Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Meldung vom 11.07.2024 (Letzte Aktualisierung 11.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Feinschmeckersalat (zerkleinerter Salat-Mix), Rucola, Spinat (Gesamtmenge: 14 kg) |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | dean & david DD Wiener Platz GmbH Wiener Platz 4 01069 Dresden |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
Beschreibung | Am 29. April 2024 lagerten im Kühlschrank im Verkauf sechs Beutel Feinschmecker Salat (á 500g) mit Verbrauchsdatum 28. April 2024. Bei der Kontrolle am 14. Mai 2024 lagerten in den Kühlschränken in der Vorbereitung 1x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g, 1x Spinat mit Verbrauchsdatum 10. Mai 2024 á 500g, 1x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 500g. In der Kühlzelle im Untergeschoss lagerten 18x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 13. Mai 2024 á 500 g, 3x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g. Weiterhin wurde abgelaufener Salat schon zur Herstellung des Tagesgeschäftes verwendet. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 29.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Donnerstag, 11. Juli 2024, 11:57 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Der Salat wurde entsorgt. (29.04.2024)
- Die komplette Ware im Verkauf und die Salate in der Vorbereitung und Kühlzelle wurden entsorgt. (14.05.2024)
- Aktualisierung des HACCP-Konzeptes (20.06.2024)
Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | geschnittenes Obst und Gemüse sowie Obstsalate |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | HT Markt Prohliser Allee 10 01239 Dresden |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 24. Mai 2024 wurde im Vorbereitungsbereich unter dem Spülbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. Die Tiere klebten an verschiedenen Reinigungsmittelflaschen und krabbelten bereits aus dem Schrank heraus. Es waren alle Schabenstadien vorhanden. Der Vorbereitungsraum wird zum Aufschneiden von Früchten und Zubereiten von Obstsalaten genutzt. Bei der Nachkontrolle am 30. Mai 2025 wurden insgesamt 7 Schabenmonitoringfallen im Vorbereitungsraum kontrolliert, 5 davon waren mit zum Teil lebenden Schaben befallen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 24.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Donnerstag, 04. Juli 2024, 15:39 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (27.05.2024)
- Entsorgung der bereits zubereiteten Obstsalate (24.05.2024)
- Grundreinigung erfolgte (27.05.2024)
- Bauliche Instandsetzung des Vorbereitungsraum (12.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Nutzung des Vorbereitungsraum wurde am 24. Mai 2024 bis auf weiteres untersagt. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für selbst geschnittenes Obst und Gemüse sowie selbst zubereitete Obstsalate ab dem 24. Mai 2024 ausgesprochen. Der Vorbereitungsraum wurde zur Zubereitung von Lebensmitteln am 12. Juni 2024 wieder freigegeben.
Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches im Markt in Verkehr gebracht wird. |
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Herkunft | Unbekannt |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Penny Markt GmbH Filiale Böhlen Jahnstr. 34 04564 Böhlen |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Markt, insbesondere unsauberer Fußboden im Lager, Kühllager und im Verkaufsbereich, Verschmutzungen in den Verkaufsregalen und im Bake Off Bereich allgemeine Unordnung im Lager und Verkaufsbereich Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht unverzüglich aus Lebensmittelbereich entfernt, mangelhafter Schutz vor Schädlings- bzw. Schadnagerbefall durch defektes Rolltor |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben) |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | wiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben) |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | 23.10.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | Donnerstag, 04. Juli 2024, 09:36 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- bis zur Nachkontrolle ist eine teilweise Reinigung erfolgt, teilweise mussten erneute Verschmutzungen festgestellt werden. (24.11.2023)
- Nach angewiesener Schließung erfolgte eine grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Marktes (15.12.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die Mängel wurden bereits zur Kontrolle am 11.10.2023 festgestellt und im Kontrollbericht festgehalten und zur angekündigten Nachkontrolle am 23.10.2023 noch immer bzw. wieder festgestellt. Die Herstellung einer Grundordnung sowie eine grundlegende Reinigung und Desinfektion aller Bereiche des Marktes wurden amtlich angeordnet. Eine Nachkontrolle wurde angekündigt. Nach angewiesener Schließung und nach Abnahme einer grundlegenden Reinigung und Desinfektion wurde das Inverkehrbringen am 18.12.2023 wieder erlaubt.
