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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 11.07.2024 (Letzte Aktualisierung 11.07.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsFeinschmeckersalat (zerkleinerter Salat-Mix), Rucola, Spinat (Gesamtmenge: 14 kg)
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und Adressedean & david DD Wiener Platz GmbH
Wiener Platz 4
01069 Dresden
Tätigkeit
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
BeschreibungAm 29. April 2024 lagerten im Kühlschrank im Verkauf sechs Beutel Feinschmecker Salat (á 500g) mit Verbrauchsdatum 28. April 2024. Bei der Kontrolle am 14. Mai 2024 lagerten in den Kühlschränken in der Vorbereitung 1x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g, 1x Spinat mit Verbrauchsdatum 10. Mai 2024 á 500g, 1x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 500g. In der Kühlzelle im Untergeschoss lagerten 18x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 13. Mai 2024 á 500 g, 3x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g. Weiterhin wurde abgelaufener Salat schon zur Herstellung des Tagesgeschäftes verwendet.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden

Datum29.04.2024

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden

DatumDonnerstag, 11. Juli 2024, 11:57 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

  • Der Salat wurde entsorgt. (29.04.2024)
  • Die komplette Ware im Verkauf und die Salate in der Vorbereitung und Kühlzelle wurden entsorgt. (14.05.2024)
  • Aktualisierung des HACCP-Konzeptes (20.06.2024)

Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsgeschnittenes Obst und Gemüse sowie Obstsalate
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseHT Markt
Prohliser Allee 10
01239 Dresden
Tätigkeit
  • Inverkehrbringer/Händler

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungBei der Kontrolle am 24. Mai 2024 wurde im Vorbereitungsbereich unter dem Spülbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. Die Tiere klebten an verschiedenen Reinigungsmittelflaschen und krabbelten bereits aus dem Schrank heraus. Es waren alle Schabenstadien vorhanden. Der Vorbereitungsraum wird zum Aufschneiden von Früchten und Zubereiten von Obstsalaten genutzt. Bei der Nachkontrolle am 30. Mai 2025 wurden insgesamt 7 Schabenmonitoringfallen im Vorbereitungsraum kontrolliert, 5 davon waren mit zum Teil lebenden Schaben befallen.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    Datum24.05.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 15:39 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (27.05.2024)
    • Entsorgung der bereits zubereiteten Obstsalate (24.05.2024)
    • Grundreinigung erfolgte (27.05.2024)
    • Bauliche Instandsetzung des Vorbereitungsraum (12.06.2024)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Die Nutzung des Vorbereitungsraum wurde am 24. Mai 2024 bis auf weiteres untersagt. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für selbst geschnittenes Obst und Gemüse sowie selbst zubereitete Obstsalate ab dem 24. Mai 2024 ausgesprochen. Der Vorbereitungsraum wurde zur Zubereitung von Lebensmitteln am 12. Juni 2024 wieder freigegeben.

    Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches im Markt in Verkehr gebracht wird.
    HerkunftUnbekannt

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdressePenny Markt GmbH
    Filiale Böhlen
    Jahnstr. 34
    04564 Böhlen
    Tätigkeit
    • Inverkehrbringer/Händler

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
    Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Markt, insbesondere unsauberer Fußboden im Lager, Kühllager und im Verkaufsbereich, Verschmutzungen in den Verkaufsregalen und im Bake Off Bereich allgemeine Unordnung im Lager und Verkaufsbereich Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht unverzüglich aus Lebensmittelbereich entfernt, mangelhafter Schutz vor Schädlings- bzw. Schadnagerbefall durch defektes Rolltor
    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)
    VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
    Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
    Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
    Stauffenbergstraße 4
    Haus 5
    04552 Borna

    Datum23.10.2023

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
    Stauffenbergstraße 4
    Haus 5
    04552 Borna

    DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 09:36 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • bis zur Nachkontrolle ist eine teilweise Reinigung erfolgt, teilweise mussten erneute Verschmutzungen festgestellt werden. (24.11.2023)
    • Nach angewiesener Schließung erfolgte eine grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Marktes (15.12.2023)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Die Mängel wurden bereits zur Kontrolle am 11.10.2023 festgestellt und im Kontrollbericht festgehalten und zur angekündigten Nachkontrolle am 23.10.2023 noch immer bzw. wieder festgestellt. Die Herstellung einer Grundordnung sowie eine grundlegende Reinigung und Desinfektion aller Bereiche des Marktes wurden amtlich angeordnet. Eine Nachkontrolle wurde angekündigt. Nach angewiesener Schließung und nach Abnahme einer grundlegenden Reinigung und Desinfektion wurde das Inverkehrbringen am 18.12.2023 wieder erlaubt.

