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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsPrinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee
Charge/PartieMHD: 03.2027, 400 g Packung, Charge 20419, EAN 4605246012129
Mindeshaltbarkeitsdatum03.2027
HerkunftRussland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseRust – Impex GmbH
Zschortauer Str. 3
04129 Leipzig
Tätigkeit
  • Importeur

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

    Probennummer: 24-141713-018-00103; L/2024/018713

    Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
    Insektizid: Tolfenpyrad0,064 +/- 0,032 mg/kg und 0,058 +/- 0,029 mg/kgGrenzwert 0,01 mg/kgArt. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
    Theodor-Heuss-Straße 43
    04328 Leipzig

    Datum03.02.2025

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
    Theodor-Heuss-Straße 43
    04328 Leipzig

    DatumDienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
    • Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.

    Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsPrinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee
    Charge/PartieMHD: 10.2027, 200g Packung, Charge 025438, EAN 4605246001871
    Mindeshaltbarkeitsdatum10.2027
    HerkunftRussland

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseRust – Impex GmbH
    Zschortauer Str. 3
    04129 Leipzig
    Tätigkeit
    • Importeur

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

      Probennummer: 24-141713-018-00104; L/2024/018712

      Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
      Insektizid Tolfenpyrad0,096 +/- 0,048 mg/kg und 0,13 +/- 0,07 mg/kg, Grenzwert 0,01 mg/kgArt. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
      Theodor-Heuss-Straße 43
      04328 Leipzig

      Datum03.02.2025

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
      Theodor-Heuss-Straße 43
      04328 Leipzig

      DatumDienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
      • Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.

      Meldung vom 19.03.2025 (Letzte Aktualisierung 19.03.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsFrisches Fleisch, Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischer Fisch, Käse in Lake, Fermentierter Kohl, Gegarter Klebereis, Gegarte Bohnen in Pfeilwurzblättern, Gedämpfte Knödel in Schrumpffolie.
      Charge/PartieAm 14.02.2025 im Markt angebotene o.a. Lebensmittel
      HerkunftSachsen

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseASIA MARKT
      Blücherstr. 1-3
      09126 Chemnitz
      Tätigkeit
      • Inverkehrbringer/Händler

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßTemperaturverstöße
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn Privathaushalten hergestellte leichtverderbliche verzehrsfertige Lebensmittel wurden wiederholt bei einer Raumtemperatur von 12,3 °C gelagert.
      VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn einer Kühltruhe mit Schiebedeckeln wurde im Selbstbedienungsbereich ohne Trennung unverpackt Frisches Fleisch (u.a. Schweinekopf, Schweinezunge), Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischfisch (u.a. Karpfen mit Innereien) sowie Weichkäse in Lake in offenen Kunststoff- und Metallschalen angeboten. Eine Entnahmezange lag mit Handgriff unmittelbar auf Fleischteilen. Unmittelbar neben der Fleischverkaufstruhe standen stark verschmutzte Styroporkisten mit Kräuterabfällen. Die Toilettentüren waren zum Lebensmittellagerbereich (u.a. Lagerung von Reis) geöffnet. In der Gefrierzelle wurden ungeschützt unverpackte Wurstwaren und Frischfleisch in einer offenen Kunststoffschale unmittelbar mit verpackten Lebensmittel und Kartons gelagert.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
      Düsseldorfer Platz 1
      09111 Chemnitz

      Datum14.02.2025

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
      Düsseldorfer Platz 1
      09111 Chemnitz

      DatumMittwoch, 19. März 2025, 14:04 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Die in Selbstbedienung angebotenen o.a. Lebensmittel wurden aus dem Verkaufsraum entfernt. (14.02.2025)

      Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment / Speisenangebot am Kontrolltag 28.01.2025
      HerkunftUnbekannt

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseRestaurant Huong Que
      Mittelstraße 23
      04416 Markkleeberg
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        Beschreibungunzureichender Reinigungszustand im gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen; z.T. schimmelartige Beläge; fehlerhafte Warenpflege
        VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
        Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
        BeschreibungReinigungsmängel und fehlerhafte Warenpflege wie oben beschrieben
        VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
        RechtsgrundlageArt 4 (2) i.V.m. Anh II Kap V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        Beschreibungfehlerhafte Lagerung bzw. Behandlung von Lebensmitteln

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        Datum28.01.2025

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        DatumDonnerstag, 13. März 2025, 13:52 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Grundlegende Reinigung des gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereiches und Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel . Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet. (29.01.2025)

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Die sofortige Schließung wurde am Kontrolltag 28.01.2025 angeordnet. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet.

        Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsSuppengemüse und Kräutersträuße aus Petersilie, Schnittlauch hergestellt am 15.01.2025, 16.01.2025 und 22.01.2025
        HerkunftUnbekannt

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseGartenbau Müller
        OT Beiersdorf
        Neue Grimmaer Straße 14
        04668 Grimma
        Tätigkeit
        • Inverkehrbringer/Händler

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
          Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
          BeschreibungVerdeckte Ekelerregung, durch Unordnung und Unsauberkeit im gesamten Produktions- und Lagerbereich, verschmutzte Ausrüstung und Gegenstände, welche in Berührung mit Lebensmitteln kommen sowie Schimmelbildung an den Wänden und Lüfter in der Kühlzelle
          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EUG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung
          BeschreibungGewerberäume unsauber, unordentlich, mit Schimmel behaftete Kühlzellenwände, verunreinigte Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen; schadhafter Arbeitstisch/Arbeitsbrett

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
          Stauffenbergstraße 4
          Haus 5
          04552 Borna

          Datum15.01.2025

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
          Stauffenbergstraße 4
          Haus 5
          04552 Borna

          DatumDonnerstag, 13. März 2025, 13:40 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel. (-)

          Meldung vom 07.03.2025 (Letzte Aktualisierung 07.03.2025)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Salate, Pizzen, Kebab.
          HerkunftSachsen
          Im Restaurant „Aroma“ hergestellte Speisen.

