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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Meldung vom 26.04.2024 (Letzte Aktualisierung 26.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | In der Betriebsstätte am 19.03.2024 hergestelltes und im Buffet zur Selbstbedienung in den Verkehr gebrachtes Sushi. |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Glücksboot Handelsstr. 4-8 04356 Leipzig
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Betriebsstätte am 19.03.2024 wurde in der Küche, im Zubereitungsbereich für Sushi, ein stark abgenutztes Schneidebrett mit schwarzen schimmelartigen Belägen vorgefunden. Nach den Auskünften des Personals vor Ort wurde auf diesem Brett an diesem Tag Sushi zubereitet, das im Buffet zur Selbstbedienung angeboten wurde. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 19.03.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Freitag, 26. April 2024, 14:10 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entnahme des Sushi aus dem Selbstbedienungsbuffet und Entsorgung (19.03.2024)
- Der Lebensmittelunternehmer teilte mit, Schneidebretter alle zwei Wochen auszuwechseln. Er teilte des Weiteren mit, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene zu ergreifen. (09.04.2024)
Meldung vom 24.04.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | am 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel, insbesondere Fleischteile (u.a. Dry Aged), Fleischerzeugnisse (u.a. Serranoschinken), Speisen |
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Charge/Partie | am 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Metzgerei Gränitz GmbH & Co.KG, Metzgerei, Albert-Schenk-Str. 2, 09125 Chemnitz |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Zum Kontrollzeitpunkt wurde in der Produktionshalle offen Fleisch gelagert und zerlegt.
Die Fliesenwände waren im oberen Bereich großflächig altschmutzig. Die Abtrennung zum unreinen Bereich des Kühlaggregateraumes war verschlissen, unvollständig und im unteren Bereich altschmutzig. Auch die Fliesenwand daneben war altschmutzig. Vor der Abtrennung und der verschmutzten Fliesenwand - ein Wagen mit Fleisch und Würsten.
In einem Raum, der zeitlich getrennt für Fleischzerlegung und Catering genutzt wird, bereitete zum Kontrollzeitpunkt ein Mitarbeiter auf einem Arbeitstisch eine Platte verzehrsfertige Wraps u.a. mit Rucola und Heidelbeeren vor. Unter dem Arbeitstisch waren die Fliesenwände und der Fußboden mit rohen Fleischresten verschmutzt.
Am geöffneten (gekippten) Fenster des Kesselraumes fehlte ein Insektengitter. Der Wandbereich der Fensterwand und Fußbodeneinlauf waren insbesondere in Kesselnähe altschmutzig.
Im Pökelraum war die Gitterverkleidung am Kühlaggregat stark verrosteta, an den Elektroschaltern befanden sich Schwarzschimmelkolonien. Der Fußboden war insbesondere in Wandnähe/ unter dem Regal schmierig altschmutzig.
Der Fußboden des Fleischkühlraumes schadhaft, verschmutztes Einlaufgitter, schadhaftes Rohrende. Der Bereich um die Tiefkühlrraumtür stark vereist, die Elektroinstallation verschmutzt. Das Kühlraumtor im unteren Bereich stark verrostet und schadhaft.
Im Reifekühlraum abgehangene Fleischteile teilweise Wandkontakt und Kontakt zum Kühlaggregat.,am Kühlaggregat Fleischreste. Fußbodenmatte mit einer Fleischkiste altschmutzig, verkrustet. Hinteres Kühlhaus - Wand am Aggregat teilweise schimmelbehaftet.
Im Kühlraum für Fertigprodukte wurden wiederholt vorverpackte Handelsware und selbsthergestellte ungeschützte Fleischererzeugnisse gemeinsam gelagert. Das Gitter der Kühlung war millimeterstark mit Flusen behaftet, im Inneren des Kühlaggregates waren starke Verschmutzungen. Der Fußboden war insbesondere in den Ecken altschmutzig. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Hygieneschleuse
Zum Kontrollbeginn war das Handwaschbecken nicht funktionstüchtig, da die Wasserzuleitung abgedreht war. An einer Hakenleiste mit Hygienebekleidung hingen auch unzureichend gereinigte Zerlegeschürzen mit Blutresten. Ein Mitarbeiter wurde bei Kontrollbeginn auf der Straße bei der Abfallentsorgung angetroffen. Es wurde beobachtet, dass der Mitarbeiter ohne Nutzung der Hygieneschleuse (kein Händewaschen, kein Kleidungs- oder Schuhwechsel) die Produktionsräume wieder betrat. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 06.03.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Mittwoch, 24. April 2024, 09:57 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur Nachkontrolle am 15.03.2024 wurde eine gründliche Reinigung durchgeführt, Instandhaltungsmaßnahmen wurden eingeleitet und waren z.T. bereits umgesetzt. (15.03.2024)
Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant HQ Sushi & Wok Dresden Schandauer Str. 65 01277 Dresden
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Bei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde im Restaurant ein Schabenbefall festgestellt. Im Hygienebereich der Küche mit Kühlzelle wurden Schaben vorgefunden. Es wurden sowohl tote als auch lebende Küchenschaben am Kühlaggregat im Bodenbereich des kleinen grauen Kühlschrankes festgestellt. Ein Monitoring war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Betrieb eingerichtet. Zur Nachkontrolle am 14. März 2024 wurden weiterhin vermehrt tote und lebende Schaben der unterschiedlichsten Wachstumsstadien in der Küche mit Kühlzelle vorgefunden. Auch im Gastraum waren vereinzelt lebende Schaben auf dem Fußboden sichtbar. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 13.03.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Dienstag, 23. April 2024, 13:59 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