    Meldung vom 03.07.2024 (Letzte Aktualisierung 03.07.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsBackwaren (Fladenbrot, Hamburgerbrötchen, Sandwichbrot)
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseGemini Restaurant
    Alaunstr. 2-4
    01099 Dresden
    Tätigkeit
    • Verarbeiter

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßAnderer Verstoß
    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
    BeschreibungAm 15.05. wurde eine Beschwerdekontrolle zur Kontamination von Backwaren durch Vögel im Restaurant Gemini durchgeführt. Dabei wurden die Backwaren der aktuellen Lieferung optisch auf Beschädigungen kontrolliert. Es wurden an den Fertigpackungen, die für die Zubereitung der Gerichte genutzt werden, des orientalischen Fladenbrots und der Hamburgerbrötchen sowohl an der Verpackung als auch an der Backware selbst, Fraßspuren von Vögeln festgestellt. Es handelte sich um eine wiederholte Beschwerde.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    Datum15.05.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    DatumMittwoch, 03. Juli 2024, 07:56 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Entsorgung der beschädigten Lebensmittel (15.05.2024)
    • Es wurde eine neue Verfahrensweise bei der Anlieferung der Backwaren in den Betrieb eingeführt. (11.06.2024)

    Meldung vom 12.06.2024 (Letzte Aktualisierung 12.06.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des Lebensmittelsalle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
    HerkunftDeutschland

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseBäckerei Alexander Bresan e.K.
    Herrn Alexander Bresan
    Sollschwitz 40
    02997 Wittichenau
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibungwiederholt starke Verunreinigung durch Schädlinge (Mäuse, Schaben) in der Produktion, Lebensmittel durch Schädlinge verunreinigt und nicht zum Ver-zehr geeignet
    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
    BeschreibungGeräte und Arbeitsmaterialien wiederholt stark verschmutzt

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
    Bahnhofstraße 7
    02625 Bautzen

    Datum18.04.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
    Bahnhofstraße 7
    02625 Bautzen

    DatumMittwoch, 12. Juni 2024, 11:28 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • teilweise Reinigungsarbeiten im Betrieb erfolgten (29.04.2024)
    • Geräte wurden teilweise gereinigt, außer Betrieb genommen oder ersetzt (29.04.2024)
    • Professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen (04.05.2024)
    • Maßnahmenplan zur Eindämmung von Schädlingsbefall etabliert (06.05.2024)
    • Schädlingsbekämpfung erfolgt, Reinigungsarbeiten überwiegend durchgeführt (11.06.2024)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf (24.05.2024) Aufhebung der Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art (11.06.2024)

    Meldung vom 10.06.2024 (Letzte Aktualisierung 10.06.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des Lebensmittelsalle in der Einrichtung hergestellte Speisen
    HerkunftDeutschland

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseFrank Bergmann, Dorfstr. 26, 04769 Naundorf OT Hohenwussen
    Tätigkeit
    • Verarbeiter
    • Inverkehrbringer/Händler

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungIm Rahmen einer amtlichen Ermittlungskontrolle am 24.04.2024 wurden an den Wänden, an den Decken sowie auf dem Fußboden und an den Lüftungsschächten schimmelähnliche schwarzfleckige Verschmutzungen festgestellt. Wandbereiche befinden sich teilweise im Rohbauzustand. Die Bodeneinläufe in der Küche wiesen massive Verschmutzungen und rostige Anhaftungen auf. Im Kühlhaus wurde ein stechender Geruch festgestellt. Der Lüfter weist starke Verschmutzungen auf, hier wurden Lebensmittel offen gelagert. Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wurden verschmutzt und bodennah gelagert. Es wurden offene Lebensmittel in Räumen gelagert, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
    Richard-Wagner-Straße 7a
    04509 Delitzsch

    Datum24.04.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
    Richard-Wagner-Straße 7a
    04509 Delitzsch

    DatumMontag, 10. Juni 2024, 12:14 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Betriebsstätte wurde geschlossen. (24.04.2024)

    Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseSide Kebap Haus
    Merianplatz 3
    01169 Dresden
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungBei der Kontrolle am 18. April 2024 wurde im Kebap Haus ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben als auch lebende Schaben aller Entwicklungsstadien im Vorbereitungsraum (Küche), der Verkaufstheke, im Toilettenvorraum und im Gang gefunden.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    Datum18.04.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
    Oskar-Röder-Straße 8b
    01237 Dresden

    DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • umfassender Umbau erfolgte (24.04.2024)
    • Grundreinigung beendet (24.04.2024)
    • Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (18.04.2024)

    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

    Betriebsschließung vom 18. April bis 24. April 2024.

    Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseGaststätte Thang-Long
    Merianplatz 3
    01169 Dresden
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIm Zuge einer Kontrolle am 18. April 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt wurde in der Gaststätte gearbeitet und das vollständige Warenangebot feilgeboten. In der Küche wurden unter anderem lebende als auch tote Schaben hinter dem Kühlschrank vorgefunden.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      Datum18.04.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
      Oskar-Röder-Straße 8b
      01237 Dresden

      DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Grundreinigung erfolgte (22.04.2024)
      • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (22.04.2024)

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Betriebsschließung vom 18. April bis zum 23. April 2024

      Meldung vom 22.05.2024 (Letzte Aktualisierung 22.05.2024)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment/ Speisenangebot am Kontrolltag 22.03.2024
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseGaststätte Sportlerheim Am Eichholz
      Eythraer Weg 2
      04442 Zwenkau
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
        Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege
        VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
        Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
        Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        Datum22.03.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
        Stauffenbergstraße 4
        Haus 5
        04552 Borna

