmutzig. Die Kühlschränke waren im Innenbereich stark mit schmierigen Lebensmittelresten verschmutzt, die Gitterroste wiesen Farbabblätterungen und Rost auf, die Lebensmittelgefäße und -kisten waren Außenbereich stark verschmutzt. Lebensmittelgefäße mit eingelegten Fleischteilen wurden ohne Abdeckung vorgefunden, im Fleischkühlschrank befanden sich Kartonagen. Eine Waage mit alter verschlissener Schutzfolie war schmierig verschmutzt. Im Frischfleischvorbereitungsraum stand eine Holzleiter mit verschmutzten Reinigungstextilien, Kisten mit Frischfleisch und ein krustig verschmutzter Kunststoffdeckel waren unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Auf dem Arbeitstisch wurde auf einem stark verschlissenen Schneidbrett neben einer verschmutzten Küchenmaschine frisches Hähnchenfleisch behandelt.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIm Küchenraum war die Fußbodeneinlaufrinne stark schadhaft und mit alten Lebensmittelresten, Zigarettenkippen und schmierigem Schmutzwasser stark verunreinigt. Unter einem Arbeitstisch wurden mit Teigresten stark verschmutzte Kunststoffkisten vorgefunden. Die Rohre der Ablufteinrichtung waren mit altfettiger Aluminiumfolie umhüllt, Altfett tropfte herab. Die Gemüseschneidmaschine war mit alten Lebensmittelresten krustig verunreinigt. Der Fußboden unter dem Mobiliar war stark altschmutzig. Im Raum vor dem Hintereingang stand eine Küchenmaschine und eine stark verkrustete Teigmaschine unmittelbar auf dem Fußboden neben der Speiseabfalltonne. Die Wände des Raumes waren mit Fett bespritzt, der Heizkörper war stark verschmutzt. Im Verkaufsbereich war der Fußboden an schwer zugänglichen Stellen (unter und zwischen Mobiliar, Standbeine Mobiliar) stark altschmutzig, verkrustet. Die Abzugseinrichtungen waren stark verfettet, Altfett tropfte herab und die Wandbereiche über der Lebensmittelgarstrecke wiesen starken Altfettverschmutzungen auf. Die Kühltische waren altschmutzig, in den Kühlvitrinen standen stark verschmutzte Kunststoffeimer mit Lebensmitteln. Eine Geflügelfleischschere war mit verschlissenem gelben Kunststoffband umwickelt, das Band löste sich ab und hing lose an der Schere herunter.
              VerstoßMängel bei der Personalhygiene
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungDie Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrsfertiger Speisen u.a. frisches Fleisch, gegarte Fleischerzeugnisse und Salate, in Straßenbekleidung angetroffen. Hygienekleidung war in der Betriebsstätte nicht vorhanden.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              Datum25.01.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              DatumMittwoch, 21. Februar 2024, 12:42 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Nach behördlicher Betriebseinschränkung erfolgten bis zur Nachkontrolle am 30.01.2024 grundlegenden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten. (30.01.2024)

              Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsPho NGON Lucky Food Top Reisnudeln
              Charge/PartieArt.Nr. 1439-2
              Mindeshaltbarkeitsdatum17.06.24
              HerkunftVietnam
              Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseSago Foods s.r.o.
              Lisková 14
              34401 Nemanice
              Czech Republik
              Tätigkeit
              • Importeur
              • Inverkehrbringer/Händler
              • Großhändler

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und AdresseTinh Son Handel GmbH
              Maximilianallee 24
              04129 Leipzig
              Tätigkeit
              • auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)

              Probennummer: L/2023/010900

              Stoff/ParameterAnalyseergebnisRechtsgrundlage
              gentechnisch veränderte OrganismenNachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer MengeVO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
              Richard-Wagner-Straße 7a
              04509 Delitzsch

              Datum01.12.2023

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
              Albertstraße 10
              01097 Dresden

              DatumMontag, 05. Februar 2024, 07:55 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • keine (-)

              Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

              keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs

              Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsLucky Food Reisnudeln Größe L
              Charge/PartieArt.Nr. 1493
              Mindeshaltbarkeitsdatum10.02.2024
              HerkunftVietnam
              Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseSago Foods s.r.o.
              Lisková 14
              34401 Nemanice
              Czech Republik
              Tätigkeit
              • Importeur
              • Inverkehrbringer/Händler
              • Großhändler

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und AdresseTinh Son Handel GmbH
              Maximilianallee 24
              04129 Leipzig
              Tätigkeit
              • auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)