- Grundreinigung erfolgte. (15.03.2024)
- Entsorgung der offenen Lebensmittel (13.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriebsschließung vom 13. März bis 15. März 2024
Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Anh Tu Altmarkt 25 01067 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Bei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben aller Entwicklungsstadien als auch lebende Schaben in den Klebefallen an verschieden Stellen in der Küche und Spülküche gefunden. Zu den Nachkontrollen am 14. März als auch am 15. März wurden tote und lebende Schaben sowohl in den Klebefallen als auch in unmittelbarer Umgebung der Klebefallen festgestellt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Küche wurde an der Tür des Tiefkühlschranks, der Gemüse-Saladette im offenen Bereich und dem schwarzen Kunststoffregal klebrige, gräulich bzw. gräulich-fettige Beläge festgestellt. In den einsehbaren Bereichen zwischen der Sichtverblendung, der Kochinsel/Wok-Station sowie unterhalb der Unterbaukühlung waren massive bräunlich-schwarze Beläge und Verkrustungen sichtbar. Im WOK-Arbeitsbereich (WOK-Felder, Griddle-/Bratgerät, Fritteuse) waren die umliegenden Flächen, Stromkabel und der Bodenbereich mit gräulich-fettigen Belägen behaftet. Der gesamte Bereich der Abzugshaube war mit gelblich-bräunlichen Belägen behaftet. In der Spülküche wurden in den Eckbereichen unterhalb des Arbeitstisches/Abwaschbecken und an den Wandflächen bräunlich-schwarze Ablagerungen und Verkrustungen festgestellt. In der Kühlzelle war an der Unterseite und der Frontseite der Regale massive gelblich-bräunliche, zum Teil punktförmig-schimmelartige Beläge und Verkrustungen sichtbar. Die Kühlzellenaußenwandflächen waren mit gräulichen Belägen behaftet. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 13.03.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Dienstag, 23. April 2024, 13:58 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der offen stehenden Lebensmittel (13.03.2024)
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
- sorgfältige Grundreinigung erfolgte (18.03.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Betriesschließung vom 13. März bis zum 16. März 2024
Meldung vom 04.04.2024 (Letzte Aktualisierung 05.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Speisenangebot an Kontrolltagen 29.01.2024 und 14.02.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Imbiss Napoli Pizza Südstr. 2 04539 Groitzsch |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | wiederholt Rinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Lebensnmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | wiederholt:
Einfrieren von Lebensmitteln ohne geeignete Umhüllung,
Auftauen unter Umgebungstemperaturen,
Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel unter Umgebungstemperatur |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | wiederholt fehlende Hygienekleidung |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 14.02.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 04. April 2024, 11:42 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte eine Belehrung der Mitarbeiter zum Umgang mit Lebensmitteln.
Die Mitarbeiter wurden mit Hygienekleidung ausgestattet. (23.03.2024)
Meldung vom 22.03.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Nudeln gewürzt für gebratene Nudeln |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Asia Imbiss Inh. Thai Viet Phan Am Wilhelmschacht 34 04552 Borna |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: L/2024/001310
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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L-Glutaminsäure | 13 +/- 1 g/kg | 10 g/kg | Art. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
L-Glutaminsäure | 12,4 +/- 1 g/kg | 10 g/kg | Art. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 04.03.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Freitag, 22. März 2024, 12:03 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Umstellung der Rezeptur durch den Lebensmittelunternehmer (06.03.2024)
- Erneute Höchstmengenüberschreitung bei Verfolgsprobe festgestellt.
Änderung der Glutamatzugabe durch den Betreiber. (18.04.2024)
Meldung vom 13.03.2024 (Letzte Aktualisierung 13.03.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten/ behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 31.01.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Piccolo by La Riva, Bahnhofstraße 6a, 08340 Schwarzenberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Die Getränkekühlbereiche im Tresen waren massiv verschimmelt. Auf Flaschen und Bierfass befanden sich Schimmelablagerungen. Im Wasserspülbecken befand sich ein Glas mit verschimmelter Flüssigkeit.
In der Küche war eine nicht genutzte Fritteuse verschmutzt, die Aufschnittmaschine war mit Resten von Lebensmitteln behaftet. Im hinteren Bereich der Küche wurden mit Zigarettenasche gefüllte Aschenbecher vorgefunden.
In der Kühlzelle mit Froster waren der Fußboden und die Regale verschmutzt, es wurden Lebensmittel mit einem verschmutzten textilen Tuch abgedeckt sowie umhüllte Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert.
In der Pizzaproduktion waren Arbeitsflächen verschmutzt, ein Schneidbrett war mit dunklen Belägen behaftet, die Fasskühlbox enthielt eine gammelige Flüssigkeitsansammlung.