        DatumMittwoch, 22. Mai 2024, 10:25 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Grundlegende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden beseitigt. Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 25.03.2024 gestattet. (25.03.2024)

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf, Anordnung der Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Abnahme durch das LÜVA erfolgt und Wiederaufnahme des Betriebes gestattet

        Meldung vom 26.04.2024 (Letzte Aktualisierung 26.04.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte am 19.03.2024 hergestelltes und im Buffet zur Selbstbedienung in den Verkehr gebrachtes Sushi.
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseGlücksboot
        Handelsstr. 4-8
        04356 Leipzig
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller
        • Inverkehrbringer/Händler

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIm Rahmen der amtlichen Kontrolle der Betriebsstätte am 19.03.2024 wurde in der Küche, im Zubereitungsbereich für Sushi, ein stark abgenutztes Schneidebrett mit schwarzen schimmelartigen Belägen vorgefunden. Nach den Auskünften des Personals vor Ort wurde auf diesem Brett an diesem Tag Sushi zubereitet, das im Buffet zur Selbstbedienung angeboten wurde.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
        Theodor-Heuss-Straße 43
        04328 Leipzig

        Datum19.03.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
        Theodor-Heuss-Straße 43
        04328 Leipzig

        DatumFreitag, 26. April 2024, 14:10 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Entnahme des Sushi aus dem Selbstbedienungsbuffet und Entsorgung (19.03.2024)
        • Der Lebensmittelunternehmer teilte mit, Schneidebretter alle zwei Wochen auszuwechseln. Er teilte des Weiteren mit, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene zu ergreifen. (09.04.2024)

        Meldung vom 24.04.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des Lebensmittelsam 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel, insbesondere Fleischteile (u.a. Dry Aged), Fleischerzeugnisse (u.a. Serranoschinken), Speisen
        Charge/Partieam 06.03.2024 in der Metzgerei Gränitz offen behandelte Lebensmittel
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseMetzgerei Gränitz GmbH & Co.KG,
        Metzgerei, Albert-Schenk-Str. 2, 09125 Chemnitz
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller
        • Inverkehrbringer/Händler

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt wurde in der Produktionshalle offen Fleisch gelagert und zerlegt. Die Fliesenwände waren im oberen Bereich großflächig altschmutzig. Die Abtrennung zum unreinen Bereich des Kühlaggregateraumes war verschlissen, unvollständig und im unteren Bereich altschmutzig. Auch die Fliesenwand daneben war altschmutzig. Vor der Abtrennung und der verschmutzten Fliesenwand - ein Wagen mit Fleisch und Würsten. In einem Raum, der zeitlich getrennt für Fleischzerlegung und Catering genutzt wird, bereitete zum Kontrollzeitpunkt ein Mitarbeiter auf einem Arbeitstisch eine Platte verzehrsfertige Wraps u.a. mit Rucola und Heidelbeeren vor. Unter dem Arbeitstisch waren die Fliesenwände und der Fußboden mit rohen Fleischresten verschmutzt. Am geöffneten (gekippten) Fenster des Kesselraumes fehlte ein Insektengitter. Der Wandbereich der Fensterwand und Fußbodeneinlauf waren insbesondere in Kesselnähe altschmutzig. Im Pökelraum war die Gitterverkleidung am Kühlaggregat stark verrosteta, an den Elektroschaltern befanden sich Schwarzschimmelkolonien. Der Fußboden war insbesondere in Wandnähe/ unter dem Regal schmierig altschmutzig. Der Fußboden des Fleischkühlraumes schadhaft, verschmutztes Einlaufgitter, schadhaftes Rohrende. Der Bereich um die Tiefkühlrraumtür stark vereist, die Elektroinstallation verschmutzt. Das Kühlraumtor im unteren Bereich stark verrostet und schadhaft. Im Reifekühlraum abgehangene Fleischteile teilweise Wandkontakt und Kontakt zum Kühlaggregat.,am Kühlaggregat Fleischreste. Fußbodenmatte mit einer Fleischkiste altschmutzig, verkrustet. Hinteres Kühlhaus - Wand am Aggregat teilweise schimmelbehaftet. Im Kühlraum für Fertigprodukte wurden wiederholt vorverpackte Handelsware und selbsthergestellte ungeschützte Fleischererzeugnisse gemeinsam gelagert. Das Gitter der Kühlung war millimeterstark mit Flusen behaftet, im Inneren des Kühlaggregates waren starke Verschmutzungen. Der Fußboden war insbesondere in den Ecken altschmutzig.
        VerstoßMängel bei der Personalhygiene
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungHygieneschleuse Zum Kontrollbeginn war das Handwaschbecken nicht funktionstüchtig, da die Wasserzuleitung abgedreht war. An einer Hakenleiste mit Hygienebekleidung hingen auch unzureichend gereinigte Zerlegeschürzen mit Blutresten. Ein Mitarbeiter wurde bei Kontrollbeginn auf der Straße bei der Abfallentsorgung angetroffen. Es wurde beobachtet, dass der Mitarbeiter ohne Nutzung der Hygieneschleuse (kein Händewaschen, kein Kleidungs- oder Schuhwechsel) die Produktionsräume wieder betrat.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
        Düsseldorfer Platz 1
        09111 Chemnitz