              Probennummer: L/2023/010910

              Stoff/ParameterAnalyseergebnisRechtsgrundlage
              gentechnisch veränderte OrganismenNachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer MengeVO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
              Richard-Wagner-Straße 7a
              04509 Delitzsch

              Datum01.12.2023

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
              Albertstraße 10
              01097 Dresden

              DatumMontag, 05. Februar 2024, 07:54 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • keine (-)

              Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

              keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs

              Meldung vom 29.01.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte unter nicht hygienischen Bedingungen hergestellte, nicht ausreichend gekühlt gelagerte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielsweise rohe Hähnchen, rohe Hühnerteilstücke, diverse Saucen (Knoblauchcreme, scharfe Sauce), Rohkostsalate und fertige Pfannengerichte.
              HerkunftDeutschland
              In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseBistro „Alqusur“
              Hedwigstraße 6
              04315 Leipzig
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungHinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 06.12.2023 wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Produkt- und Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Wandflächen waren verschlissen. Mehlsäcke lagerten auf einem feuchten und durchgeweichten Pappkarton. Der Spender zur Entnahme hygienischer Einwegpapiertücher war nicht befüllt. Das Regal über dem Spülbecken war rostig und nicht leicht zu reinigen.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungFortsetzung - Eine Plastikkiste mit Lebensmitteln war direkt auf den Fußboden abgestellt. Fettrückstände an den Deckenlampen. Das Handwaschbecken war durch weitere Kücheneinrichtung verstellt und nicht leicht zugänglich. - Im Rahmen der Kontrolle vom 12.12.2023 wurden wiederholt mehrere gravierende Mängel in der Betriebs- und Produkthygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Betriebsräume waren stellenweise stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise mit schimmelartigen Belägen bzw. Stockflecken verunreinigt. Ein Toilettenvorraum fehlte. Der angestrebte Rückbau der Toilette erfolgte nicht.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungFortsetzung - Der Bereich vor der Kühlzelle ist unordentlich, es lagerten Abfälle und Baumaterialien. Im Lagerraum stand ein offener Eimer, welcher zur Sammlung der verunreinigten und benutzen Putzlappen diente. Es erfolgte die Lagerung von rohen Hähnchen und Krautsalat bei Raumtemperatur in mehreren Plastikboxen, welche direkt auf dem Fußboden standen. Die amtlich gemessenen Produkttemperaturen lagen bei 14,0 °C und 15,7 °C. Das Handwaschbecken war nicht in das Abwassersystem eingebunden. Das Abwasser läuft auf den Fußboden. Portionspackungen mit Saucen lagerten ungekühlt auf der Theke. Die Umgebungstemperatur zwischen den Portionspackungen betrug nach amtlicher Messung 22,5 °C. In der Kühltheke im Verkaufsbereich lagerten Lebensmittel, wie z. B. gekochter Reis (amtlich gemessene Produkttemperatur: 15,9 °C) und Pfannengerichte mit Fleisch (amtlich gemessene Produkttemperatur: 16,2 °C) mit unzureichenden Kühltemperaturen. Des Weiteren bestanden die Mängel vom 06.12.2023 unverändert.
              VerstoßMängel bei der Personalhygiene
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
              VerstoßTemperaturverstöße
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
              VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
              Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
              BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              Datum12.12.2023

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
              Theodor-Heuss-Straße 43
              04328 Leipzig

              DatumMontag, 29. Januar 2024, 09:37 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (12.12.2023)
              • Eigenverantwortliche Entsorgung der kühlpflichtigen Lebensmittel aus der nicht funktionstüchtigen Kühltheke (13.12.2023)
              • Schulung der Mitarbeiter im Bereich Lebensmittelhygiene/IfSG (17.12.2023)

              Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

              Im Ergebnis der Feststellungen im Rahmen der Nachkontrolle am 13.12.2023 wurde dem Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich wieder zugestimmt. Hinweis: Der Betreiber hat seinen Geschäftsbetrieb zum 31.01.2024 abgemeldet.