Meldung vom 03.07.2024 (Letzte Aktualisierung 03.07.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Backwaren (Fladenbrot, Hamburgerbrötchen, Sandwichbrot) |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gemini Restaurant Alaunstr. 2-4 01099 Dresden |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | Am 15.05. wurde eine Beschwerdekontrolle zur Kontamination von Backwaren durch Vögel im Restaurant Gemini durchgeführt. Dabei wurden die Backwaren der aktuellen Lieferung optisch auf Beschädigungen kontrolliert. Es wurden an den Fertigpackungen, die für die Zubereitung der Gerichte genutzt werden, des orientalischen Fladenbrots und der Hamburgerbrötchen sowohl an der Verpackung als auch an der Backware selbst, Fraßspuren von Vögeln festgestellt. Es handelte sich um eine wiederholte Beschwerde. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 15.05.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Mittwoch, 03. Juli 2024, 07:56 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der beschädigten Lebensmittel (15.05.2024)
- Es wurde eine neue Verfahrensweise bei der Anlieferung der Backwaren in den Betrieb eingeführt. (11.06.2024)
Meldung vom 12.06.2024 (Letzte Aktualisierung 12.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Alexander Bresan e.K. Herrn Alexander Bresan Sollschwitz 40 02997 Wittichenau |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt starke Verunreinigung durch Schädlinge (Mäuse, Schaben) in der Produktion, Lebensmittel durch Schädlinge verunreinigt und nicht zum Ver-zehr geeignet |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | Geräte und Arbeitsmaterialien wiederholt stark verschmutzt |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen |
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Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen |
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Datum | Mittwoch, 12. Juni 2024, 11:28 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- teilweise Reinigungsarbeiten im Betrieb erfolgten (29.04.2024)
- Geräte wurden teilweise gereinigt, außer Betrieb genommen oder ersetzt (29.04.2024)
- Professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen (04.05.2024)
- Maßnahmenplan zur Eindämmung von Schädlingsbefall etabliert (06.05.2024)
- Schädlingsbekämpfung erfolgt, Reinigungsarbeiten überwiegend durchgeführt (11.06.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf (24.05.2024) Aufhebung der Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art (11.06.2024)
Meldung vom 10.06.2024 (Letzte Aktualisierung 10.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | alle in der Einrichtung hergestellte Speisen |
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Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Frank Bergmann, Dorfstr. 26, 04769 Naundorf OT Hohenwussen |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Rahmen einer amtlichen Ermittlungskontrolle am 24.04.2024 wurden an den Wänden, an den Decken sowie auf dem Fußboden und an den Lüftungsschächten schimmelähnliche schwarzfleckige Verschmutzungen festgestellt. Wandbereiche befinden sich teilweise im Rohbauzustand. Die Bodeneinläufe in der Küche wiesen massive Verschmutzungen und rostige Anhaftungen auf. Im Kühlhaus wurde ein stechender Geruch festgestellt. Der Lüfter weist starke Verschmutzungen auf, hier wurden Lebensmittel offen gelagert. Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wurden verschmutzt und bodennah gelagert. Es wurden offene Lebensmittel in Räumen gelagert, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
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Datum | 24.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
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Datum | Montag, 10. Juni 2024, 12:14 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Betriebsstätte wurde geschlossen. (24.04.2024)
Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Side Kebap Haus Merianplatz 3 01169 Dresden |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 18. April 2024 wurde im Kebap Haus ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben als auch lebende Schaben aller Entwicklungsstadien im Vorbereitungsraum (Küche), der Verkaufstheke, im Toilettenvorraum und im Gang gefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Mittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- umfassender Umbau erfolgte (24.04.2024)
- Grundreinigung beendet (24.04.2024)
- Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (18.04.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 18. April bis 24. April 2024.
Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Thang-Long Merianplatz 3 01169 Dresden |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Zuge einer Kontrolle am 18. April 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt wurde in der Gaststätte gearbeitet und das vollständige Warenangebot feilgeboten. In der Küche wurden unter anderem lebende als auch tote Schaben hinter dem Kühlschrank vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 18.04.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Mittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundreinigung erfolgte (22.04.2024)
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (22.04.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 18. April bis zum 23. April 2024
Meldung vom 22.05.2024 (Letzte Aktualisierung 22.05.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment/ Speisenangebot am Kontrolltag 22.03.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Sportlerheim Am Eichholz Eythraer Weg 2 04442 Zwenkau |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Beschreibung | wiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | wiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | 22.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | Mittwoch, 22. Mai 2024, 10:25 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Grundlegende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden beseitigt. Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 25.03.2024 gestattet. (25.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf, Anordnung der Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Abnahme durch das LÜVA erfolgt und Wiederaufnahme des Betriebes gestattet
Meldung vom 26.04.2024 (Letzte Aktualisierung 26.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | In der Betriebsstätte am 19.03.2024 hergestelltes und im Buffet zur Selbstbedienung in den Verkehr gebrachtes Sushi. |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Glücksboot Handelsstr. 4-8 04356 Leipzig |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Betriebsstätte am 19.03.2024 wurde in der Küche, im Zubereitungsbereich für Sushi, ein stark abgenutztes Schneidebrett mit schwarzen schimmelartigen Belägen vorgefunden. Nach den Auskünften des Personals vor Ort wurde auf diesem Brett an diesem Tag Sushi zubereitet, das im Buffet zur Selbstbedienung angeboten wurde. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
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Datum | 19.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
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Datum | Freitag, 26. April 2024, 14:10 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Entnahme des Sushi aus dem Selbstbedienungsbuffet und Entsorgung (19.03.2024)
- Der Lebensmittelunternehmer teilte mit, Schneidebretter alle zwei Wochen auszuwechseln. Er teilte des Weiteren mit, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene zu ergreifen. (09.04.2024)
Meldung vom 24.04.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | am 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel, insbesondere Fleischteile (u.a. Dry Aged), Fleischerzeugnisse (u.a. Serranoschinken), Speisen |
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Charge/Partie | am 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel |
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Metzgerei Gränitz GmbH & Co.KG, Metzgerei, Albert-Schenk-Str. 2, 09125 Chemnitz |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Zum Kontrollzeitpunkt wurde in der Produktionshalle offen Fleisch gelagert und zerlegt. Die Fliesenwände waren im oberen Bereich großflächig altschmutzig. Die Abtrennung zum unreinen Bereich des Kühlaggregateraumes war verschlissen, unvollständig und im unteren Bereich altschmutzig. Auch die Fliesenwand daneben war altschmutzig. Vor der Abtrennung und der verschmutzten Fliesenwand - ein Wagen mit Fleisch und Würsten. In einem Raum, der zeitlich getrennt für Fleischzerlegung und Catering genutzt wird, bereitete zum Kontrollzeitpunkt ein Mitarbeiter auf einem Arbeitstisch eine Platte verzehrsfertige Wraps u.a. mit Rucola und Heidelbeeren vor. Unter dem Arbeitstisch waren die Fliesenwände und der Fußboden mit rohen Fleischresten verschmutzt. Am geöffneten (gekippten) Fenster des Kesselraumes fehlte ein Insektengitter. Der Wandbereich der Fensterwand und Fußbodeneinlauf waren insbesondere in Kesselnähe altschmutzig. Im Pökelraum war die Gitterverkleidung am Kühlaggregat stark verrosteta, an den Elektroschaltern befanden sich Schwarzschimmelkolonien. Der Fußboden war insbesondere in Wandnähe/ unter dem Regal schmierig altschmutzig. Der Fußboden des Fleischkühlraumes schadhaft, verschmutztes Einlaufgitter, schadhaftes Rohrende. Der Bereich um die Tiefkühlrraumtür stark vereist, die Elektroinstallation verschmutzt. Das Kühlraumtor im unteren Bereich stark verrostet und schadhaft. Im Reifekühlraum abgehangene Fleischteile teilweise Wandkontakt und Kontakt zum Kühlaggregat.,am Kühlaggregat Fleischreste. Fußbodenmatte mit einer Fleischkiste altschmutzig, verkrustet. Hinteres Kühlhaus - Wand am Aggregat teilweise schimmelbehaftet. Im Kühlraum für Fertigprodukte wurden wiederholt vorverpackte Handelsware und selbsthergestellte ungeschützte Fleischererzeugnisse gemeinsam gelagert. Das Gitter der Kühlung war millimeterstark mit Flusen behaftet, im Inneren des Kühlaggregates waren starke Verschmutzungen. Der Fußboden war insbesondere in den Ecken altschmutzig. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Hygieneschleuse Zum Kontrollbeginn war das Handwaschbecken nicht funktionstüchtig, da die Wasserzuleitung abgedreht war. An einer Hakenleiste mit Hygienebekleidung hingen auch unzureichend gereinigte Zerlegeschürzen mit Blutresten. Ein Mitarbeiter wurde bei Kontrollbeginn auf der Straße bei der Abfallentsorgung angetroffen. Es wurde beobachtet, dass der Mitarbeiter ohne Nutzung der Hygieneschleuse (kein Händewaschen, kein Kleidungs- oder Schuhwechsel) die Produktionsräume wieder betrat. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
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Datum | 06.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
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Datum | Mittwoch, 24. April 2024, 09:57 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur Nachkontrolle am 15.03.2024 wurde eine gründliche Reinigung durchgeführt, Instandhaltungsmaßnahmen wurden eingeleitet und waren z.T. bereits umgesetzt. (15.03.2024)
Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant HQ Sushi & Wok Dresden Schandauer Str. 65 01277 Dresden |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde im Restaurant ein Schabenbefall festgestellt. Im Hygienebereich der Küche mit Kühlzelle wurden Schaben vorgefunden. Es wurden sowohl tote als auch lebende Küchenschaben am Kühlaggregat im Bodenbereich des kleinen grauen Kühlschrankes festgestellt. Ein Monitoring war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Betrieb eingerichtet. Zur Nachkontrolle am 14. März 2024 wurden weiterhin vermehrt tote und lebende Schaben der unterschiedlichsten Wachstumsstadien in der Küche mit Kühlzelle vorgefunden. Auch im Gastraum waren vereinzelt lebende Schaben auf dem Fußboden sichtbar. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 13.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Dienstag, 23. April 2024, 13:59 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
- Grundreinigung erfolgte. (15.03.2024)
- Entsorgung der offenen Lebensmittel (13.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 13. März bis 15. März 2024
Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Anh Tu Altmarkt 25 01067 Dresden |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Bei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben aller Entwicklungsstadien als auch lebende Schaben in den Klebefallen an verschieden Stellen in der Küche und Spülküche gefunden. Zu den Nachkontrollen am 14. März als auch am 15. März wurden tote und lebende Schaben sowohl in den Klebefallen als auch in unmittelbarer Umgebung der Klebefallen festgestellt. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Küche wurde an der Tür des Tiefkühlschranks, der Gemüse-Saladette im offenen Bereich und dem schwarzen Kunststoffregal klebrige, gräulich bzw. gräulich-fettige Beläge festgestellt. In den einsehbaren Bereichen zwischen der Sichtverblendung, der Kochinsel/Wok-Station sowie unterhalb der Unterbaukühlung waren massive bräunlich-schwarze Beläge und Verkrustungen sichtbar. Im WOK-Arbeitsbereich (WOK-Felder, Griddle-/Bratgerät, Fritteuse) waren die umliegenden Flächen, Stromkabel und der Bodenbereich mit gräulich-fettigen Belägen behaftet. Der gesamte Bereich der Abzugshaube war mit gelblich-bräunlichen Belägen behaftet. In der Spülküche wurden in den Eckbereichen unterhalb des Arbeitstisches/Abwaschbecken und an den Wandflächen bräunlich-schwarze Ablagerungen und Verkrustungen festgestellt. In der Kühlzelle war an der Unterseite und der Frontseite der Regale massive gelblich-bräunliche, zum Teil punktförmig-schimmelartige Beläge und Verkrustungen sichtbar. Die Kühlzellenaußenwandflächen waren mit gräulichen Belägen behaftet. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | 13.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden |
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Datum | Dienstag, 23. April 2024, 13:58 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der offen stehenden Lebensmittel (13.03.2024)
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
- sorgfältige Grundreinigung erfolgte (18.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriesschließung vom 13. März bis zum 16. März 2024