        Datum06.03.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
        Düsseldorfer Platz 1
        09111 Chemnitz

        DatumMittwoch, 24. April 2024, 09:57 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Bis zur Nachkontrolle am 15.03.2024 wurde eine gründliche Reinigung durchgeführt, Instandhaltungsmaßnahmen wurden eingeleitet und waren z.T. bereits umgesetzt. (15.03.2024)

        Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseRestaurant HQ Sushi & Wok Dresden
        Schandauer Str. 65
        01277 Dresden
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungBei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde im Restaurant ein Schabenbefall festgestellt. Im Hygienebereich der Küche mit Kühlzelle wurden Schaben vorgefunden. Es wurden sowohl tote als auch lebende Küchenschaben am Kühlaggregat im Bodenbereich des kleinen grauen Kühlschrankes festgestellt. Ein Monitoring war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Betrieb eingerichtet. Zur Nachkontrolle am 14. März 2024 wurden weiterhin vermehrt tote und lebende Schaben der unterschiedlichsten Wachstumsstadien in der Küche mit Kühlzelle vorgefunden. Auch im Gastraum waren vereinzelt lebende Schaben auf dem Fußboden sichtbar.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          Datum13.03.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          DatumDienstag, 23. April 2024, 13:59 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
          • Grundreinigung erfolgte. (15.03.2024)
          • Entsorgung der offenen Lebensmittel (13.03.2024)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Betriebsschließung vom 13. März bis 15. März 2024

          Meldung vom 23.04.2024 (Letzte Aktualisierung 23.04.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
          HerkunftSachsen

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseAnh Tu
          Altmarkt 25
          01067 Dresden
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungBei der Kontrolle am 13. März 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben aller Entwicklungsstadien als auch lebende Schaben in den Klebefallen an verschieden Stellen in der Küche und Spülküche gefunden. Zu den Nachkontrollen am 14. März als auch am 15. März wurden tote und lebende Schaben sowohl in den Klebefallen als auch in unmittelbarer Umgebung der Klebefallen festgestellt.
            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn der Küche wurde an der Tür des Tiefkühlschranks, der Gemüse-Saladette im offenen Bereich und dem schwarzen Kunststoffregal klebrige, gräulich bzw. gräulich-fettige Beläge festgestellt. In den einsehbaren Bereichen zwischen der Sichtverblendung, der Kochinsel/Wok-Station sowie unterhalb der Unterbaukühlung waren massive bräunlich-schwarze Beläge und Verkrustungen sichtbar. Im WOK-Arbeitsbereich (WOK-Felder, Griddle-/Bratgerät, Fritteuse) waren die umliegenden Flächen, Stromkabel und der Bodenbereich mit gräulich-fettigen Belägen behaftet. Der gesamte Bereich der Abzugshaube war mit gelblich-bräunlichen Belägen behaftet. In der Spülküche wurden in den Eckbereichen unterhalb des Arbeitstisches/Abwaschbecken und an den Wandflächen bräunlich-schwarze Ablagerungen und Verkrustungen festgestellt. In der Kühlzelle war an der Unterseite und der Frontseite der Regale massive gelblich-bräunliche, zum Teil punktförmig-schimmelartige Beläge und Verkrustungen sichtbar. Die Kühlzellenaußenwandflächen waren mit gräulichen Belägen behaftet.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            Datum13.03.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            DatumDienstag, 23. April 2024, 13:58 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Entsorgung der offen stehenden Lebensmittel (13.03.2024)
            • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (13.03.2024)
            • sorgfältige Grundreinigung erfolgte (18.03.2024)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Betriesschließung vom 13. März bis zum 16. März 2024

            Meldung vom 04.04.2024 (Letzte Aktualisierung 05.04.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsSpeisenangebot an Kontrolltagen 29.01.2024 und 14.02.2024
            HerkunftDeutschland

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseImbiss Napoli Pizza
            Südstr. 2
            04539 Groitzsch
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              Beschreibungwiederholt Rinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte
              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Lebensnmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              Beschreibungwiederholt: Einfrieren von Lebensmitteln ohne geeignete Umhüllung, Auftauen unter Umgebungstemperaturen, Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel unter Umgebungstemperatur
              VerstoßMängel bei der Personalhygiene
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              Beschreibungwiederholt fehlende Hygienekleidung

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
              Stauffenbergstraße 4
              Haus 5
              04552 Borna

              Datum14.02.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
              Stauffenbergstraße 4
              Haus 5
              04552 Borna

              DatumDonnerstag, 04. April 2024, 11:42 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Es erfolgte eine Belehrung der Mitarbeiter zum Umgang mit Lebensmitteln. Die Mitarbeiter wurden mit Hygienekleidung ausgestattet. (23.03.2024)

              Meldung vom 22.03.2024 (Letzte Aktualisierung 24.04.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsNudeln gewürzt für gebratene Nudeln
              HerkunftDeutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseAsia Imbiss
              Inh. Thai Viet Phan
              Am Wilhelmschacht 34
              04552 Borna
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