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseAroma Restaurant
          Täubchenweg 66
          04317 Leipzig
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller
          • Verarbeiter
          • Inverkehrbringer/Händler

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein äußerst mangelhafter Reinigungszustand im Bereich der Verkaufstheke und in der Küche sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Gesamte Küchenbereich in ungereinigtem, sehr stark verschmutzten Zustand vorgefunden, unmittelbar vor Öffnen und Beginn des Imbissbetriebs. Gesamter Fußboden stark verschmutzt, rutschig, klebrig, mit Lebensmittelresten verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte (Saladette, Herd, Teigmaschine, Kühlschrank, Herd, Teigausroller, etc.) waren ebenfalls hochgradig verschmutzt, mit klebrigen Oberflächen und anhaftenden Lebensmittelresten. Sämtliche Wandflächen (Fliesenspiegel) und Arbeitsflächen waren klebrig verschmutzt und in ungereinigtem Zustand. Kühlschrankinnenflächen waren ungereinigt, mit Altschmutz behaftet. Darin gelagerte Lebensmittel waren nicht abgedeckt und teilweise ineinander gestellt und hatten offensichtliche Anzeichen von Verderb. Die weißen Kunststoffkisten für Pizzateig waren mit schwarzen Belägen behaftet.
          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungFORTSETZUNG: Dönergrill und Kontaktgrill im Bereich des Verkaufs/der Dönertheke waren unmittelbar vor Beginn des Imbissbetriebs ungereinigt und mit starken Schmutzbelegen behaftet. Die Angebotstheke im Verkaufsbereich war im gesamten Bereich ungereinigt und mit Lebensmitteln vom Vortag gefüllt. In der Tiefkühltruhe lag ein Restspieß ohne Umhüllung. Der Restspieß lag ungeschützt auf nicht umhüllten Nuggets. Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurden das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen in der o.g. Betriebsstätte mit sofortiger Wirkung untersagt.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          Datum10.02.2025

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          DatumFreitag, 07. März 2025, 09:27 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Auf Anfrage des Unternehmers erfolgte eine erste Nachkontrolle am 11.02.2025. Es konnte keine wesentliche Verbesserung der Basishygiene und des Reinigungszustands festgestellt werden, so dass das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen und Getränken weiterhin untersagt blieb. (11.02.2025)
          • Zur Nachkontrolle am 12.02.2025 waren die meisten Mängel behoben. Die erfolgten Reinigungsmaßnahmen waren jedoch weiterhin als ungenügend zu beurteilen. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt. Es wurde eine weitere Nachkontrolle für den 17.02.2025 angekündigt. (12.02.2025)
          • Zur Nachkontrolle am 26.02.2025 waren alle Reinigungsmaßnahmen abgeschlossen und die Mängel damit behoben. (26.02.2025)

          Meldung vom 04.03.2025 (Letzte Aktualisierung 04.03.2025)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Pizzen, Pastagerichte, Reisgerichte, soweit die Hygiene betreffend. Das Erzeugnis Pizza Prosciutto mit Schinken im Hinblick auf die Irreführung.
          HerkunftSachsen
          Im fachfolgend genannten Restaurant hergestellt.

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseRestaurant L’Angelo d‘Italia
          Kochstraße 1
          04275 Leipzig
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller
          • Verarbeiter
          • Inverkehrbringer/Händler

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungDiese Beschreibung ist aus technischen Gründen in mehrere Einzeltexte aufzuteilen. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: hochgradig fettige und verklebte Oberflächen in der Küche; Bedarfsgegenstände wie Gemüsehobel, Holzbrett, mehrere Messer, Pizzaschneider waren mit alten Lebensmittelresten verklebt. Pfannen mit Resten von Penne und gebratenem Gemüse im eingetrockneten Fett wurden unter dem Herd gelagert. In der Kühlung (Kühlschrank) wurden geöffnete Dosen mit Thunfisch und Ananas nebeneinander ohne ausreichendem Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert. Die gesamte Abluftanlage und Filtereinsätze war verklebt und verschmutzt.
          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungFortsetzung: Sämtliche Steckdosen, Kabelschächte, Verkleidungen waren stark verklebt und verschmutzt, mit Fettbelägen und waren teilweise mit Fliegenkot behaftet. Auf den stark fettigen Fensterbrettern in der Küche lagen tote Fliegen und Lebensmittelreste. Die Scheibe der Aufschnittmaschine war mit schmierigen Belägen behaftet. Die Teigmaschine war stark mit alten Teigresten verkrustet. Der Geschirrspüler war im Innenbereich stark mit rotschmierigen Belägen behaftet. Der gesamte Theken- und Tresenbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der Ablauf der Tropfmulde war mit Hefebelägen verunreinigt; am Thekeninnenboden befand sich ein weißer schimmelartiger Belag und schwarzschimmelähnliche Beläge in den Kanten. Der Mundeisbereiter war innen mit schleimigen und schmierigen roten und bräunlichen Belägen verunreinigt.
          VerstoßIrreführende Angaben
          Rechtsgrundlage§ 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
          BeschreibungAngeboten wurde u.a. Pizza Prosciutto mit Schinken. Vorrätig gehalten wurde jedoch nur ein Truthahn Pizza-Belag mit 57%Truthahnfleischanteil.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          Datum29.01.2025

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
          Theodor-Heuss-Straße 43
          04328 Leipzig

          DatumDienstag, 04. März 2025, 14:45 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Aufgrund der beschriebenen Feststellungen zur Kontrolle stellte der Unternehmer das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln eigenverantwortlich zum Zwecke der Reinigung ein. (29.01.2025)
          • Zur Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung in der Betriebsstätte erfolgte. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt. (30.01.2025)

          Meldung vom 03.03.2025 (Letzte Aktualisierung 03.03.2025)

          Produktinformation

          Bezeichnung des Lebensmittelsgesamtes Speisenangebot an den Kontrolltagen 22.02.2024 und 27.02.2024
          HerkunftDeutschland

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseGaststätte Dynastie
          Rochlitzer Str. 52
          04651 Bad Lausick
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungunzureichender Reinigungszustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen, z.T. schimmelartige Beläge; unzureichende Reinigung der Schankanlage, schimmelartige Beläge an KEG-Verschlüssen
            VerstoßMängel bei der Personalhygiene
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungEs bestand keine separate Umkleidemögilchkeit für die Mitarbeiter.
            VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
            Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
            BeschreibungReinigungsmängel wie oben beschrieben

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            Datum22.02.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            DatumMontag, 03. März 2025, 11:54 Uhr

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel. Durch die Bearbeitung eingelegter Rechtsmittel verzögerte sich die Veröffentlichung.