Meldung vom 04.04.2024 (Letzte Aktualisierung 05.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Speisenangebot an Kontrolltagen 29.01.2024 und 14.02.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Imbiss Napoli Pizza Südstr. 2 04539 Groitzsch |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt Rinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Lebensnmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt: Einfrieren von Lebensmitteln ohne geeignete Umhüllung, Auftauen unter Umgebungstemperaturen, Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel unter Umgebungstemperatur |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | wiederholt fehlende Hygienekleidung |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | 14.02.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | Donnerstag, 04. April 2024, 11:42 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte eine Belehrung der Mitarbeiter zum Umgang mit Lebensmitteln. Die Mitarbeiter wurden mit Hygienekleidung ausgestattet. (23.03.2024)
Meldung vom 22.03.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Nudeln gewürzt für gebratene Nudeln |
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Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Asia Imbiss Inh. Thai Viet Phan Am Wilhelmschacht 34 04552 Borna |
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Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: L/2024/001310
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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L-Glutaminsäure | 13 +/- 1 g/kg | 10 g/kg | Art. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
L-Glutaminsäure | 12,4 +/- 1 g/kg | 10 g/kg | Art. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | 04.03.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig |
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Datum | Freitag, 22. März 2024, 12:03 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Umstellung der Rezeptur durch den Lebensmittelunternehmer (06.03.2024)
- Erneute Höchstmengenüberschreitung bei Verfolgsprobe festgestellt. Änderung der Glutamatzugabe durch den Betreiber. (18.04.2024)
Meldung vom 13.03.2024 (Letzte Aktualisierung 13.03.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten/ behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 31.01.2024 |
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Piccolo by La Riva, Bahnhofstraße 6a, 08340 Schwarzenberg |
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Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Die Getränkekühlbereiche im Tresen waren massiv verschimmelt. Auf Flaschen und Bierfass befanden sich Schimmelablagerungen. Im Wasserspülbecken befand sich ein Glas mit verschimmelter Flüssigkeit. In der Küche war eine nicht genutzte Fritteuse verschmutzt, die Aufschnittmaschine war mit Resten von Lebensmitteln behaftet. Im hinteren Bereich der Küche wurden mit Zigarettenasche gefüllte Aschenbecher vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster waren der Fußboden und die Regale verschmutzt, es wurden Lebensmittel mit einem verschmutzten textilen Tuch abgedeckt sowie umhüllte Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. In der Pizzaproduktion waren Arbeitsflächen verschmutzt, ein Schneidbrett war mit dunklen Belägen behaftet, die Fasskühlbox enthielt eine gammelige Flüssigkeitsansammlung. Der Lagerbereich (Tiefkühlung) unter dem Eisverkauf sowie die Getränkelagerung links daneben waren stark verschmutzt, teilweise behaftet mit Lebensmittelresten. Das Wasser im Behälter für die Eisportionierer war vergammelt, die Mikrowelle und der Milchbehälter der nicht genutzten Kaffeemaschine waren massiv verschmutzt. Im Spülbereich befand sich die Geschirrspülmaschine in einem unsauberen, ungereinigten Zustand, der Fußbodeneinlauf war massiv verschmutzt, ein verdorbener Geruch war wahrzunehmen. Ein massiv mit toten Obstfliegen behafteter Fliegenfänger hing an der Decke. |
Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Die Temperatur der Tischkühlung in der Pizzaproduktion ergab 11 °C. Die Untertischkühlung neben dem Pizzaofen wies eine Temperatur > 25 °C auf. In beiden Kühlgeräten wurden kühlpflichtige Lebensmittel gelagert. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Tischkühlung im Tresen befand sich in einer Saftflasche Schimmel. Im Bereich der Pizzaproduktion befanden sich in der Tischkühlung in einem GN-Behälter schimmelige, geschnittene Ananas, in der Untertischkühlung wurde verdorbener und verschimmelter Tomatensalat vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster stand ein gefüllter Teller mit verschimmelter, tiefgefrorener Masse. In der Küche wurden in der Tischkühlung Hähnchenfleisch und Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum sowie angetrocknete, leicht schleimige Fleischstücke vorgefunden. Auch in der Kühlzelle wurde Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | Siehe obige Beschreibungen. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
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Datum | 31.12.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
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Datum | Mittwoch, 13. März 2024, 14:37 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion, Vorlage von Untersuchungsergebnissen zur Reinigung/Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln (12.02.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der genannten Mängel wurde am 31.01.2024 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 12.02.2024 aufgehoben.