Der Lagerbereich (Tiefkühlung) unter dem Eisverkauf sowie die Getränkelagerung links daneben waren stark verschmutzt, teilweise behaftet mit Lebensmittelresten. Das Wasser im Behälter für die Eisportionierer war vergammelt, die Mikrowelle und der Milchbehälter der nicht genutzten Kaffeemaschine waren massiv verschmutzt. Im Spülbereich befand sich die Geschirrspülmaschine in einem unsauberen, ungereinigten Zustand, der Fußbodeneinlauf war massiv verschmutzt, ein verdorbener Geruch war wahrzunehmen. Ein massiv mit toten Obstfliegen behafteter Fliegenfänger hing an der Decke.
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Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Die Temperatur der Tischkühlung in der Pizzaproduktion ergab 11 °C. Die Untertischkühlung neben dem Pizzaofen wies eine Temperatur > 25 °C auf. In beiden Kühlgeräten wurden kühlpflichtige Lebensmittel gelagert. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Tischkühlung im Tresen befand sich in einer Saftflasche Schimmel. Im Bereich der Pizzaproduktion befanden sich in der Tischkühlung in einem GN-Behälter schimmelige, geschnittene Ananas, in der Untertischkühlung wurde verdorbener und verschimmelter Tomatensalat vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster stand ein gefüllter Teller mit verschimmelter, tiefgefrorener Masse.
In der Küche wurden in der Tischkühlung Hähnchenfleisch und Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum sowie angetrocknete, leicht schleimige Fleischstücke vorgefunden. Auch in der Kühlzelle wurde Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Siehe obige Beschreibungen. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 31.12.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 13. März 2024, 14:37 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion, Vorlage von Untersuchungsergebnissen zur Reinigung/Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln (12.02.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der genannten Mängel wurde am 31.01.2024 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 12.02.2024 aufgehoben.
Meldung vom 11.03.2024 (Letzte Aktualisierung 11.03.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Lebensmittel, die am 06.02.2024 im Imbiss und der Frischetheke zubereitet und zum Verkauf angeboten wurden. Gemüse, Reis und Fleisch, welche am 06.02.2024 zum Verkauf vorgehalten wurden. |
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Charge/Partie | Lebensmittel, die am 06.02.2024 zum Verkauf angeboten wurden |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Asia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz |
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Tätigkeit | - Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
- Großhändler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurden erhebliche Reinigungsmängel, insbesondere im Imbissbereich, im Vorbereitungsraum und in der Spülküche, festgestellt. Alle Oberflächen, Wände und Fußböden im Vorbereitungsraum, in der Spülküche und im Imbiss waren sehr stark altschmutzig. Im Imbiss waren sämtliche Oberflächen altfettig und der Fußboden stark mit Lebensmittelresten verunreinigt. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrfertiger Speisen in Straßenbekleidung angetroffen. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Tiefkühlzelle sowie im Imbiss waren Lebensmittel in ungeeigneten und unzureichenden Umhüllungen eingefroren.
In der Spülküche und im Imbiss wurden Reis und milchsauer eingelegtes Gemüse in Kunststofftonnen aufbewahrt, die nicht für Lebensmittel geeignet waren. |
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Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Im Lager und dem Vorbereitungsraum wurden mehrere Reissäcke mit Mottenbefall vorgefunden.
Im Verkaufsraum und der Kühlzelle wurden mehrere Stiegen mit verschimmelten grünen Papayas und verschimmeltem Wurzelgemüse vorgefunden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 06.02.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Montag, 11. März 2024, 09:23 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Für die Dauer der Reinigungsarbeiten wurden die betroffenen Teile der Betriebsstätte geschlossen und erst nach Abnahme durch das LÜVA Chemnitz wieder in Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden entsorgt. (06.02.2024)
Meldung vom 27.02.2024 (Letzte Aktualisierung 27.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.01.2024 und 17.01.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleischerei Drechsler, Karlsbader Straße 104, 09465 Sehmatal-Sehma |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Zahlreiche massive Reinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte.
Beide Geschirrspülmaschinen waren innen mit einer trüben, übelriechenden Flüssigkeit befüllt. Die Sprüharme waren mit schleimigen Anlagerungen behaftet und die Düsen waren teilweise mit Ablagerungen zugesetzt.
Die Türinnenseiten vom Reifeschrank waren erheblich verschmutzt.
Der Pökelinjektor war innen mit schimmelähnlichen Ablagerungen und Fleischresten verunreinigt. Am Kuttermesser klebten noch alte, getrocknete Fleischreste. Der gereinigte Fleischwolf und die gereinigte Wurstfüllmaschine waren noch mit Fleischresten verschmutzt.
Die Verdampfergitter und die Lüfterflügel vom Verdampfer im Kühlraum Fleisch waren erheblich mit Flusen und weißem Schimmel verschmutzt. Am Verdampfergehäuse in der Zerlegung waren schimmelähnliche Ablagerungen und Flecken sichtbar.
Der Fußboden im Bereich des Vakuumieres war erheblich verunreinigt.