              Meldung vom 23.01.2024 (Letzte Aktualisierung 23.01.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsGesamter Warenbestand an Backwaren bzw. Vor- und Zwischenprodukten im Herstellungsbetrieb (außer Konditorei) zum Zeitpunkt der Kontrolle am 14.12.2023 (bereits ausgelieferte Ware wurde nicht beanstandet)
              HerkunftDeutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseWendl GmbH
              Apelsteinallee 4
              04416 Markkleeberg
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                BeschreibungZur Kontrolle am 14.12.2023 wurden erhebliche Reinigungsmängel in den Funktionsbereichen "Backstube" (Herstellung Backwaren), Fettbackraum, Feinbäckerei, Expedition, Verladekühlhaus festgestellt: Reinigungsmängel und Altverschmutzungen auf Arbeitsflächen, an Geräten und Maschinen, an Boden-, Wand- und Deckenflächen, teilweise schimmelähnliche Beläge an Fliesenfugen; deutlicher Befall mit Schaben in verschiedenen Stadien (trotz laufender Schädlingsbekämpfung) Die Bereiche Mehlsiloraum, Sauerteigraum, Lager, Spüle, Hygieneschleuse, Umkleidebereich wurden am 14.12.2023 nicht mehr kontrolliert.
                VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                Beschreibungsiehe oben
                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II Kap. IX Nr. 3 und 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                Beschreibungsiehe oben
                VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                Beschreibungsiehe oben hygienische Mängel im Herstellungsbetrieb auch ohne substanzielle Beeinträchtigungen der hier behandelten und hergestellten Lebensmittel

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                Datum14.12.2023

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                Albertstraße 10
                01097 Dresden

                DatumDienstag, 23. Januar 2024, 13:04 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Herstellungsbetriebes, Aktivierung der Schädlingsbekämpfung (15.12.2023)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                14.12.2023 Anordnung der Schließung des Herstellungsbetriebes bis auf Widerruf 15.12.2023 Wiederaufnahme des Betriebes nach grundlegender Reinigung, Desinfektion und Aktivierung der Schädlingsbekämpfung

                Meldung vom 17.01.2024 (Letzte Aktualisierung 17.01.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsUnter unhygienischen Bedingungen hergestellte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielhaft Pizza, Pommes, Rohkostsalate, Grillhähnchen.
                HerkunftDeutschland
                selbst hergestellt