            Meldung vom 24.02.2025 (Letzte Aktualisierung 24.02.2025)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel mit rohem Lachs
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseD+N Dresden OHG Restaurant Côdô Kleine Brüdergasse 1-5 01067 Dresden
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

            VerstoßAnderer Verstoß
            RechtsgrundlageAnhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D der VO (EG) Nr. 853/2004 i. V. m. § 3 (1) Nr. 4 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-VO
            BeschreibungBei der planmäßigen Routinekontrolle am 12.11.2024 und bei der angekündigten Nachkontrolle am 25.11.2024 wurde nach dem Erkenntnisstand und Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Betriebes roher Lachs (Sushiherstellung) feilgeboten, welcher nicht nachweislich einer ausreichenden Gefrierbehandlung unterzogen wurde (Lagerung von mindestens 24 Stunden bei mindestens -20 °C um ein Erkrankungsrisiko durch z. B. Nematoden zu verringern). Es konnte auch keine Bescheinigung vom Vorlieferanten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Fisch bereits einer Gefrierbehandlung unterzogen wurde. Eine Befreiung von der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung aufgrund behördlicher Genehmigung war beziehungsweise ist dem Betrieb nicht erteilt.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            Datum12.11.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            DatumMontag, 24. Februar 2025, 10:56 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Während der Kontrolle wurde wegen der unzureichend niedrigen Temperatur des Tiefkühlschranks im Lager ein Kühltechniker informiert. (25.11.2024)
            • In Rücksprache mit o. g. Amt wurde für den Rohverzehr geeigneter Lachs aus einem Partnerrestaurant bezogen (12.11.2024). und (25.11.2024)
            • Die Verwendung des betroffenen Lachses für den Rohverzehr wurde untersagt (12.11.2024). und (25.11.2024)
            • Der nicht nachweislich ausreichend gefrorene Lachs wurde in Rücksprache mit o. g. Amt unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Gefrierbehandlung gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 in eine Gefriertruhe, die mindestens - 20°C erreichte, umgelagert. (25.11.2024)
            • Es erfolgte eine Reparatur des Tiefkühlschranks im Lager durch einen Kühltechniker. Der Tiefkühlschrank erreichte anschließend die für die Gefrierbehandlung notwendige Temperatur von mindestens -20 °C. (26.11.2024)

            Meldung vom 14.02.2025 (Letzte Aktualisierung 14.02.2025)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsKhushboo Basmati Reis Blue
            Charge/PartieCharge-Nr. HHF/881/1223
            Mindeshaltbarkeitsdatum30.11.2025
            HerkunftIndien via Italien
            Hersteller in Indien und Importeur in Italien konnten nicht angehört werden.

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseLovely's Food GmbH, Eilenburger Str. 79 d, 04860 Torgau
            Tätigkeit
            • Großhändler

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

            Probennummer: 08429021924

            Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
            Pflanzenschutzmittel/Thiamethoxam0,036 mg/kg0,01 mg/kgVerordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3
            Pflanzenschutzmittel/Tricyclazol0,13 mg/kg0,01 mg/kgVerordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
            Richard-Wagner-Straße 7a
            04509 Delitzsch

            Datum17.01.2025

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
            Richard-Wagner-Straße 7a
            04509 Delitzsch

            DatumFreitag, 14. Februar 2025, 10:46 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Freiwilliger Rückruf (21.01.2025)

            Meldung vom 20.01.2025 (Letzte Aktualisierung 20.01.2025)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsHackepeter mit Zwiebel
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseFleisch- und Wurstwarengeschäft Catrin Rauprich
            Alte Reichenbacher Str. 2
            08056 Zwickau
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)

            Probennummer: 24-141524-038-00071

            Stoff/ParameterAnalyseergebnisRechtsgrundlage
            Farbstoff E 120 (Echtes Karmin)positivArtikel 4 i.V.m. Artikel 5 der VO (EG) Nr. 1333/2008

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Zwickau
            Zum Sternplatz 7
            08412 Werdau

            Datum08.11.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Zwickau
            Zum Sternplatz 7
            08412 Werdau

            DatumMontag, 20. Januar 2025, 12:02 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Farbstoff E 120 wird für dieses Produkt nicht mehr eingesetzt (14.01.2025)

            Meldung vom 14.01.2025 (Letzte Aktualisierung 14.01.2025)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsBackwaren
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseBäckerei Mühle
            Königshainer Straße 12
            02906 Thiemendorf
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              Beschreibungmassiver Schadnagerbefall
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              Beschreibungz.T. stark verschmutzte Räume, Ausrüstungsgegenstände, Arbeitsflächen etc.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
              Georgewitzer Straße 58
              Haus 111
              02708 Löbau

              Datum01.10.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
              Georgewitzer Straße 58
              Haus 111
              02708 Löbau

              DatumDienstag, 14. Januar 2025, 09:14 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • - professionelle, kontinuierliche Schädlingsbekämpfung - Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte - Entsorgung von nicht mehr genutzten Gegenständen, Arbeitsgeräten, Verpackungen etc. (-)