Die Wasserzufuhr zur Scherbeneismaschine erfolgte über einen teilweise defekten Gartenschlauch. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Die Handwaschbecken in Produktion und Verkauf waren nicht funktionstüchtig. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurden rohe Rostbratwürste mit Entenfleisch und Knochen mit geräuchertem Schinkenspeck zusammen gelagert und zwei übelriechende und nicht abgedeckte Behältnisse mit Fleisch- und Wurstresten vorgefunden. Die Behältnisse mit den Därmen im waren nicht abgedeckt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 10.01.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Dienstag, 27. Februar 2024, 16:42 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion; Entsorgung von Abfällen (17.01.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der vorgefundenen massiven Verschmutzungen am 10.01.2024 wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Der Reinigungszustand hatte sich auch zur Nachkontrolle am 17.01.2024 noch nicht grundlegend gebessert. Die mikrobiologische Kontrolle der angeordneten Reinigung und Desinfektion war zu beanstanden. Es erfolgte daher die erneute Anordnung einer Reinigung und Desinfektion. Die Abnahme dieser Reinigung und Desinfektion erfolgte am 22.02.2024. Im Ergebnis war diese wieder nicht zufriedenstellend.
Meldung vom 21.02.2024 (Letzte Aktualisierung 21.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Sämtliche im Bistro offen behandelten Lebensmittel, u.a Fleischspeisen und Salate |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bistro "Prinz" Reitbahnstr. 26 09111 Chemnitz |
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Tätigkeit | - Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Bereich des Lagers und der Fleischvorbereitung war der Arbeitstisch am Fenster stark verschmutzt, die Bodenschwelle war großflächig ausgebrochen und schmierig verschmutzt, lose, verschmutzte Elektrokabel hingen über dem Lebensmittelbehandlungsbereich. Der Fußboden unter dem Mobiliar/ Kühlschränken und in den Eckbereichen war stark altschmutzig. Die Kühlschränke waren im Innenbereich stark mit schmierigen Lebensmittelresten verschmutzt, die Gitterroste wiesen Farbabblätterungen und Rost auf, die Lebensmittelgefäße und -kisten waren Außenbereich stark verschmutzt. Lebensmittelgefäße mit eingelegten Fleischteilen wurden ohne Abdeckung vorgefunden, im Fleischkühlschrank befanden sich Kartonagen. Eine Waage mit alter verschlissener Schutzfolie war schmierig verschmutzt. Im Frischfleischvorbereitungsraum stand eine Holzleiter mit verschmutzten Reinigungstextilien, Kisten mit Frischfleisch und ein krustig verschmutzter Kunststoffdeckel waren unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Auf dem Arbeitstisch wurde auf einem stark verschlissenen Schneidbrett neben einer verschmutzten Küchenmaschine frisches Hähnchenfleisch behandelt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Küchenraum war die Fußbodeneinlaufrinne stark schadhaft und mit alten Lebensmittelresten, Zigarettenkippen und schmierigem Schmutzwasser stark verunreinigt. Unter einem Arbeitstisch wurden mit Teigresten stark verschmutzte Kunststoffkisten vorgefunden. Die Rohre der Ablufteinrichtung waren mit altfettiger Aluminiumfolie umhüllt, Altfett tropfte herab. Die Gemüseschneidmaschine war mit alten Lebensmittelresten krustig verunreinigt. Der Fußboden unter dem Mobiliar war stark altschmutzig.
Im Raum vor dem Hintereingang stand eine Küchenmaschine und eine stark verkrustete Teigmaschine unmittelbar auf dem Fußboden neben der Speiseabfalltonne. Die Wände des Raumes waren mit Fett bespritzt, der Heizkörper war stark verschmutzt.
Im Verkaufsbereich war der Fußboden an schwer zugänglichen Stellen (unter und zwischen Mobiliar, Standbeine Mobiliar) stark altschmutzig, verkrustet. Die Abzugseinrichtungen waren stark verfettet, Altfett tropfte herab und die Wandbereiche über der Lebensmittelgarstrecke wiesen starken Altfettverschmutzungen auf. Die Kühltische waren altschmutzig, in den Kühlvitrinen standen stark verschmutzte Kunststoffeimer mit Lebensmitteln. Eine Geflügelfleischschere war mit verschlissenem gelben Kunststoffband umwickelt, das Band löste sich ab und hing lose an der Schere herunter.