                Probennummer: L/2024/001310

                Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
                L-Glutaminsäure13 +/- 1 g/kg10 g/kgArt. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
                L-Glutaminsäure12,4 +/- 1 g/kg10 g/kgArt. 4 Abs 1 i.V.m. Art 5 i.V.m. Anhang II Teil C Gruppe 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                Datum04.03.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                Stauffenbergstraße 4
                Haus 5
                04552 Borna

                DatumFreitag, 22. März 2024, 12:03 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Umstellung der Rezeptur durch den Lebensmittelunternehmer (06.03.2024)
                • Erneute Höchstmengenüberschreitung bei Verfolgsprobe festgestellt. Änderung der Glutamatzugabe durch den Betreiber. (18.04.2024)

                Meldung vom 13.03.2024 (Letzte Aktualisierung 13.03.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten/ behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 31.01.2024
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseGaststätte Piccolo by La Riva, Bahnhofstraße 6a, 08340 Schwarzenberg
                Tätigkeit
                • Erzeuger/Hersteller

                Angaben zum Produktverantwortlichen

                Name/Firma und Adresse
                Tätigkeit

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungDie Getränkekühlbereiche im Tresen waren massiv verschimmelt. Auf Flaschen und Bierfass befanden sich Schimmelablagerungen. Im Wasserspülbecken befand sich ein Glas mit verschimmelter Flüssigkeit. In der Küche war eine nicht genutzte Fritteuse verschmutzt, die Aufschnittmaschine war mit Resten von Lebensmitteln behaftet. Im hinteren Bereich der Küche wurden mit Zigarettenasche gefüllte Aschenbecher vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster waren der Fußboden und die Regale verschmutzt, es wurden Lebensmittel mit einem verschmutzten textilen Tuch abgedeckt sowie umhüllte Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. In der Pizzaproduktion waren Arbeitsflächen verschmutzt, ein Schneidbrett war mit dunklen Belägen behaftet, die Fasskühlbox enthielt eine gammelige Flüssigkeitsansammlung. Der Lagerbereich (Tiefkühlung) unter dem Eisverkauf sowie die Getränkelagerung links daneben waren stark verschmutzt, teilweise behaftet mit Lebensmittelresten. Das Wasser im Behälter für die Eisportionierer war vergammelt, die Mikrowelle und der Milchbehälter der nicht genutzten Kaffeemaschine waren massiv verschmutzt. Im Spülbereich befand sich die Geschirrspülmaschine in einem unsauberen, ungereinigten Zustand, der Fußbodeneinlauf war massiv verschmutzt, ein verdorbener Geruch war wahrzunehmen. Ein massiv mit toten Obstfliegen behafteter Fliegenfänger hing an der Decke.
                  VerstoßTemperaturverstöße
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungDie Temperatur der Tischkühlung in der Pizzaproduktion ergab 11 °C. Die Untertischkühlung neben dem Pizzaofen wies eine Temperatur > 25 °C auf. In beiden Kühlgeräten wurden kühlpflichtige Lebensmittel gelagert.
                  VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIn der Tischkühlung im Tresen befand sich in einer Saftflasche Schimmel. Im Bereich der Pizzaproduktion befanden sich in der Tischkühlung in einem GN-Behälter schimmelige, geschnittene Ananas, in der Untertischkühlung wurde verdorbener und verschimmelter Tomatensalat vorgefunden. In der Kühlzelle mit Froster stand ein gefüllter Teller mit verschimmelter, tiefgefrorener Masse. In der Küche wurden in der Tischkühlung Hähnchenfleisch und Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum sowie angetrocknete, leicht schleimige Fleischstücke vorgefunden. Auch in der Kühlzelle wurde Lachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden.
                  VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                  Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                  BeschreibungSiehe obige Beschreibungen. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  Datum31.12.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                  Wettinerstraße 61
                  08280 Aue

                  DatumMittwoch, 13. März 2024, 14:37 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Reinigung und Desinfektion, Vorlage von Untersuchungsergebnissen zur Reinigung/Desinfektion, Entsorgung von Lebensmitteln (12.02.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Auf Grund der genannten Mängel wurde am 31.01.2024 die Herstellung und Abgabe sämtlicher Lebensmittel untersagt und eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 12.02.2024 aufgehoben.

                  Meldung vom 11.03.2024 (Letzte Aktualisierung 11.03.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsLebensmittel, die am 06.02.2024 im Imbiss und der Frischetheke zubereitet und zum Verkauf angeboten wurden. Gemüse, Reis und Fleisch, welche am 06.02.2024 zum Verkauf vorgehalten wurden.
                  Charge/PartieLebensmittel, die am 06.02.2024 zum Verkauf angeboten wurden
                  HerkunftDeutschland

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseAsia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz
                  Tätigkeit
                  • Verarbeiter
                  • Inverkehrbringer/Händler
                  • Großhändler