              Meldung vom 10.01.2025 (Letzte Aktualisierung 10.01.2025)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsHähnchenfleisch
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseVerkaufsauto Döner Asia DD-DC 135
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

              VerstoßInverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
              BeschreibungEs wurde Hähnchenfleisch in den Verkehr gebracht, welches mit Drahtteilen kontaminiert war.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              Datum11.12.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              DatumFreitag, 10. Januar 2025, 10:48 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Das kontaminierte Hähnchenfleisch wurde entsorgt. (11.12.2024)

              Meldung vom 20.12.2024 (Letzte Aktualisierung 20.12.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
              Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 11.11.2024
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseGaststätte "Hutznhaisl", Goethestraße 9 in 08280 Aue-Bad Schlema
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIn der Küche, im Schankraum, den Lagerbereichen und der Umkleide im Obergeschoss starke Verunreinigungen durch Mäusekot, auch in Regalen und auf dem Gestell des Kombidämpfers.
                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                Beschreibungallgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege, grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                Wettinerstraße 61
                08280 Aue

                Datum11.11.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                Wettinerstraße 61
                08280 Aue

                DatumFreitag, 20. Dezember 2024, 12:21 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (15.11.2024)

                Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                Auf Grund der oben genannten Mängel wurden am 11.11.2024 eine Betriebsschließung und eine Reinigung und Desinfektion jeweils mittels lebensmittelrechtlicher Ordnungsverfügung angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am 15.11.2024 wieder aufgehoben.

                Meldung vom 11.12.2024 (Letzte Aktualisierung 11.12.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 28.10.2024
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseGaststätte Gute Quelle, Annaberger Str. 36, 09484 Kurort Oberwiesenthal
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Angaben zum Produktverantwortlichen

                Name/Firma und Adresse
                Tätigkeit

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm gesamten Objekt wurden erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Im Küchenbereich waren z.B. Mikrowelle, Geschirrschrank, Besteckkästen, Regale, Dunstabzugshaube, Backofen, Kühlschrank, Handwaschbecken und der Fußboden in den Eckbereichen verschmutzt. Im Servicebereich war der Abfluss der Tropfmulde mit schleimigen Rückständen stark verunreinigt. Der Durchlaufkühler unter der Theke sowie der kleine weiße Kühlschrank waren stark verschmutzt, letzterer vor allem im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen. Die Kühlschränke und Regale im Lagerraum waren stark mit Staub und Schmutz behaftet und in den Regalen wurden verschmutzte Bedarfsgegenstände vorgefunden. Der Boden des Lagerraums war vor allem unter den Regalen und in den Ecken stark verschmutzt. Im Getränkekühlschrank wurden schimmelähnliche Anhaftungen an den Gittern und am Boden vorgefunden.
                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Lagerbereich wurde ein Befall mit Mäusen festgestellt. So wurde z.B. in den Regalen Mäusekot vorgefunden, an einer Tüte mit Mehl waren Fraßspuren ersichtlich.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  Datum28.10.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  DatumMittwoch, 11. Dezember 2024, 12:40 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Es erfolgte eine freiwillige Betriebsschließung zur Reinigung und Desinfektion. (28.10.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Auf Grund der o.g. Mängel wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Bei der am 04.11.2024 durchgeführten Kontrolle der Reinigung und Desinfektion musste festgestellt werden, dass diese nur unzureichend erfolgt war. Daher wurde eine weitere Reinigung und Desinfektion angewiesen.

                  Meldung vom 11.12.2024 (Letzte Aktualisierung 11.12.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                  Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht vom 18.10.2024 bis 01.11.2024
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseGaststätte "Am alten Brauhaus", Körnerstraße 2 in 09405 Zschopau
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Angaben zum Produktverantwortlichen

                  Name/Firma und Adresse
                  Tätigkeit

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungZu den Kontrollen am 18.10.2024, 24.10.2024 und 01.11.2024 wurden massive lebensmittelhygienische Verstöße festgestellt. 18.10.2024:In der Küche waren die Arbeits- und Ablageflächen, Fensterbretter, Regalflächen, Schrankböden und der Boiler des Handwaschbeckens mit alten fettigen Schmierfilmen überzogen. Die Dampfabzugshaube, die Fritteuse und der Salamander wiesen ebenfalls starke Fettablagerungen auf, ebenso das umgebende Arbeitsumfeld wie die Wände, der Unterbau und die angrenzende Kochstrecke. Der Fußboden unter der Garstrecke und den Arbeitstischen war an schwer zugänglichen Stellen mit Altablagerungen verunreinigt, der Fußbodeneinlauf war trocken und massiv mit alten Schmutz verunreinigt. In der Spülküche zeigten sich ebenfalls gravierende Hygienemängel. Der Fußboden war an schwer zugänglichen Stellen stark verschmutzt. Die Fliesenwände in der Nähe des Abfalleimers, hinter den Kühlschränken und der Tiefkühltruhe sowie seitlich der Spüle waren mit Lebensmittelresten, Schmutz- und Staubspritzern verunreinigt. Im Schankraum war der Fußboden ebenfalls stark verschmutzt und der Unterbau der Schankanlage wies starke Verunreinigungen auf. Beide Getränkekühlschränke waren derart vereist, dass die Gefrierfächer nicht geöffnet werden konnten.
                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    Beschreibung24.10.2024: Die Fettfilter der Abzugshaube, die Schalter der Abzugsvorrichtung, Ablagen der Kochstrecke, der Umluftgrill mit Untergestell, die Rohre, die Heizkörper sowie die Umgebung der Kochplatten und die Unterlage der Schneidtafel am Salatkühltisch weiterhin stark verschmutzt. In der Spülküche waren verschiedene Oberflächen wie der Tisch der Kaffeemaschine, die Kaffeemaschine selbst, die Wände und der Fußboden sowie der Zwischenraum zwischen der Spülmaschine und der Wand nicht gereinigt und stark verunreinigt. Auch im Schankraum wurde keine Verbesserung im Vergleich zum Zustand bei der Ausgangskontrolle festgestellt.
                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    Beschreibung01.11.2024: Es konnte keine wesentliche Verbesserung des Reinigungszustands im Vergleich zu den vorherigen Kontrollen festgestellt werden konnte. Hier zeigten sich weitere Reinigungsmängel auf. So war in der Küche die Ablagefläche der Salattheke mit schwarzen Belägen behaftet. In der Spülküche im linken Kühlschrank sammelte sich im unteren Bereich das Abtauwasser und starke Verschmutzungen waren ersichtlich. Der linke Zapfhahn an der Theke war innen mit alten Ablagerungen behaftet.Weiterhin wurde ein Eimer mit einer angerührten Flüssigkeit vorgefunden. Auf der Oberfläche dieser Flüssigkeit bildete sich ein schimmelähnlicher Film und die Randbereiche waren eingetrocknet.