Meldung vom 11.03.2024 (Letzte Aktualisierung 11.03.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Lebensmittel, die am 06.02.2024 im Imbiss und der Frischetheke zubereitet und zum Verkauf angeboten wurden. Gemüse, Reis und Fleisch, welche am 06.02.2024 zum Verkauf vorgehalten wurden. |
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Charge/Partie | Lebensmittel, die am 06.02.2024 zum Verkauf angeboten wurden |
Herkunft | Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Asia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Es wurden erhebliche Reinigungsmängel, insbesondere im Imbissbereich, im Vorbereitungsraum und in der Spülküche, festgestellt. Alle Oberflächen, Wände und Fußböden im Vorbereitungsraum, in der Spülküche und im Imbiss waren sehr stark altschmutzig. Im Imbiss waren sämtliche Oberflächen altfettig und der Fußboden stark mit Lebensmittelresten verunreinigt. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrfertiger Speisen in Straßenbekleidung angetroffen. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der Tiefkühlzelle sowie im Imbiss waren Lebensmittel in ungeeigneten und unzureichenden Umhüllungen eingefroren. In der Spülküche und im Imbiss wurden Reis und milchsauer eingelegtes Gemüse in Kunststofftonnen aufbewahrt, die nicht für Lebensmittel geeignet waren. |
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
Beschreibung | Im Lager und dem Vorbereitungsraum wurden mehrere Reissäcke mit Mottenbefall vorgefunden. Im Verkaufsraum und der Kühlzelle wurden mehrere Stiegen mit verschimmelten grünen Papayas und verschimmeltem Wurzelgemüse vorgefunden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
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Datum | 06.02.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
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Datum | Montag, 11. März 2024, 09:23 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Es wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Für die Dauer der Reinigungsarbeiten wurden die betroffenen Teile der Betriebsstätte geschlossen und erst nach Abnahme durch das LÜVA Chemnitz wieder in Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden entsorgt. (06.02.2024)
Meldung vom 27.02.2024 (Letzte Aktualisierung 27.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.01.2024 und 17.01.2024 |
Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleischerei Drechsler, Karlsbader Straße 104, 09465 Sehmatal-Sehma |
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Tätigkeit |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit |
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Zahlreiche massive Reinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte. Beide Geschirrspülmaschinen waren innen mit einer trüben, übelriechenden Flüssigkeit befüllt. Die Sprüharme waren mit schleimigen Anlagerungen behaftet und die Düsen waren teilweise mit Ablagerungen zugesetzt. Die Türinnenseiten vom Reifeschrank waren erheblich verschmutzt. Der Pökelinjektor war innen mit schimmelähnlichen Ablagerungen und Fleischresten verunreinigt. Am Kuttermesser klebten noch alte, getrocknete Fleischreste. Der gereinigte Fleischwolf und die gereinigte Wurstfüllmaschine waren noch mit Fleischresten verschmutzt. Die Verdampfergitter und die Lüfterflügel vom Verdampfer im Kühlraum Fleisch waren erheblich mit Flusen und weißem Schimmel verschmutzt. Am Verdampfergehäuse in der Zerlegung waren schimmelähnliche Ablagerungen und Flecken sichtbar. Der Fußboden im Bereich des Vakuumieres war erheblich verunreinigt. Die Wasserzufuhr zur Scherbeneismaschine erfolgte über einen teilweise defekten Gartenschlauch. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Die Handwaschbecken in Produktion und Verkauf waren nicht funktionstüchtig. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Es wurden rohe Rostbratwürste mit Entenfleisch und Knochen mit geräuchertem Schinkenspeck zusammen gelagert und zwei übelriechende und nicht abgedeckte Behältnisse mit Fleisch- und Wurstresten vorgefunden. Die Behältnisse mit den Därmen im waren nicht abgedeckt. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
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Datum | 10.01.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis |
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Datum | Dienstag, 27. Februar 2024, 16:42 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion; Entsorgung von Abfällen (17.01.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der vorgefundenen massiven Verschmutzungen am 10.01.2024 wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Der Reinigungszustand hatte sich auch zur Nachkontrolle am 17.01.2024 noch nicht grundlegend gebessert. Die mikrobiologische Kontrolle der angeordneten Reinigung und Desinfektion war zu beanstanden. Es erfolgte daher die erneute Anordnung einer Reinigung und Desinfektion. Die Abnahme dieser Reinigung und Desinfektion erfolgte am 22.02.2024. Im Ergebnis war diese wieder nicht zufriedenstellend.