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungEs wurden erhebliche Reinigungsmängel, insbesondere im Imbissbereich, im Vorbereitungsraum und in der Spülküche, festgestellt. Alle Oberflächen, Wände und Fußböden im Vorbereitungsraum, in der Spülküche und im Imbiss waren sehr stark altschmutzig. Im Imbiss waren sämtliche Oberflächen altfettig und der Fußboden stark mit Lebensmittelresten verunreinigt.
                  VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungMitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrfertiger Speisen in Straßenbekleidung angetroffen.
                  VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIn der Tiefkühlzelle sowie im Imbiss waren Lebensmittel in ungeeigneten und unzureichenden Umhüllungen eingefroren. In der Spülküche und im Imbiss wurden Reis und milchsauer eingelegtes Gemüse in Kunststofftonnen aufbewahrt, die nicht für Lebensmittel geeignet waren.
                  VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                  BeschreibungIm Lager und dem Vorbereitungsraum wurden mehrere Reissäcke mit Mottenbefall vorgefunden. Im Verkaufsraum und der Kühlzelle wurden mehrere Stiegen mit verschimmelten grünen Papayas und verschimmeltem Wurzelgemüse vorgefunden.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                  Düsseldorfer Platz 1
                  09111 Chemnitz

                  Datum06.02.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                  Düsseldorfer Platz 1
                  09111 Chemnitz

                  DatumMontag, 11. März 2024, 09:23 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Es wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Für die Dauer der Reinigungsarbeiten wurden die betroffenen Teile der Betriebsstätte geschlossen und erst nach Abnahme durch das LÜVA Chemnitz wieder in Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden entsorgt. (06.02.2024)

                  Meldung vom 27.02.2024 (Letzte Aktualisierung 27.02.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Lebensmittel.
                  Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.01.2024 und 17.01.2024
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Straße 104, 09465 Sehmatal-Sehma
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Angaben zum Produktverantwortlichen

                  Name/Firma und Adresse
                  Tätigkeit

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungZahlreiche massive Reinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte. Beide Geschirrspülmaschinen waren innen mit einer trüben, übelriechenden Flüssigkeit befüllt. Die Sprüharme waren mit schleimigen Anlagerungen behaftet und die Düsen waren teilweise mit Ablagerungen zugesetzt. Die Türinnenseiten vom Reifeschrank waren erheblich verschmutzt. Der Pökelinjektor war innen mit schimmelähnlichen Ablagerungen und Fleischresten verunreinigt. Am Kuttermesser klebten noch alte, getrocknete Fleischreste. Der gereinigte Fleischwolf und die gereinigte Wurstfüllmaschine waren noch mit Fleischresten verschmutzt. Die Verdampfergitter und die Lüfterflügel vom Verdampfer im Kühlraum Fleisch waren erheblich mit Flusen und weißem Schimmel verschmutzt. Am Verdampfergehäuse in der Zerlegung waren schimmelähnliche Ablagerungen und Flecken sichtbar. Der Fußboden im Bereich des Vakuumieres war erheblich verunreinigt. Die Wasserzufuhr zur Scherbeneismaschine erfolgte über einen teilweise defekten Gartenschlauch.
                    VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungDie Handwaschbecken in Produktion und Verkauf waren nicht funktionstüchtig.
                    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungEs wurden rohe Rostbratwürste mit Entenfleisch und Knochen mit geräuchertem Schinkenspeck zusammen gelagert und zwei übelriechende und nicht abgedeckte Behältnisse mit Fleisch- und Wurstresten vorgefunden. Die Behältnisse mit den Därmen im waren nicht abgedeckt.

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                    Wettinerstraße 61
                    08280 Aue

                    Datum10.01.2024

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                    Wettinerstraße 61
                    08280 Aue

                    DatumDienstag, 27. Februar 2024, 16:42 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Reinigung und Desinfektion; Entsorgung von Abfällen (17.01.2024)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    Auf Grund der vorgefundenen massiven Verschmutzungen am 10.01.2024 wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Der Reinigungszustand hatte sich auch zur Nachkontrolle am 17.01.2024 noch nicht grundlegend gebessert. Die mikrobiologische Kontrolle der angeordneten Reinigung und Desinfektion war zu beanstanden. Es erfolgte daher die erneute Anordnung einer Reinigung und Desinfektion. Die Abnahme dieser Reinigung und Desinfektion erfolgte am 22.02.2024. Im Ergebnis war diese wieder nicht zufriedenstellend.

                    Meldung vom 21.02.2024 (Letzte Aktualisierung 21.02.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsSämtliche im Bistro offen behandelten Lebensmittel, u.a Fleischspeisen und Salate
                    HerkunftSachsen

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseBistro "Prinz"
                    Reitbahnstr. 26
                    09111 Chemnitz
                    Tätigkeit
                    • Verarbeiter
                    • Inverkehrbringer/Händler