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Die Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrsfertiger Speisen u.a. frisches Fleisch, gegarte Fleischerzeugnisse und Salate, in Straßenbekleidung angetroffen. Hygienekleidung war in der Betriebsstätte nicht vorhanden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 25.01.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Mittwoch, 21. Februar 2024, 12:42 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Nach behördlicher Betriebseinschränkung erfolgten bis zur Nachkontrolle am 30.01.2024 grundlegenden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten. (30.01.2024)
Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Pho NGON Lucky Food Top Reisnudeln |
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Charge/Partie | Art.Nr. 1439-2 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 17.06.24 |
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Herkunft | Vietnam Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sago Foods s.r.o. Lisková 14 34401 Nemanice Czech Republik
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Tätigkeit | - Importeur
- Inverkehrbringer/Händler
- Großhändler
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | Tinh Son Handel GmbH Maximilianallee 24 04129 Leipzig |
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Tätigkeit | - auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)
Probennummer: L/2023/010900
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Rechtsgrundlage |
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gentechnisch veränderte Organismen | Nachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer Menge | VO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | 01.12.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden |
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Datum | Montag, 05. Februar 2024, 07:55 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs
Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Lucky Food Reisnudeln Größe L |
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Charge/Partie | Art.Nr. 1493 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 10.02.2024 |
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Herkunft | Vietnam Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Sago Foods s.r.o. Lisková 14 34401 Nemanice Czech Republik
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Tätigkeit | - Importeur
- Inverkehrbringer/Händler
- Großhändler
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | Tinh Son Handel GmbH Maximilianallee 24 04129 Leipzig |
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Tätigkeit | - auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)
Probennummer: L/2023/010910
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Rechtsgrundlage |
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gentechnisch veränderte Organismen | Nachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer Menge | VO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | 01.12.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden |
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Datum | Montag, 05. Februar 2024, 07:54 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs
Meldung vom 29.01.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | In der Betriebsstätte unter nicht hygienischen Bedingungen hergestellte, nicht ausreichend gekühlt gelagerte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielsweise rohe Hähnchen, rohe Hühnerteilstücke, diverse Saucen (Knoblauchcreme, scharfe Sauce), Rohkostsalate und fertige Pfannengerichte. |
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Herkunft | Deutschland In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bistro „Alqusur“ Hedwigstraße 6 04315 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Hinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 06.12.2023 wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Produkt- und Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Wandflächen waren verschlissen. Mehlsäcke lagerten auf einem feuchten und durchgeweichten Pappkarton. Der Spender zur Entnahme hygienischer Einwegpapiertücher war nicht befüllt. Das Regal über dem Spülbecken war rostig und nicht leicht zu reinigen. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Eine Plastikkiste mit Lebensmitteln war direkt auf den Fußboden abgestellt. Fettrückstände an den Deckenlampen. Das Handwaschbecken war durch weitere Kücheneinrichtung verstellt und nicht leicht zugänglich. - Im Rahmen der Kontrolle vom 12.12.2023 wurden wiederholt mehrere gravierende Mängel in der Betriebs- und Produkthygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Betriebsräume waren stellenweise stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise mit schimmelartigen Belägen bzw. Stockflecken verunreinigt. Ein Toilettenvorraum fehlte. Der angestrebte Rückbau der Toilette erfolgte nicht. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Der Bereich vor der Kühlzelle ist unordentlich, es lagerten Abfälle und Baumaterialien. Im Lagerraum stand ein offener Eimer, welcher zur Sammlung der verunreinigten und benutzen Putzlappen diente. Es erfolgte die Lagerung von rohen Hähnchen und Krautsalat bei Raumtemperatur in mehreren Plastikboxen, welche direkt auf dem Fußboden standen. Die amtlich gemessenen Produkttemperaturen lagen bei 14,0 °C und 15,7 °C. Das Handwaschbecken war nicht in das Abwassersystem eingebunden. Das Abwasser läuft auf den Fußboden. Portionspackungen mit Saucen lagerten ungekühlt auf der Theke. Die Umgebungstemperatur zwischen den Portionspackungen betrug nach amtlicher Messung 22,5 °C. In der Kühltheke im Verkaufsbereich lagerten Lebensmittel, wie z. B. gekochter Reis (amtlich gemessene Produkttemperatur: 15,9 °C) und Pfannengerichte mit Fleisch (amtlich gemessene Produkttemperatur: 16,2 °C) mit unzureichenden Kühltemperaturen. Des Weiteren bestanden die Mängel vom 06.12.2023 unverändert. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
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Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | In der obigen Beschreibung enthalten. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 12.12.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Montag, 29. Januar 2024, 09:37 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (12.12.2023)
- Eigenverantwortliche Entsorgung der kühlpflichtigen Lebensmittel aus der nicht funktionstüchtigen Kühltheke (13.12.2023)
- Schulung der Mitarbeiter im Bereich Lebensmittelhygiene/IfSG (17.12.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Im Ergebnis der Feststellungen im Rahmen der Nachkontrolle am 13.12.2023 wurde dem Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich wieder zugestimmt.
Hinweis: Der Betreiber hat seinen Geschäftsbetrieb zum 31.01.2024 abgemeldet.