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                    Wettinerstraße 61
                    08280 Aue

                    Datum18.10.2024

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                    Wettinerstraße 61
                    08280 Aue

                    DatumMittwoch, 11. Dezember 2024, 12:27 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Es erfolgte eine freiwillige Schließung für eine grundlegende Reinigung und Desinfektion (01.11.2024). Eine Grundreinigung wurde erfolgreich durchgeführt. (19.11.2024)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    Auf Grund der massiven Verstöße zu den o.g. Kontrollen erfolgte am 24.10.2024, 05.11.2024 sowie am 19.11.2024 jeweils die Abnahme einer angeordneten Reinigung und Desinfektion.

                    Meldung vom 06.12.2024 (Letzte Aktualisierung 06.12.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsApfelsinen Brause
                    Charge/PartieL 124616
                    Mindeshaltbarkeitsdatum02.08.2025
                    HerkunftDeutschland

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseMenschel Limo GmbH
                    Waltersdorfer Straße 97
                    02779 Großschönau
                    Tätigkeit
                    • Erzeuger/Hersteller

                    Angaben zum Produktverantwortlichen

                    Name/Firma und Adresse
                    Tätigkeit

                      Grund der Information

                      § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

                      Probennummer: 24-141626-017-00098

                      Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
                      Chinolingelb18,0 +/- 1,8 mg/kg10 mg/kgVO (EG) Nr. 1333/2008

                      Verstoß feststellende Behörde

                      Behörde

                      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
                      Bahnhofstraße 7
                      02625 Bautzen

                      Datum29.08.2024

                      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                      Behörde

                      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
                      Georgewitzer Straße 58
                      Haus 111
                      02708 Löbau

                      DatumFreitag, 06. Dezember 2024, 08:45 Uhr

                      Meldung vom 03.12.2024 (Letzte Aktualisierung 03.12.2024)

                      Produktinformation

                      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                      Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 09.10.2024
                      HerkunftSachsen

                      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                      Name/Firma und AdresseGaststätte "Safran", Hauptstraße 48 in 08280 Aue-Bad Schlema / OT Bad Schlema
                      Tätigkeit
                      • Erzeuger/Hersteller

                      Angaben zum Produktverantwortlichen

                      Name/Firma und Adresse
                      Tätigkeit

                        Grund der Information

                        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                        BeschreibungIm Theken- und Ausschankbereich waren der Abfluss der Tropfmulde an der Theke mit einer schleimartigen Flüssigkeit verunreinigt und beim Zapfhahn wurde mit Hilfe eines Spülballs eine trübe Flüssigkeit ausgespült, was auf eine unzureichende Reinigung der Schankanlage hinweist. Der Geschirrspüler war zudem defekt und innen stark verschmutzt, ebenso der Spülboy. In der Fasskühlbox im Keller fanden sich ebenfalls starke Verschmutzungen. Die Regale und Wände der Kühlzelle waren stark verschmutzt und wiesen Ablagerungen auf. In der Küche war die Lampe durch mehrere tote Insekten verunreinigt. Die Wandfläche am Arbeitstisch war mit Speiseresten verschmutzt. Das Hygieneset am Handwaschbecken, der Backofenbereich, die Flächen der Küchenmöbel, die Abzugshaube sowie die Steckdose über der Tiefkühltruhe waren stark mit alten fettigen Belägen bedeckt. Die Ränder des Schiebedeckels der Tiefkühltruhe waren mit einer grauen, fettigen Masse massiv verschmutzt. Die Mikrowelle war innen mit alten Speisenresten und Belägen verunreinigt. Der Geschirrspüler und der dazugehörige Ablagetisch waren massiv verschmutzt. Die Bodeneinlaufrinne vor der Kochstelle zeigte erhebliche Verunreinigungen auf. Die Personaltoilette war erheblich verschmutzt, zudem fanden sich auf dem Fußboden benutzte Handtücher, leere Flaschen und Zigarettenstummel.
                        VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                        RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                        BeschreibungIn der Kühlzelle wurden geöffnete Dosen mit Lebensmitteln wie Thunfisch, Mais und Kichererbsen vorgefunden, von denen ein muffiger Geruch ausging; die Flüssigkeit in der Kichererbsendose war zudem trüb.
                        VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                        BeschreibungAn den Handwaschbecken waren die Papierhandtuchspender leer, sodass hygienisches Händetrocknen nicht möglich war.

                        Verstoß feststellende Behörde

                        Behörde

                        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                        Wettinerstraße 61
                        08280 Aue

                        Datum09.10.2024

                        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                        Behörde

                        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                        Wettinerstraße 61
                        08280 Aue

                        DatumDienstag, 03. Dezember 2024, 16:39 Uhr

                        Maßnahmen des Unternehmens

                        • Es erfolgte eine Reinigung. Lebensmittel wurden entsorgt. (14.10.2024)

                        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                        Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 09.10.2024 eine Betriebsbeschränkung bezüglich der Herstellung von Lebensmitteln ausgesprochen. Eine Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 14.10.2024 wieder aufgehoben.