Meldung vom 21.02.2024 (Letzte Aktualisierung 21.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Sämtliche im Bistro offen behandelten Lebensmittel, u.a Fleischspeisen und Salate |
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Herkunft | Sachsen |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bistro "Prinz" Reitbahnstr. 26 09111 Chemnitz |
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Tätigkeit |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Bereich des Lagers und der Fleischvorbereitung war der Arbeitstisch am Fenster stark verschmutzt, die Bodenschwelle war großflächig ausgebrochen und schmierig verschmutzt, lose, verschmutzte Elektrokabel hingen über dem Lebensmittelbehandlungsbereich. Der Fußboden unter dem Mobiliar/ Kühlschränken und in den Eckbereichen war stark altschmutzig. Die Kühlschränke waren im Innenbereich stark mit schmierigen Lebensmittelresten verschmutzt, die Gitterroste wiesen Farbabblätterungen und Rost auf, die Lebensmittelgefäße und -kisten waren Außenbereich stark verschmutzt. Lebensmittelgefäße mit eingelegten Fleischteilen wurden ohne Abdeckung vorgefunden, im Fleischkühlschrank befanden sich Kartonagen. Eine Waage mit alter verschlissener Schutzfolie war schmierig verschmutzt. Im Frischfleischvorbereitungsraum stand eine Holzleiter mit verschmutzten Reinigungstextilien, Kisten mit Frischfleisch und ein krustig verschmutzter Kunststoffdeckel waren unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Auf dem Arbeitstisch wurde auf einem stark verschlissenen Schneidbrett neben einer verschmutzten Küchenmaschine frisches Hähnchenfleisch behandelt. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Im Küchenraum war die Fußbodeneinlaufrinne stark schadhaft und mit alten Lebensmittelresten, Zigarettenkippen und schmierigem Schmutzwasser stark verunreinigt. Unter einem Arbeitstisch wurden mit Teigresten stark verschmutzte Kunststoffkisten vorgefunden. Die Rohre der Ablufteinrichtung waren mit altfettiger Aluminiumfolie umhüllt, Altfett tropfte herab. Die Gemüseschneidmaschine war mit alten Lebensmittelresten krustig verunreinigt. Der Fußboden unter dem Mobiliar war stark altschmutzig. Im Raum vor dem Hintereingang stand eine Küchenmaschine und eine stark verkrustete Teigmaschine unmittelbar auf dem Fußboden neben der Speiseabfalltonne. Die Wände des Raumes waren mit Fett bespritzt, der Heizkörper war stark verschmutzt. Im Verkaufsbereich war der Fußboden an schwer zugänglichen Stellen (unter und zwischen Mobiliar, Standbeine Mobiliar) stark altschmutzig, verkrustet. Die Abzugseinrichtungen waren stark verfettet, Altfett tropfte herab und die Wandbereiche über der Lebensmittelgarstrecke wiesen starken Altfettverschmutzungen auf. Die Kühltische waren altschmutzig, in den Kühlvitrinen standen stark verschmutzte Kunststoffeimer mit Lebensmitteln. Eine Geflügelfleischschere war mit verschlissenem gelben Kunststoffband umwickelt, das Band löste sich ab und hing lose an der Schere herunter. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Die Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrsfertiger Speisen u.a. frisches Fleisch, gegarte Fleischerzeugnisse und Salate, in Straßenbekleidung angetroffen. Hygienekleidung war in der Betriebsstätte nicht vorhanden. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
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Datum | 25.01.2024 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz |
---|---|
Datum | Mittwoch, 21. Februar 2024, 12:42 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Nach behördlicher Betriebseinschränkung erfolgten bis zur Nachkontrolle am 30.01.2024 grundlegenden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten. (30.01.2024)
Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Pho NGON Lucky Food Top Reisnudeln |
---|---|
Charge/Partie | Art.Nr. 1439-2 |
Mindeshaltbarkeitsdatum | 17.06.24 |
Herkunft | Vietnam Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sago Foods s.r.o. Lisková 14 34401 Nemanice Czech Republik |
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Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | Tinh Son Handel GmbH Maximilianallee 24 04129 Leipzig |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)
Probennummer: L/2023/010900
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
gentechnisch veränderte Organismen | Nachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer Menge | VO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | 01.12.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt |
---|---|
Datum | Montag, 05. Februar 2024, 07:55 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- keine (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs
Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Lucky Food Reisnudeln Größe L |
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Charge/Partie | Art.Nr. 1493 |
Mindeshaltbarkeitsdatum | 10.02.2024 |
Herkunft | Vietnam Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sago Foods s.r.o. Lisková 14 34401 Nemanice Czech Republik |
---|---|
Tätigkeit |
|
Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | Tinh Son Handel GmbH Maximilianallee 24 04129 Leipzig |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)
Probennummer: L/2023/010910
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
gentechnisch veränderte Organismen | Nachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer Menge | VO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen |
---|---|
Datum | 01.12.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt |
---|---|
Datum | Montag, 05. Februar 2024, 07:54 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- keine (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs
Meldung vom 29.01.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | In der Betriebsstätte unter nicht hygienischen Bedingungen hergestellte, nicht ausreichend gekühlt gelagerte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielsweise rohe Hähnchen, rohe Hühnerteilstücke, diverse Saucen (Knoblauchcreme, scharfe Sauce), Rohkostsalate und fertige Pfannengerichte. |
---|---|
Herkunft | Deutschland In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel |
Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bistro „Alqusur“ Hedwigstraße 6 04315 Leipzig |
---|---|
Tätigkeit |
|
Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
---|---|
Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Hinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 06.12.2023 wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Produkt- und Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Wandflächen waren verschlissen. Mehlsäcke lagerten auf einem feuchten und durchgeweichten Pappkarton. Der Spender zur Entnahme hygienischer Einwegpapiertücher war nicht befüllt. Das Regal über dem Spülbecken war rostig und nicht leicht zu reinigen. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Fortsetzung - Eine Plastikkiste mit Lebensmitteln war direkt auf den Fußboden abgestellt. Fettrückstände an den Deckenlampen. Das Handwaschbecken war durch weitere Kücheneinrichtung verstellt und nicht leicht zugänglich. - Im Rahmen der Kontrolle vom 12.12.2023 wurden wiederholt mehrere gravierende Mängel in der Betriebs- und Produkthygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Betriebsräume waren stellenweise stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise mit schimmelartigen Belägen bzw. Stockflecken verunreinigt. Ein Toilettenvorraum fehlte. Der angestrebte Rückbau der Toilette erfolgte nicht. |
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | Fortsetzung - Der Bereich vor der Kühlzelle ist unordentlich, es lagerten Abfälle und Baumaterialien. Im Lagerraum stand ein offener Eimer, welcher zur Sammlung der verunreinigten und benutzen Putzlappen diente. Es erfolgte die Lagerung von rohen Hähnchen und Krautsalat bei Raumtemperatur in mehreren Plastikboxen, welche direkt auf dem Fußboden standen. Die amtlich gemessenen Produkttemperaturen lagen bei 14,0 °C und 15,7 °C. Das Handwaschbecken war nicht in das Abwassersystem eingebunden. Das Abwasser läuft auf den Fußboden. Portionspackungen mit Saucen lagerten ungekühlt auf der Theke. Die Umgebungstemperatur zwischen den Portionspackungen betrug nach amtlicher Messung 22,5 °C. In der Kühltheke im Verkaufsbereich lagerten Lebensmittel, wie z. B. gekochter Reis (amtlich gemessene Produkttemperatur: 15,9 °C) und Pfannengerichte mit Fleisch (amtlich gemessene Produkttemperatur: 16,2 °C) mit unzureichenden Kühltemperaturen. Des Weiteren bestanden die Mängel vom 06.12.2023 unverändert. |
Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
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Datum | 12.12.2023 |
Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig |
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Datum | Montag, 29. Januar 2024, 09:37 Uhr |
Maßnahmen des Unternehmens
- Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (12.12.2023)
- Eigenverantwortliche Entsorgung der kühlpflichtigen Lebensmittel aus der nicht funktionstüchtigen Kühltheke (13.12.2023)
- Schulung der Mitarbeiter im Bereich Lebensmittelhygiene/IfSG (17.12.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Im Ergebnis der Feststellungen im Rahmen der Nachkontrolle am 13.12.2023 wurde dem Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich wieder zugestimmt. Hinweis: Der Betreiber hat seinen Geschäftsbetrieb zum 31.01.2024 abgemeldet.