Meldung vom 23.01.2024 (Letzte Aktualisierung 23.01.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamter Warenbestand an Backwaren bzw. Vor- und Zwischenprodukten im Herstellungsbetrieb (außer Konditorei) zum Zeitpunkt der Kontrolle am 14.12.2023 (bereits ausgelieferte Ware wurde nicht beanstandet) |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Wendl GmbH Apelsteinallee 4 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
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Beschreibung | Zur Kontrolle am 14.12.2023 wurden erhebliche Reinigungsmängel in den Funktionsbereichen "Backstube" (Herstellung Backwaren), Fettbackraum, Feinbäckerei, Expedition, Verladekühlhaus festgestellt:
Reinigungsmängel und Altverschmutzungen auf Arbeitsflächen, an Geräten und Maschinen, an Boden-, Wand- und Deckenflächen, teilweise schimmelähnliche Beläge an Fliesenfugen;
deutlicher Befall mit Schaben in verschiedenen Stadien (trotz laufender Schädlingsbekämpfung)
Die Bereiche Mehlsiloraum, Sauerteigraum, Lager, Spüle, Hygieneschleuse, Umkleidebereich wurden am 14.12.2023 nicht mehr kontrolliert. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | siehe oben |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II Kap. IX Nr. 3 und 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
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Beschreibung | siehe oben |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | siehe oben
hygienische Mängel im Herstellungsbetrieb auch ohne substanzielle Beeinträchtigungen der hier behandelten und hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 14.12.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden |
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Datum | Dienstag, 23. Januar 2024, 13:04 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Herstellungsbetriebes, Aktivierung der Schädlingsbekämpfung (15.12.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
14.12.2023 Anordnung der Schließung des Herstellungsbetriebes bis auf Widerruf
15.12.2023 Wiederaufnahme des Betriebes nach grundlegender Reinigung, Desinfektion und Aktivierung der Schädlingsbekämpfung
Meldung vom 17.01.2024 (Letzte Aktualisierung 17.01.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Unter unhygienischen Bedingungen hergestellte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielhaft Pizza, Pommes, Rohkostsalate, Grillhähnchen. |
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Herkunft | Deutschland selbst hergestellt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant Prince, Lindenthaler Str. 45, 04155 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Hinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 13.10.2023 wurden mehrere gravierende Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Abzugshaube im Imbisstresen-Bereich stark mit Fettrückständen verunreinigt und zum Teil schwarz verfärbt, Mikrowelle mit Lebensmittelresten verunreinigt, sämtliche Schränke wie Kühltresen, Küchenschränke waren innen und außen mit Lebensmittelresten und Fettablagerungen verunreinigt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Im Handwaschbecken wurden Küchengegenständen abgelegt. Es war nicht nutzbar, da direkt vor dem Handwaschbecken eine große Fritteuse aufgestellt wurde. Ein Wischeimer mit offensichtlich gebrauchten, schwarzem Wasser war in der Ecke abgestellt, Flächen in der Küche wie Fußboden, Wände, Spüle, Plasteeimer, Arbeitsgeräte, Steckdosen und Regalflächen waren mit Lebensmitteln (Spritzer, angetrocknete verkrustete Lebensmittel) verunreinigt, klebrig und unsauber, am Stecktisch wurden alte Fleischreste festgestellt, im Handwaschbecken in der Küche wurden Gegenstände abgelegt, es war nicht nutzbar, Handwaschseife und Einmalhandtücher fehlten, Abfallbehälter mit dichtschließendem Deckel fehlten, Wandregale über der Spüle wurden mit Spanngummis fixiert. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Personalhygiene: Eine angemessene Personalhygiene war nicht gewährleistet. Arbeitskleidung wurde nicht getragen. Die Handwaschbecken im Imbisstresen und der Küche waren nicht nutzbar, Seife und Handtücher fehlten. Für das Personal gibt es keine geeignete Kleiderablage bzw. Umkleidemöglichkeiten. Zum Teil wurden offene Badelatschen getragen, Schuhe standen unter dem Regal vom Pizzaposten. - Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln: Am Pizzaposten wurden nicht mehr frische mit Verderbniserscheinungen belegte Lebensmittel wie geschnittene Zwiebeln, Tomaten und Mais aus der Dose in der Kühleinrichtung vorgefunden. Kühlschränke einschließlich der darin abgestellten befüllten Gastronomiebehälter waren mit Lebensmittelresten verklebt und verunreinigt. Im Glaskühlschrank in der Küche wurden verschimmelte Möhren vorgefunden. Aufgeschnittene Paprika wurde auf rohen Eiern gelagert. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Mängel bei der Schädlingsbekämpfung: Im Lagerraum im Keller wurde auf sämtlichen Flächen Rattenkot festgestellt. Das Kellerfenster war mit Steinen und Holzteilen provisorisch verschlossen, so dass ein Schädlingseintrag nicht auszuschließen war. Die Tür zum Lager stand offen. - Im Rahmen einer Nachkontrolle am 16.10.2023 wurde festgestellt, dass eine Reinigung erfolgte. Der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt, auch wenn noch einige Mängel bestanden. Dem Betreiber wurde Gelegenheit gegeben, die noch bestehenden Mängel zu beheben. Insbesondere fehlten noch Deckel auf den Abfallbehältern. Das Handwaschbecken im Imbissbereich war noch nicht frei zugänglich. Es wurde in Aussicht gestellt, dass dieser Umstand noch an diesem Tag realisiert wird und Seife sowie Einweghandtücher zur Verfügung gestellt werden. Im Imbisstresen und in der Küche waren auf dem Boden und den Wänden noch Verunreinigungen/Ablagerungen erkennbar und eine intensivere Reinigung notwendig. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - Im Rahmen der erneuten Kontrolle vom 16.11.2023 zum Schwerpunkt Hygiene wurde festgestellt, dass weiterhin Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene und Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln und der Lagerung von Lebensmitteln bestehen. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Für das Personal gab es keine geeignete Kleiderablage bzw. Umkleidemöglichkeiten. Private Sachen (Jacke, Hose, Rucksack) wurden im Lagerraum/Flur abgelegt. Auf den Fußboden des Lagerraumes/Flur war ein offener Topf mit abzukühlender Soße abgestellt. Der Raum enthielt eine verschmutzte, sich an den Rändern ablösende schwarze Tapete. Die Oberfläche des Türrahmens war verschmutzt. Am Handwaschbecken im Imbissbereich fehlten Seife und Einweghandtücher. Die Mikrowelle war stark mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. An dem Abzug über dem Grill, dem Drehspieß und den anschließenden Wandfliesen waren Fettrückstände und Fetttropfenbildung festzustellen. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung - In der Küche fehlten ebenfalls Seife und Einweghandtücher am Handwaschbecken. Der Abfallbehälter hatte keinen Deckel. Der Innenboden des Doppelkühlschrankes war mit Fleischresten verschmutzt. Hier wurde ein Rest-Hähnchenspieß unverpackt an der Wand lehnend vom Vortag abgestellt. In der Küche wurde ein Edelstahlbehälter mit Metallsteckspießen und einer verschmutzten Bohrmaschine mit einem Mörtelmixer-Aufsatz vorgefunden. Die rote Farbbeschichtung des Mixeraufsatzes blätterte ab. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Beschreibung oben enthalten |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Beschreibung oben enthalten |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Beschreibung oben enthalten |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 13.10.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Mittwoch, 17. Januar 2024, 13:32 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (13.10.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Hinweis: Diese Information der Öffentlichkeit erfolgt, da der hinreichend begründete Verdacht im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, verstoßen worden ist.