                        Meldung vom 03.12.2024 (Letzte Aktualisierung 03.12.2024)

                        Produktinformation

                        Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                        Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 16.10.2023
                        HerkunftSachsen

                        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                        Name/Firma und AdresseBäckerei Fröhlich, Obere Hauptstraße 86, 09376 Oelsnitz
                        Tätigkeit
                        • Erzeuger/Hersteller

                        Angaben zum Produktverantwortlichen

                        Name/Firma und Adresse
                        Tätigkeit

                          Grund der Information

                          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                          BeschreibungEs wurden wiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Betrieb festgestellt. In der Backstube war der Fußboden durch Altverschmutzungen verunreinigt, die Bleche für die Kakaozungen sowie verschiedene Schränke waren durch Lebensmittelreste verunreinigt. Die Tücher der Kippdielen waren dunkel verschmutzt, die Bürsten an der Spüle dunkel verfärbt und abgenutzt. Im Bereich des Handwaschbeckens war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Die Bodenrand- und Wandbereiche hinter dem Gaskocher und der Schlagmaschine waren mit Verunreinigungen und Lebensmittelresten verschmutzt. Auch die Bleche für die Kakaozungen waren verschmutzt. Das Stoffband der Teigausrollmaschine war beschädigt, verschmutzt und abgenutzt. Im Fettbackraum waren die Fettbackgitter, die Kippablagefläche am Fettbackgerät und lagernde Bleche unter dem Arbeitstisch stark mit fettigen, teilweise gelblichen Rückständen verunreinigt. Der Spaltbereich zwischen Garraum und Wand war mit Gespinsten und toten Insekten verunreinigt. Der Kühlschrank im Anlieferungsbereich war teilweise beschädigt und im Inneren gelb verfärbt.
                          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                          BeschreibungDer Fußbodenbereich vor der Tiefkühlzelle war verunreinigt, in der Tiefkühlzelle lagerten Kartons mit Glühwein, die mit schwarzschimmelähnlichen Belägen besetzt waren. Im Vorraum der Tiefkühlzelle lagerten neben Lebensmitteln auch Fliesen und Baustoffe. Im Doppelkühlschrank im Vorbereitungsraum stand Wasser auf dem Boden. In den Eck- und Randbereichen sowie im mittigen Bodenbereich waren schwarzschimmelähnliche, schleimige Beläge vorhanden. Der linke Kühlschrank war an den Dichtungs-Eckbereichen mit schwarzschimmelähnlichen Verunreinigungen verschmutzt. Der Vorbereitungsbereich war durch Ansammlung von Gegenständen und Kartons ungeordnet zugestellt. Im Verkaufsraum wurde eine Kiste mit Brötchen direkt auf dem Fußboden gelagert. In der Auslage waren unter den Brettern krümelige Lebensmittelreste und Altverschmutzungen ersichtlich. In der Konditoreitheke und am Blech links neben der Verkaufstheke befanden sich tote Insekten. In der Konditoreitheke waren zudem die randseitigen Silikonfugen schwarzfleckig verfärbt. Die Auffangbehälter der Brotschneidemaschine und der Bereich hinter der großen Abdeckung waren mit alten Lebensmittelresten und Altverschmutzungen verunreinigt. Die Tchibo-Kaffeemaschine war im unteren Filterbereich mit alten Kaffeeresten verschmutzt.
                          VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                          RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                          BeschreibungEs wurden in verschiedenen Bereichen der Bäckerei Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vorgefunden, u.a. Eier, Jagdwurst, Fleischsalat, Kakaodrink, Durstlöscher. In einem Kühlschrank befanden sich auch alte Backwaren (Kuchen, Teilchen) unabgedeckt auf Blechen. Zu kühlende Wurstwaren im Glas wurden bei Raumtemperatur gelagert.
                          VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                          BeschreibungAn den Handwaschbecken in der Backstube und im Personal-WC lag kein warmes Wasser an.
                          VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                          RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                          BeschreibungIn einem Kühlschrank lagerten verschiedene Lebensmittel, die selbst schimmelten oder deren Verpackungen mit Schimmel behaftet waren.

                          Verstoß feststellende Behörde

                          Behörde

                          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                          Wettinerstraße 61
                          08280 Aue

                          Datum16.10.2024

                          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                          Behörde

                          Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                          Wettinerstraße 61
                          08280 Aue

                          DatumDienstag, 03. Dezember 2024, 16:39 Uhr

                          Maßnahmen des Unternehmens

                          • Eine Reinigung wurde durchgeführt. Lebensmittel wurden entsorgt. (22.10.2024)

                          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                          Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 16.10.2024 eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Zur Nachkontrolle am 22.10.2024 waren noch nicht alle Mängel vollständig beseitigt, weshalb eine weitere Nachkontrolle angekündigt wurde.

                          Meldung vom 26.11.2024 (Letzte Aktualisierung 26.11.2024)

                          Produktinformation

                          Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                          Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.10.2024
                          HerkunftSachsen

                          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                          Name/Firma und AdresseBäckerei Bretschneider, August-Bebel-Straße 107 in 08344 Grünhain-Beierfeld
                          Tätigkeit
                          • Erzeuger/Hersteller