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseRestaurant Prince, Lindenthaler Str. 45, 04155 Leipzig
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller
                • Inverkehrbringer/Händler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungHinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 13.10.2023 wurden mehrere gravierende Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Abzugshaube im Imbisstresen-Bereich stark mit Fettrückständen verunreinigt und zum Teil schwarz verfärbt, Mikrowelle mit Lebensmittelresten verunreinigt, sämtliche Schränke wie Kühltresen, Küchenschränke waren innen und außen mit Lebensmittelresten und Fettablagerungen verunreinigt.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungFortsetzung - Im Handwaschbecken wurden Küchengegenständen abgelegt. Es war nicht nutzbar, da direkt vor dem Handwaschbecken eine große Fritteuse aufgestellt wurde. Ein Wischeimer mit offensichtlich gebrauchten, schwarzem Wasser war in der Ecke abgestellt, Flächen in der Küche wie Fußboden, Wände, Spüle, Plasteeimer, Arbeitsgeräte, Steckdosen und Regalflächen waren mit Lebensmitteln (Spritzer, angetrocknete verkrustete Lebensmittel) verunreinigt, klebrig und unsauber, am Stecktisch wurden alte Fleischreste festgestellt, im Handwaschbecken in der Küche wurden Gegenstände abgelegt, es war nicht nutzbar, Handwaschseife und Einmalhandtücher fehlten, Abfallbehälter mit dichtschließendem Deckel fehlten, Wandregale über der Spüle wurden mit Spanngummis fixiert.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungFortsetzung - Personalhygiene: Eine angemessene Personalhygiene war nicht gewährleistet. Arbeitskleidung wurde nicht getragen. Die Handwaschbecken im Imbisstresen und der Küche waren nicht nutzbar, Seife und Handtücher fehlten. Für das Personal gibt es keine geeignete Kleiderablage bzw. Umkleidemöglichkeiten. Zum Teil wurden offene Badelatschen getragen, Schuhe standen unter dem Regal vom Pizzaposten. - Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln: Am Pizzaposten wurden nicht mehr frische mit Verderbniserscheinungen belegte Lebensmittel wie geschnittene Zwiebeln, Tomaten und Mais aus der Dose in der Kühleinrichtung vorgefunden. Kühlschränke einschließlich der darin abgestellten befüllten Gastronomiebehälter waren mit Lebensmittelresten verklebt und verunreinigt. Im Glaskühlschrank in der Küche wurden verschimmelte Möhren vorgefunden. Aufgeschnittene Paprika wurde auf rohen Eiern gelagert.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungFortsetzung - Mängel bei der Schädlingsbekämpfung: Im Lagerraum im Keller wurde auf sämtlichen Flächen Rattenkot festgestellt. Das Kellerfenster war mit Steinen und Holzteilen provisorisch verschlossen, so dass ein Schädlingseintrag nicht auszuschließen war. Die Tür zum Lager stand offen. - Im Rahmen einer Nachkontrolle am 16.10.2023 wurde festgestellt, dass eine Reinigung erfolgte. Der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt, auch wenn noch einige Mängel bestanden. Dem Betreiber wurde Gelegenheit gegeben, die noch bestehenden Mängel zu beheben. Insbesondere fehlten noch Deckel auf den Abfallbehältern. Das Handwaschbecken im Imbissbereich war noch nicht frei zugänglich. Es wurde in Aussicht gestellt, dass dieser Umstand noch an diesem Tag realisiert wird und Seife sowie Einweghandtücher zur Verfügung gestellt werden. Im Imbisstresen und in der Küche waren auf dem Boden und den Wänden noch Verunreinigungen/Ablagerungen erkennbar und eine intensivere Reinigung notwendig.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungFortsetzung - Im Rahmen der erneuten Kontrolle vom 16.11.2023 zum Schwerpunkt Hygiene wurde festgestellt, dass weiterhin Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene und Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln und der Lagerung von Lebensmitteln bestehen. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Für das Personal gab es keine geeignete Kleiderablage bzw. Umkleidemöglichkeiten. Private Sachen (Jacke, Hose, Rucksack) wurden im Lagerraum/Flur abgelegt. Auf den Fußboden des Lagerraumes/Flur war ein offener Topf mit abzukühlender Soße abgestellt. Der Raum enthielt eine verschmutzte, sich an den Rändern ablösende schwarze Tapete. Die Oberfläche des Türrahmens war verschmutzt. Am Handwaschbecken im Imbissbereich fehlten Seife und Einweghandtücher. Die Mikrowelle war stark mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. An dem Abzug über dem Grill, dem Drehspieß und den anschließenden Wandfliesen waren Fettrückstände und Fetttropfenbildung festzustellen.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungFortsetzung - In der Küche fehlten ebenfalls Seife und Einweghandtücher am Handwaschbecken. Der Abfallbehälter hatte keinen Deckel. Der Innenboden des Doppelkühlschrankes war mit Fleischresten verschmutzt. Hier wurde ein Rest-Hähnchenspieß unverpackt an der Wand lehnend vom Vortag abgestellt. In der Küche wurde ein Edelstahlbehälter mit Metallsteckspießen und einer verschmutzten Bohrmaschine mit einem Mörtelmixer-Aufsatz vorgefunden. Die rote Farbbeschichtung des Mixeraufsatzes blätterte ab.
                VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIn der Beschreibung oben enthalten
                VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIn der Beschreibung oben enthalten
                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIn der Beschreibung oben enthalten

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                Theodor-Heuss-Straße 43
                04328 Leipzig

                Datum13.10.2023

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                Theodor-Heuss-Straße 43
                04328 Leipzig

                DatumMittwoch, 17. Januar 2024, 13:32 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (13.10.2023)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Hinweis: Diese Information der Öffentlichkeit erfolgt, da der hinreichend begründete Verdacht im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, verstoßen worden ist.

                Meldung vom 19.12.2023 (Letzte Aktualisierung 19.12.2023)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten / behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 20.11.2023
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseDelal Döner, Bahnhofstraße 19, 08280 Aue-Bad Schlema
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Angaben zum Produktverantwortlichen