Meldung vom 19.12.2023 (Letzte Aktualisierung 19.12.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten / behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 20.11.2023 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Delal Döner, Bahnhofstraße 19, 08280 Aue-Bad Schlema |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Im Kühlschrank wurden stark gesäuerte, mit Obstfliegen behaftete Teiglinge und ein Eimer mit weißer Soße vorgefunden. Auf der Soße waren Blasenbildung und schimmelähnliche Ablagerungen sichtbar. Ein säuerlicher Geruch wurde wahrgenommen. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Lagerraum wurden viele gefüllte Müllsäcke, verschimmelte leere Eimer, Gasflaschen, Kartoffeln, Bedarfsgegenstände, Pappen für Pizza und Mehl gelagert. Auf den Mehlsäcken wurden Zigarettenhülsen abgestellt. In der Küche waren der Fußboden, die Wandfliesen, der Kühlschrank innen und außen, der Bereich hinter dem Kühlschrank, die Arbeitsgeräte und der Teigkneter teilweise erheblich mit alten Fettablagerungen und Speiseresten stark verschmutzt. Der Siphon vom Handwaschbecken war undicht. Die Schüssel mit dem Topfkratzer und dem Schwamm auf der Spüle war mit einer bräunlichen, trüben Flüssigkeit gefüllt. Der Wischeimer war mit einer trüben, dunklen Flüssigkeit gefüllt. Das Wischgerät hat sich noch darin befunden. Im Verkaufsraum waren die Ablagen unter den Arbeitstischen verschmutzt.
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Bereich des Teigkneters und im Lagerraum wurde ein starker Obstfliegenbefall festgestellt. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Personaltoilette war der Durchlauferhitzer für das Warmwasser am Handwaschbecken nicht angesteckt. Ein Papierhandtuchhalter und Papierhandtücher waren nicht vorhanden. |
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Verstoß | Kennzeichnungsmängel |
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Rechtsgrundlage | VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnng) sowie LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) |
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Beschreibung | Die im Verkauf befindlichen Getränkedosen waren ohne deutsche Kennzeichnung. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 20.11.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Dienstag, 19. Dezember 2023, 17:54 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung und Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln, Bereitstellung von Warmwasser und Papierhandtüchern in der Personaltoilette (23.11.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 20.11.2023 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 23.11.2023 aufgehoben.
Meldung vom 07.12.2023 (Letzte Aktualisierung 07.12.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Am 08.11.2023 unter unhygienischen Bedingungen hergestellte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielhaft: gedämpfte Kartoffeln und Hackfleischmasse |
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Herkunft | Deutschland selbst hergestellt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | PAN Restaurant Lindenauer Markt 21 04177 Leipzig |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen, eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in Bezug auf die Personalhygiene. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen:
Der gesamte obere Herdbereich und der Bereich hinter dem Herd war massiv mit altem Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Wände einschließlich der Steckdosen in den Arbeitsbereichen waren verklebt und verschmutzt. Die Lüftungsauslässe an der Decke über dem Kombidämpfer und Arbeitsbereich waren mit Staub und Fett verschmutzt. Der Sous Vide Garer war komplett klebrig, fettig und verschmutzt. Der gesamte Spülbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der gesamte Boden sowie die gesamten Ablageflächen im Spülbereich waren stark verschmutzt, die Silikonfugen im Spülbereich waren stark mit schwarzen Belägen verunreinigt. Das dreckige Abwaschwasser tropfte aus dem undichten, schmierig verdreckten Abfluss in einen schmierig verdreckten Eimer, welcher bereits überlief.
Reinigungsgeräte waren verschmutzt und standen am Boden.
Der Gläser-Spülboy im Gastraum war innen mit schleimigen Belägen verunreinigt. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Eine angemessene Personalhygiene war nicht gewährleistet. Das Handwaschbecken war nicht nutzbar; es lag kein Warmwasser an und es fehlten Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände. Leere Behältnisse für Flüssigseife und Händedesinfektionsmittel standen eingestaubt und verdreckt auf der Fensterbank.