                          Angaben zum Produktverantwortlichen

                          Name/Firma und Adresse
                          Tätigkeit

                            Grund der Information

                            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                            BeschreibungEs wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Neben toten Mäusen waren massive Verschmutzungen mit Mäusekot ersichtlich.
                            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                            BeschreibungIm Kühlraum/Hof war das Regal stark verschmutzt und verrostet. Insbesondere unter dem Regal war der Fußboden stark mit alten Ablagerungen verunreinigt. Ebenso waren Wände und die Decke verschmutzt. Im Lagerraum/Hof waren die Gefriertruhen stark vereist. In der Backstube wurden Messer und Einstecher in einem Abluftrohr vom Backofen abgelegt. Dieses Rohr war massiv mit Flusen verschmutzt. Ein Großteil der Schragen waren in den Griffbereichen mit alten, braunfarbenen, angetrockneten Resten verunreinigt. Auf den unteren Ablagen befanden sich zum Teil Gespinste und starke Staubablagerungen. Im Garraum war der Wandlüfter mit Flusen und Blütenpollen verschmutzt. Unter der Spüle wurden Stollenbackformen gelagert. Von den Decken in der Backstube und im Kühlraum/Hof lösten sich Farbteile. An der Decke in der Kuchenvorbereitung und an Wand und Decke im Hausflur waren Schimmelflecken sichtbar. Auch im Mehllager wiesen die Wände Schimmelbefall auf, der Wandanstrich war stark schwarz verfärbt. Der Fußboden der Tiefkühlzelle war stark verschmutzt, die Gummidichtung am Kühlschrank der Brotkammer war verschlissen. Der Fettbackraum war unter dem Arbeitstisch stark verschmutzt, am und um das Fenster waren schimmelähnliche Beläge sichtbar. Der Zugangsbereich zum Mehllager war massiv durch Gespinste verunreinigt. Im Verkaufsraum wiesen die Ablagen im SB-Kühlschrank schwarze Beläge auf.

                            Verstoß feststellende Behörde

                            Behörde

                            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                            Wettinerstraße 61
                            08280 Aue

                            Datum10.10.2024

                            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                            Behörde

                            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                            Wettinerstraße 61
                            08280 Aue

                            DatumDienstag, 26. November 2024, 16:32 Uhr

                            Maßnahmen des Unternehmens

                            • Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (14.10.2024)

                            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                            Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 10.10.2024 eine Betriebsbeschränkung bezüglich der Herstellung von Lebensmitteln ausgesprochen. Eine Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 14.10.2024 wieder aufgehoben.

                            Meldung vom 04.11.2024 (Letzte Aktualisierung 26.02.2025)

                            Produktinformation

                            Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel
                            HerkunftSachsen

                            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                            Name/Firma und AdresseChina Restaurant Mandarin
                            Gewandhausstraße 5
                            01067 Dresden
                            Tätigkeit
                            • Erzeuger/Hersteller
                            • Inverkehrbringer/Händler

                            Grund der Information

                            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                            BeschreibungWährend der Kontrolle wurden lebende und tote Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien im Thekenbereich, im Officebereich, in der Küche/Vorbereitungsbereich und im Trockenlager vorgefunden.

                            Verstoß feststellende Behörde

                            Behörde

                            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                            Oskar-Röder-Straße 8b
                            01237 Dresden

                            Datum09.10.2024

                            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                            Behörde

                            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                            Oskar-Röder-Straße 8b
                            01237 Dresden

                            DatumMontag, 04. November 2024, 11:24 Uhr

                            Maßnahmen des Unternehmens

                            • Das Restaurant wurde am 09.10.2024 bis 11.10.2024 geschlossen. Während dieser Zeit fand eine Grundreinigung statt. Außerdem wurde durch eine Fachfirma die Schädlingsbekämpfung begonnen. (-)
                            • Im Rahmen einer erneuten Kontrolle wurde festgestellt, dass der Betrieb weiterhin von einer Fachfirma betreut wird und über eine wirksame Schädlingsbekämpfung verfügt. (18.02.2025)

                            Meldung vom 25.10.2024 (Letzte Aktualisierung 25.10.2024)

                            Produktinformation

                            Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                            Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 06.09.2024
                            HerkunftSachsen

                            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                            Name/Firma und AdresseAnnaberger Backwaren GmbH, Filiale "Gutguschl"
                            Alte Königswalder Straße 1
                            09456 Annaberg-Buchholz
                            Tätigkeit
                            • Erzeuger/Hersteller

                            Angaben zum Produktverantwortlichen

                            Name/Firma und Adresse
                            Tätigkeit

                              Grund der Information

                              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                              BeschreibungUnter der Salattheke zeigten sich erhebliche Verschmutzungen und Spinnweben auf dem Fußboden. Die Arbeitsfläche unter dem Warmhaltegerät im Imbissbereich war klebrig. Auch im Bereich des Handwaschbeckens im Imbiss waren Spinnweben und Altschmutz vorhanden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Eistheke innen unter den Eisbehältern und an den Randbereichen erheblich verschmutzt war. Der Bereich hinter dem Garschrank, vor allem im Bereich des Fußbodens, war stark verunreinigt. Die Kühlvitrine neben der Eistheke war sowohl in den Rand- als auch in den Lüftungsbereichen stark verschmutzt. Unter dem Brotregal und in den Schränken bis hin zur Spüle wurden ebenfalls erhebliche Verschmutzungen festgestellt. Ebenso war unter der Kühltheke der feinen Backwaren eine starke Verschmutzung erkennbar. Der Dichtgummi eines Kühlschranks wies Verunreinigungen auf und die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich stark verschmutzt. Die Decke des Abfallraums war mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der gesamte Gang im Lagerbereich sowie das Gläserlager waren durchgängig verschmutzt und mit Spinnweben behaftet. Im Tiefkühlraum wurde der Fußboden mit alten Etiketten, Krümeln und Altschmutz verunreinigt vorgefunden. Das Reinigungsmittellager war ebenfalls durchgehend verunreinigt. Auch in der Küche gab es erhebliche Hygienemängel. Der Bereich unter der Spüle war stark verschmutzt, die Dunstabzugshaube war mit altem Fett behaftet. Die Edelstahlkühlschränke waren von außen sowie im Türgummibereich verschmutzt. Der Tomatenschneider war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die mittlere Küchenzeile, besonders im Frontbereich unter der Dunstabzugshaube, war stark mit alten Fettablagerungen verschmutzt. Auf den Spinden im Umkleideraum wurde ein ca. 1 cm hoher Staubfilm festgestellt.
                              VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                              BeschreibungIm hinteren Küchenbereich, insbesondere hinter den Kühlschränken, im Gang und Eckbereich Richtung kalte Küche, sowie im vorderen Gangbereich, der Spülküche und im Thekenbereich (Imbiss/Theke Backwaren) wurde Mäusekot vorgefunden.