                Name/Firma und Adresse
                Tätigkeit

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                  BeschreibungIm Kühlschrank wurden stark gesäuerte, mit Obstfliegen behaftete Teiglinge und ein Eimer mit weißer Soße vorgefunden. Auf der Soße waren Blasenbildung und schimmelähnliche Ablagerungen sichtbar. Ein säuerlicher Geruch wurde wahrgenommen.
                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Lagerraum wurden viele gefüllte Müllsäcke, verschimmelte leere Eimer, Gasflaschen, Kartoffeln, Bedarfsgegenstände, Pappen für Pizza und Mehl gelagert. Auf den Mehlsäcken wurden Zigarettenhülsen abgestellt. In der Küche waren der Fußboden, die Wandfliesen, der Kühlschrank innen und außen, der Bereich hinter dem Kühlschrank, die Arbeitsgeräte und der Teigkneter teilweise erheblich mit alten Fettablagerungen und Speiseresten stark verschmutzt. Der Siphon vom Handwaschbecken war undicht. Die Schüssel mit dem Topfkratzer und dem Schwamm auf der Spüle war mit einer bräunlichen, trüben Flüssigkeit gefüllt. Der Wischeimer war mit einer trüben, dunklen Flüssigkeit gefüllt. Das Wischgerät hat sich noch darin befunden. Im Verkaufsraum waren die Ablagen unter den Arbeitstischen verschmutzt.
                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Bereich des Teigkneters und im Lagerraum wurde ein starker Obstfliegenbefall festgestellt.
                  VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIn der Personaltoilette war der Durchlauferhitzer für das Warmwasser am Handwaschbecken nicht angesteckt. Ein Papierhandtuchhalter und Papierhandtücher waren nicht vorhanden.
                  VerstoßKennzeichnungsmängel
                  RechtsgrundlageVO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnng) sowie LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung)
                  BeschreibungDie im Verkauf befindlichen Getränkedosen waren ohne deutsche Kennzeichnung.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  Datum20.11.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  DatumDienstag, 19. Dezember 2023, 17:54 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Reinigung und Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln, Bereitstellung von Warmwasser und Papierhandtüchern in der Personaltoilette (23.11.2023)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 20.11.2023 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 23.11.2023 aufgehoben.

                  Meldung vom 07.12.2023 (Letzte Aktualisierung 07.12.2023)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAm 08.11.2023 unter unhygienischen Bedingungen hergestellte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielhaft: gedämpfte Kartoffeln und Hackfleischmasse
                  HerkunftDeutschland
                  selbst hergestellt

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdressePAN Restaurant
                  Lindenauer Markt 21
                  04177 Leipzig
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen, eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in Bezug auf die Personalhygiene. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Der gesamte obere Herdbereich und der Bereich hinter dem Herd war massiv mit altem Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Wände einschließlich der Steckdosen in den Arbeitsbereichen waren verklebt und verschmutzt. Die Lüftungsauslässe an der Decke über dem Kombidämpfer und Arbeitsbereich waren mit Staub und Fett verschmutzt. Der Sous Vide Garer war komplett klebrig, fettig und verschmutzt. Der gesamte Spülbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der gesamte Boden sowie die gesamten Ablageflächen im Spülbereich waren stark verschmutzt, die Silikonfugen im Spülbereich waren stark mit schwarzen Belägen verunreinigt. Das dreckige Abwaschwasser tropfte aus dem undichten, schmierig verdreckten Abfluss in einen schmierig verdreckten Eimer, welcher bereits überlief. Reinigungsgeräte waren verschmutzt und standen am Boden. Der Gläser-Spülboy im Gastraum war innen mit schleimigen Belägen verunreinigt.
                  VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungEine angemessene Personalhygiene war nicht gewährleistet. Das Handwaschbecken war nicht nutzbar; es lag kein Warmwasser an und es fehlten Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände. Leere Behältnisse für Flüssigseife und Händedesinfektionsmittel standen eingestaubt und verdreckt auf der Fensterbank. Der gesamte Umkleideraum wirkte sehr unsauber und unordentlich. Das Handwaschbecken war verschmutzt und ungepflegt.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                  Theodor-Heuss-Straße 43
                  04328 Leipzig

                  Datum08.11.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                  Theodor-Heuss-Straße 43
                  04328 Leipzig

                  DatumDonnerstag, 07. Dezember 2023, 14:08 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Eigenverantwortliche Einstellung des Geschäftsbetriebs zum Zwecke der Reinigung (08.11.2023)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Im Rahmen einer amtlichen Nachkontrolle am Folgetag (09.11.2023) wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung erfolgte. Gegen die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes bestanden keine Bedenken.