Der gesamte Umkleideraum wirkte sehr unsauber und unordentlich. Das Handwaschbecken war verschmutzt und ungepflegt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 08.11.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Donnerstag, 07. Dezember 2023, 14:08 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eigenverantwortliche Einstellung des Geschäftsbetriebs zum Zwecke der Reinigung (08.11.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Im Rahmen einer amtlichen Nachkontrolle am Folgetag (09.11.2023) wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung erfolgte. Gegen die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes bestanden keine Bedenken.
Meldung vom 04.12.2023 (Letzte Aktualisierung 04.12.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fatima und die 9 Zwerge Nürnberger Str. 28 01187 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Bei der Kontrolle am 25. September 2023 wurde ein Befall durch die deutsche Schabe im Toilettenbereich und in den angrenzenden Küchen- und Vorbereitungsräumen festgestellt. Im Toilettenbereich befand sich eine lebende Schabe in adulter Form. Weitere Schaben lagen um die Toilette, teilweise tot und lebend. Ein Toilettenvorraum war noch nicht fertiggestellt, somit war ein Zugang zu den Lebensmittelbereichen/ Verarbeitungsräumen ungehindert möglich. Im Vorbereitungsraum wurde unter anderem eine weitere lebende, kleinere Schabe, welche an der Fliesenwand krabbelte, vorgefunden. Darunter stand ein Einsatz mit frisch geschnittener Gurke. Die Schaben waren am helllichten Tag sichtbar und nicht verschreckt. Zur Kontrolle am 25. September 2023 wurde in dem genannten Betrieb festgestellt, dass kein Schädlingsmonitoring vorlag und die Tür, welche von der Küche direkt zum Hof öffnet, die gesamte Kontrollzeit einen Spalt offen stand. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 25.09.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Montag, 04. Dezember 2023, 15:13 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (26.09.2023)
- Betriebsschließung (25.09.2023)
- Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte (13.10.2023)
Meldung vom 28.11.2023 (Letzte Aktualisierung 28.11.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Bratnudeln sowie sämliche im Imbiss offen behandelte Speisen |
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Herkunft | Deutschland Der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Imbiss Hanoi Limbacher Str. 95 09116 Chemnitz |
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Tätigkeit | - Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Bei der amtlichen Untersuchung einer im Imbiss erworbenen Beschwerdeprobe Bratnudeln wurden zwei dünne, schwarze, harte,drahtähnliche Fremdkörper nachgewiesen.
Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle des Imbissbetriebes wurde ein sich in Auflösung befindlicher Metallkratzschwamm im Bereich der Speisenbehandlung vorgefunden. Es herrschte allgemeine Unordnung, im Küchenbereich wurde eine Vielzahl privater und küchenfremder Gegenstände wie Medikamente, Medizinprodukte aufbewahrt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der Fußboden und die Fliesenwände der Imbissküche war altfettig verschmutzt, unter den Küchenmöbeln befanden sich angetrocknete Lebensmittelreste, Unrat und eine millimeterstarke Altschmutzschicht. Die Küchenmöbel waren innen und außen altfettig verschmutzt und bespritzt. In den verschmutzten Schubfächern befanden sich ungeordnet z.T. verschmutzte Lebensmittelbedarfsgegenstände, Medikamente, Einwegbesteck sowie auch eine stark verschimmelte Ingwerknolle. Im Bereich des Speisenausgabefensters war das Fensterbrett mit einer dicken Staubschicht, Farbabblätterungen, Lebensmittelresten und Samenständen von Laubbäumen verunreinigt.
Im Lagerraum befand sich in der Außenwand ein Loch, das lediglich mit einem verrosteten, verschmutzten Gitter mit einer Maschengröße von ca. 3 cm verschlossen war. Ein Schutz vor dem Eindringen von Schadnagern war nicht gegeben, von außen befand sich bis zur Höhe des Wanddurchbruchs ein Holzstapel.
In dem Lagerraum wurden neben offenen zubereiteten Speisen Dinge gelagert, die nicht der Zweckausstattung dienten (u.a. Schirme, Elektroschrott, Neonröhren, Motoröl). Zwei Tabletts mit offenen Speisen standen auf dem stark verschmutzten Deckel einer Gefriertruhe unmittelbar neben einem stark verschmutzten Ventilator. Die gelagerten Gegenstände und das Mobiliar waren stark altschmutzig, klebrig (insbesondere Gefriertruhendeckel, Lüfter, Fußboden, Türzarge, Steckdosen). Die Lebensmittelgefäße in der Kühleinrichtung wiesen teilweise einen klebrigem Belag auf. Die Böden der Kühleinrichtung sowie die Türschienen waren mit verkrustenden Lebensmittelresten verunreinigt, stark altschmutzig. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 26.10.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Dienstag, 28. November 2023, 11:23 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Nach behördlicher Betriebseinschränkung wurde durch den Lebensmittelunternehmer bis zur amtlichen Nachkontrolle am 03.11.2023 eine Grundreinigung sowie eine teilweise Beräumung der Imbisseinrichtung durchgeführt. (03.11.2023)