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIm Bereich des Lagers und der Fleischvorbereitung war der Arbeitstisch am Fenster stark verschmutzt, die Bodenschwelle war großflächig ausgebrochen und schmierig verschmutzt, lose, verschmutzte Elektrokabel hingen über dem Lebensmittelbehandlungsbereich. Der Fußboden unter dem Mobiliar/ Kühlschränken und in den Eckbereichen war stark altschmutzig. Die Kühlschränke waren im Innenbereich stark mit schmierigen Lebensmittelresten verschmutzt, die Gitterroste wiesen Farbabblätterungen und Rost auf, die Lebensmittelgefäße und -kisten waren Außenbereich stark verschmutzt. Lebensmittelgefäße mit eingelegten Fleischteilen wurden ohne Abdeckung vorgefunden, im Fleischkühlschrank befanden sich Kartonagen. Eine Waage mit alter verschlissener Schutzfolie war schmierig verschmutzt. Im Frischfleischvorbereitungsraum stand eine Holzleiter mit verschmutzten Reinigungstextilien, Kisten mit Frischfleisch und ein krustig verschmutzter Kunststoffdeckel waren unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Auf dem Arbeitstisch wurde auf einem stark verschlissenen Schneidbrett neben einer verschmutzten Küchenmaschine frisches Hähnchenfleisch behandelt.
                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIm Küchenraum war die Fußbodeneinlaufrinne stark schadhaft und mit alten Lebensmittelresten, Zigarettenkippen und schmierigem Schmutzwasser stark verunreinigt. Unter einem Arbeitstisch wurden mit Teigresten stark verschmutzte Kunststoffkisten vorgefunden. Die Rohre der Ablufteinrichtung waren mit altfettiger Aluminiumfolie umhüllt, Altfett tropfte herab. Die Gemüseschneidmaschine war mit alten Lebensmittelresten krustig verunreinigt. Der Fußboden unter dem Mobiliar war stark altschmutzig. Im Raum vor dem Hintereingang stand eine Küchenmaschine und eine stark verkrustete Teigmaschine unmittelbar auf dem Fußboden neben der Speiseabfalltonne. Die Wände des Raumes waren mit Fett bespritzt, der Heizkörper war stark verschmutzt. Im Verkaufsbereich war der Fußboden an schwer zugänglichen Stellen (unter und zwischen Mobiliar, Standbeine Mobiliar) stark altschmutzig, verkrustet. Die Abzugseinrichtungen waren stark verfettet, Altfett tropfte herab und die Wandbereiche über der Lebensmittelgarstrecke wiesen starken Altfettverschmutzungen auf. Die Kühltische waren altschmutzig, in den Kühlvitrinen standen stark verschmutzte Kunststoffeimer mit Lebensmitteln. Eine Geflügelfleischschere war mit verschlissenem gelben Kunststoffband umwickelt, das Band löste sich ab und hing lose an der Schere herunter.
                    VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungDie Mitarbeiter wurden beim Behandeln leichtverderblicher Lebensmittel und verzehrsfertiger Speisen u.a. frisches Fleisch, gegarte Fleischerzeugnisse und Salate, in Straßenbekleidung angetroffen. Hygienekleidung war in der Betriebsstätte nicht vorhanden.

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                    Düsseldorfer Platz 1
                    09111 Chemnitz

                    Datum25.01.2024

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                    Düsseldorfer Platz 1
                    09111 Chemnitz

                    DatumMittwoch, 21. Februar 2024, 12:42 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Nach behördlicher Betriebseinschränkung erfolgten bis zur Nachkontrolle am 30.01.2024 grundlegenden Reinigungs- und Renovierungsarbeiten. (30.01.2024)

                    Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsPho NGON Lucky Food Top Reisnudeln
                    Charge/PartieArt.Nr. 1439-2
                    Mindeshaltbarkeitsdatum17.06.24
                    HerkunftVietnam
                    Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseSago Foods s.r.o.
                    Lisková 14
                    34401 Nemanice
                    Czech Republik
                    Tätigkeit
                    • Importeur
                    • Inverkehrbringer/Händler
                    • Großhändler

                    Angaben zum Produktverantwortlichen

                    Name/Firma und AdresseTinh Son Handel GmbH
                    Maximilianallee 24
                    04129 Leipzig
                    Tätigkeit
                    • auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)

                    Probennummer: L/2023/010900

                    Stoff/ParameterAnalyseergebnisRechtsgrundlage
                    gentechnisch veränderte OrganismenNachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer MengeVO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                    Richard-Wagner-Straße 7a
                    04509 Delitzsch

                    Datum01.12.2023

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                    Albertstraße 10
                    01097 Dresden

                    DatumMontag, 05. Februar 2024, 07:55 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • keine (-)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs

                    Meldung vom 05.02.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsLucky Food Reisnudeln Größe L
                    Charge/PartieArt.Nr. 1493
                    Mindeshaltbarkeitsdatum10.02.2024
                    HerkunftVietnam
                    Einfuhr via GKS Hamburg nach Tschechien zur Verzollung, anschließend Verkauf in Deutschland

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseSago Foods s.r.o.
                    Lisková 14
                    34401 Nemanice
                    Czech Republik
                    Tätigkeit
                    • Importeur
                    • Inverkehrbringer/Händler
                    • Großhändler

                    Angaben zum Produktverantwortlichen

                    Name/Firma und AdresseTinh Son Handel GmbH
                    Maximilianallee 24
                    04129 Leipzig
                    Tätigkeit
                    • auf der Verpackung angegebener Lebensmittelunternehmer (nach Art. 9 Abs. 1 Nr. h LMIV)

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)