                  Meldung vom 04.12.2023 (Letzte Aktualisierung 04.12.2023)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseFatima und die 9 Zwerge
                  Nürnberger Str. 28
                  01187 Dresden
                  Tätigkeit
                  • Gastronomie

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungBei der Kontrolle am 25. September 2023 wurde ein Befall durch die deutsche Schabe im Toilettenbereich und in den angrenzenden Küchen- und Vorbereitungsräumen festgestellt. Im Toilettenbereich befand sich eine lebende Schabe in adulter Form. Weitere Schaben lagen um die Toilette, teilweise tot und lebend. Ein Toilettenvorraum war noch nicht fertiggestellt, somit war ein Zugang zu den Lebensmittelbereichen/ Verarbeitungsräumen ungehindert möglich. Im Vorbereitungsraum wurde unter anderem eine weitere lebende, kleinere Schabe, welche an der Fliesenwand krabbelte, vorgefunden. Darunter stand ein Einsatz mit frisch geschnittener Gurke. Die Schaben waren am helllichten Tag sichtbar und nicht verschreckt. Zur Kontrolle am 25. September 2023 wurde in dem genannten Betrieb festgestellt, dass kein Schädlingsmonitoring vorlag und die Tür, welche von der Küche direkt zum Hof öffnet, die gesamte Kontrollzeit einen Spalt offen stand.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  Datum25.09.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  DatumMontag, 04. Dezember 2023, 15:13 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (26.09.2023)
                  • Betriebsschließung (25.09.2023)
                  • Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte (13.10.2023)

                  Meldung vom 28.11.2023 (Letzte Aktualisierung 28.11.2023)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsBratnudeln sowie sämliche im Imbiss offen behandelte Speisen
                  HerkunftDeutschland
                  Der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseImbiss Hanoi
                  Limbacher Str. 95
                  09116 Chemnitz
                  Tätigkeit
                  • Verarbeiter
                  • Inverkehrbringer/Händler

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßInverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                  BeschreibungBei der amtlichen Untersuchung einer im Imbiss erworbenen Beschwerdeprobe Bratnudeln wurden zwei dünne, schwarze, harte,drahtähnliche Fremdkörper nachgewiesen. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle des Imbissbetriebes wurde ein sich in Auflösung befindlicher Metallkratzschwamm im Bereich der Speisenbehandlung vorgefunden. Es herrschte allgemeine Unordnung, im Küchenbereich wurde eine Vielzahl privater und küchenfremder Gegenstände wie Medikamente, Medizinprodukte aufbewahrt.
                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungDer Fußboden und die Fliesenwände der Imbissküche war altfettig verschmutzt, unter den Küchenmöbeln befanden sich angetrocknete Lebensmittelreste, Unrat und eine millimeterstarke Altschmutzschicht. Die Küchenmöbel waren innen und außen altfettig verschmutzt und bespritzt. In den verschmutzten Schubfächern befanden sich ungeordnet z.T. verschmutzte Lebensmittelbedarfsgegenstände, Medikamente, Einwegbesteck sowie auch eine stark verschimmelte Ingwerknolle. Im Bereich des Speisenausgabefensters war das Fensterbrett mit einer dicken Staubschicht, Farbabblätterungen, Lebensmittelresten und Samenständen von Laubbäumen verunreinigt. Im Lagerraum befand sich in der Außenwand ein Loch, das lediglich mit einem verrosteten, verschmutzten Gitter mit einer Maschengröße von ca. 3 cm verschlossen war. Ein Schutz vor dem Eindringen von Schadnagern war nicht gegeben, von außen befand sich bis zur Höhe des Wanddurchbruchs ein Holzstapel. In dem Lagerraum wurden neben offenen zubereiteten Speisen Dinge gelagert, die nicht der Zweckausstattung dienten (u.a. Schirme, Elektroschrott, Neonröhren, Motoröl). Zwei Tabletts mit offenen Speisen standen auf dem stark verschmutzten Deckel einer Gefriertruhe unmittelbar neben einem stark verschmutzten Ventilator. Die gelagerten Gegenstände und das Mobiliar waren stark altschmutzig, klebrig (insbesondere Gefriertruhendeckel, Lüfter, Fußboden, Türzarge, Steckdosen). Die Lebensmittelgefäße in der Kühleinrichtung wiesen teilweise einen klebrigem Belag auf. Die Böden der Kühleinrichtung sowie die Türschienen waren mit verkrustenden Lebensmittelresten verunreinigt, stark altschmutzig.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                  Düsseldorfer Platz 1
                  09111 Chemnitz

                  Datum26.10.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                  Düsseldorfer Platz 1
                  09111 Chemnitz

                  DatumDienstag, 28. November 2023, 11:23 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Nach behördlicher Betriebseinschränkung wurde durch den Lebensmittelunternehmer bis zur amtlichen Nachkontrolle am 03.11.2023 eine Grundreinigung sowie eine teilweise Beräumung der Imbisseinrichtung durchgeführt. (03.11.2023)

                  Marginalspalte

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