                              Verstoß feststellende Behörde

                              Behörde

                              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                              Wettinerstraße 61
                              08280 Aue

                              Datum06.09.2024

                              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                              Behörde

                              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                              Wettinerstraße 61
                              08280 Aue

                              DatumFreitag, 25. Oktober 2024, 12:13 Uhr

                              Maßnahmen des Unternehmens

                              • Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. (19.09.2024) Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (24.09.2024)

                              Meldung vom 16.10.2024 (Letzte Aktualisierung 16.10.2024)

                              Produktinformation

                              Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
                              Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 03.09.2024
                              HerkunftDeutschland

                              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                              Name/Firma und AdresseCHP Hotelbetriebsgesellschaft Rathaushotels
                              Markt 15
                              09484 Kurort Oberwiesenthal
                              Tätigkeit
                              • Erzeuger/Hersteller

                              Angaben zum Produktverantwortlichen

                              Name/Firma und Adresse
                              Tätigkeit

                                Grund der Information

                                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                                Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                                BeschreibungIn der Küche war das Handwaschbecken zugestellt und das Ständerwerk der Kücheneinrichtung sowie der Rollwagen waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Weiterhin waren die Dunstabzugshaube samt der dazugehörigen Einlegegitter sowie der Deckenbereich durch bräunliche Fettablagerungen verschmutzt. Die Spülkörbe wiesen einen alten Schmutzfilm auf und der Fußboden in der gesamten Küche, besonders in den Ecken und unter den Arbeitstischen, war stark verschmutzt. Der Kühlarbeitstisch sowie die Dichtgummis waren erheblich verunreinigt. Im unteren Schubkasten hatte sich durch Kondenswasser bereits eine Wasserlache gebildet. Zudem waren die Abfallbehälter in der Küche nicht abgedeckt. Die Kippbratpfanne und die Fritteuse wiesen alte Fettverkrustungen auf. Im Spülbereich unterhalb des Spültisches, insbesondere um den Siphon, gab es erhebliche Verschmutzungen. Die Silikonfuge im Bereich des Doppelspülbeckens an der Trennwand zum Kochbereich war durch schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt. Das Kühlaggregat im Kühlraum war im Bereich der Schutzgitter und des Ventilators stark verschmutzt. Die Eingangstür zum Kühlraum sowie Teile der Wand- und Fußbodenbereiche im Kühlraum waren verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies unter der Abdeckung des Schneideblattes alte Produktreste auf. Der Eiswürfelbereiter war innen durch schleimige Ablagerungen verunreinigt und der Bierkühler war innen sowie an den Dichtgummis stark verschmutzt. Die Mikrowelle wies innen Schmutzablagerungen auf. Der Fußboden im Bereich der Gläserspülmaschine war durch alte Schmutzansammlungen stark verunreinigt.
                                VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                                BeschreibungIm Kühlraum für Gemüse waren das Kühlaggregat sowie die Schutzgitter erheblich mit Flusen behaftet. Zudem waren die Gemüsekisten stark verschmutzt, ein GN-Behälter war mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden wies ebenfalls deutliche Verschmutzungen auf, insbesondere in den Ecken. Weiterhin wurden an den Wänden schimmelähnliche Beläge festgestellt. Im Kühlraum für Fleisch waren die Schutzgitter des Verdampfers stark mit Flusen bedeckt und der Wandbereich unter sowie hinter dem Kühlaggregat war stark verschmutzt. Im Tiefkühlraum war der Fußboden verunreinigt, Brötchen wurden in hellblauen Mülltüten eingefroren vorgefunden. Im Getränkelager waren mehrere Getränke-Big Packs sowie der Fußboden durch Ablagerungen verunreinigt. In der Bar war der Schanktresen im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt. Der Abfluss der Tropfmulde in der Bar war verunreinigt. Der Pre-Mix-Automat war im Bereich der Produktaustrittdüsen sowie des Kühlaggregats verschmutzt. Der Kühltisch im Wandbereich war innen durch Schmutzablagerungen und teilweise schimmelähnlichen Belag verunreinigt. Im Trockenlager war der Fußboden erheblich verschmutzt. In allen Hygienebereichen wurden Lebensmitteltransportbehälter direkt auf dem Fußboden gelagert. Im Müllraum waren der Fußboden und die Decke stark verschmutzt.
                                VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                                BeschreibungIn den Personaltoiletten fehlte an den Handwaschbecken das erforderliche Händedesinfektionsmittel. Im Umkleidebereich der Herren lagen eine Vielzahl privater Sachen vor den Spinden.
                                VerstoßTemperaturverstöße
                                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                                BeschreibungAm Frühstücksbuffet wurden Lachs mit einer Temperatur von 19,3°C und andere kühlpflichtige Produkte (u.a. Eiersalat, Fleischsalat) ohne ausreichende Kühlung angeboten.
                                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                                BeschreibungIn der Bar wurde an den Zapfhähnen ein starker Befall mit Fruchtfliegen festgestellt.

                                Verstoß feststellende Behörde

                                Behörde

                                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                                Wettinerstraße 61
                                08280 Aue

                                Datum03.09.2024

                                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                                Behörde

                                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                                Wettinerstraße 61
                                08280 Aue

                                DatumMittwoch, 16. Oktober 2024, 12:11 Uhr

                                Maßnahmen des Unternehmens

                                • Bis zur Nachkontrolle am 12.09.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Die weiteren Mängel wurden durch das Unternehmen abgestellt. (12.09.2024)

                                Marginalspalte

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