                    Probennummer: L/2023/010910

                    Stoff/ParameterAnalyseergebnisRechtsgrundlage
                    gentechnisch veränderte OrganismenNachweis von DNA des CaMV35S-Promotors, des nos-Terminators und des bar-Gens in geringer MengeVO (EG) 1829/2003 Art. 4 Abs. 2

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                    Richard-Wagner-Straße 7a
                    04509 Delitzsch

                    Datum01.12.2023

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                    Albertstraße 10
                    01097 Dresden

                    DatumMontag, 05. Februar 2024, 07:54 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • keine (-)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    keine Mitwirkung des Produktverantwortlichen/Importeurs

                    Meldung vom 29.01.2024 (Letzte Aktualisierung 05.02.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte unter nicht hygienischen Bedingungen hergestellte, nicht ausreichend gekühlt gelagerte und in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, beispielsweise rohe Hähnchen, rohe Hühnerteilstücke, diverse Saucen (Knoblauchcreme, scharfe Sauce), Rohkostsalate und fertige Pfannengerichte.
                    HerkunftDeutschland
                    In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseBistro „Alqusur“
                    Hedwigstraße 6
                    04315 Leipzig
                    Tätigkeit
                    • Erzeuger/Hersteller
                    • Inverkehrbringer/Händler

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungHinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom 06.12.2023 wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene sowie Mängel in der Produkt- und Personalhygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Wandflächen waren verschlissen. Mehlsäcke lagerten auf einem feuchten und durchgeweichten Pappkarton. Der Spender zur Entnahme hygienischer Einwegpapiertücher war nicht befüllt. Das Regal über dem Spülbecken war rostig und nicht leicht zu reinigen.
                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungFortsetzung - Eine Plastikkiste mit Lebensmitteln war direkt auf den Fußboden abgestellt. Fettrückstände an den Deckenlampen. Das Handwaschbecken war durch weitere Kücheneinrichtung verstellt und nicht leicht zugänglich. - Im Rahmen der Kontrolle vom 12.12.2023 wurden wiederholt mehrere gravierende Mängel in der Betriebs- und Produkthygiene und bauliche Mängel mit negativen Auswirkungen auf die hygienischen Zustände in der Betriebsstätte festgestellt. Insbesondere wurde ein mangelhafter Reinigungszustand in den Betriebsräumen und eine fehlende Basishygiene festgestellt. Aufgrund der Nichteinhaltung der hygienischen Mindestanforderungen wurden Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen: Die Betriebsräume waren stellenweise stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise mit schimmelartigen Belägen bzw. Stockflecken verunreinigt. Ein Toilettenvorraum fehlte. Der angestrebte Rückbau der Toilette erfolgte nicht.
                    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungFortsetzung - Der Bereich vor der Kühlzelle ist unordentlich, es lagerten Abfälle und Baumaterialien. Im Lagerraum stand ein offener Eimer, welcher zur Sammlung der verunreinigten und benutzen Putzlappen diente. Es erfolgte die Lagerung von rohen Hähnchen und Krautsalat bei Raumtemperatur in mehreren Plastikboxen, welche direkt auf dem Fußboden standen. Die amtlich gemessenen Produkttemperaturen lagen bei 14,0 °C und 15,7 °C. Das Handwaschbecken war nicht in das Abwassersystem eingebunden. Das Abwasser läuft auf den Fußboden. Portionspackungen mit Saucen lagerten ungekühlt auf der Theke. Die Umgebungstemperatur zwischen den Portionspackungen betrug nach amtlicher Messung 22,5 °C. In der Kühltheke im Verkaufsbereich lagerten Lebensmittel, wie z. B. gekochter Reis (amtlich gemessene Produkttemperatur: 15,9 °C) und Pfannengerichte mit Fleisch (amtlich gemessene Produkttemperatur: 16,2 °C) mit unzureichenden Kühltemperaturen. Des Weiteren bestanden die Mängel vom 06.12.2023 unverändert.
                    VerstoßMängel bei der Personalhygiene
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
                    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
                    VerstoßTemperaturverstöße
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten.
                    VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                    Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                    BeschreibungIn der obigen Beschreibung enthalten. Die Gesamtheit der Mängel und Zustände würde beim Verbraucher Ekel erregen.

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                    Theodor-Heuss-Straße 43
                    04328 Leipzig

                    Datum12.12.2023

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
                    Theodor-Heuss-Straße 43
                    04328 Leipzig

                    DatumMontag, 29. Januar 2024, 09:37 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Eigenverantwortliche Schließung der Betriebsstätte zum Zweck der Reinigung (12.12.2023)
                    • Eigenverantwortliche Entsorgung der kühlpflichtigen Lebensmittel aus der nicht funktionstüchtigen Kühltheke (13.12.2023)
                    • Schulung der Mitarbeiter im Bereich Lebensmittelhygiene/IfSG (17.12.2023)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    Im Ergebnis der Feststellungen im Rahmen der Nachkontrolle am 13.12.2023 wurde dem Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich wieder zugestimmt. Hinweis: Der Betreiber hat seinen Geschäftsbetrieb zum 31.01.2024 abgemeldet.

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