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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Prinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee |
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Charge/Partie | MHD: 03.2027, 400 g Packung, Charge 20419, EAN 4605246012129 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 03.2027 |
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Herkunft | Russland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Rust – Impex GmbH Zschortauer Str. 3 04129 Leipzig
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 24-141713-018-00103; L/2024/018713
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Insektizid: Tolfenpyrad | 0,064 +/- 0,032 mg/kg und 0,058 +/- 0,029 mg/kg | Grenzwert 0,01 mg/kg | Art. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 03.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
- Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.
Meldung vom 25.03.2025 (Letzte Aktualisierung 25.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Prinzess Java Traditional grüner Blatt-Tee |
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Charge/Partie | MHD: 10.2027, 200g Packung, Charge 025438, EAN 4605246001871 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 10.2027 |
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Herkunft | Russland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Rust – Impex GmbH Zschortauer Str. 3 04129 Leipzig
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 24-141713-018-00104; L/2024/018712
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Insektizid Tolfenpyrad | 0,096 +/- 0,048 mg/kg und 0,13 +/- 0,07 mg/kg, | Grenzwert 0,01 mg/kg | Art. 18 Abs. 1a Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 03.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 25. März 2025, 14:20 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Durch den Unternehmer wurde in Eigenverantwortung umgehend ein Produktrückruf durchgeführt und der Vorlieferant zu den festgestellten Mängeln informiert. (05.02.2025)
- Auch in Zukunft möchte der Lebensmittelunternehmer seine Waren sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten auswählen und regelmäßige Eigenuntersuchungen durchführen. Der betroffene Tee wird bis auf Weiteres aus dem Sortiment genommen. (-)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Der Lebensmittelunternehmer hat das Produkt bei seinen Kunden zurückgerufen.
Meldung vom 19.03.2025 (Letzte Aktualisierung 19.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Frisches Fleisch, Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischer Fisch, Käse in Lake, Fermentierter Kohl, Gegarter Klebereis, Gegarte Bohnen in Pfeilwurzblättern, Gedämpfte Knödel in Schrumpffolie. |
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Charge/Partie | Am 14.02.2025 im Markt angebotene o.a. Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | ASIA MARKT Blücherstr. 1-3 09126 Chemnitz
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In Privathaushalten hergestellte leichtverderbliche verzehrsfertige Lebensmittel wurden wiederholt bei einer Raumtemperatur von 12,3 °C gelagert.
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In einer Kühltruhe mit Schiebedeckeln wurde im Selbstbedienungsbereich ohne Trennung unverpackt Frisches Fleisch (u.a. Schweinekopf, Schweinezunge), Schlachtnebenprodukte (Schweineherzen), Frischfisch (u.a. Karpfen mit Innereien) sowie Weichkäse in Lake in offenen Kunststoff- und Metallschalen angeboten. Eine Entnahmezange lag mit Handgriff unmittelbar auf Fleischteilen. Unmittelbar neben der Fleischverkaufstruhe standen stark verschmutzte Styroporkisten mit Kräuterabfällen.
Die Toilettentüren waren zum Lebensmittellagerbereich (u.a. Lagerung von Reis) geöffnet.
In der Gefrierzelle wurden ungeschützt unverpackte Wurstwaren und Frischfleisch in einer offenen Kunststoffschale unmittelbar mit verpackten Lebensmittel und Kartons gelagert. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 14.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Mittwoch, 19. März 2025, 14:04 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Die in Selbstbedienung angebotenen o.a. Lebensmittel wurden aus dem Verkaufsraum entfernt. (14.02.2025)
Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Gesamtes Sortiment / Speisenangebot am Kontrolltag 28.01.2025 |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant Huong Que Mittelstraße 23 04416 Markkleeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | unzureichender Reinigungszustand im gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen; z.T. schimmelartige Beläge; fehlerhafte Warenpflege |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Reinigungsmängel und fehlerhafte Warenpflege wie oben beschrieben |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art 4 (2) i.V.m. Anh II Kap V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | fehlerhafte Lagerung bzw. Behandlung von Lebensmitteln
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 28.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 13. März 2025, 13:52 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Grundlegende Reinigung des gesamtem Ausschank-, Lager- und Küchenbereiches und Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel . Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet. (29.01.2025)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Die sofortige Schließung wurde am Kontrolltag 28.01.2025 angeordnet. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 29.01.2025 gestattet.
Meldung vom 13.03.2025 (Letzte Aktualisierung 13.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Suppengemüse und Kräutersträuße aus Petersilie, Schnittlauch hergestellt am 15.01.2025, 16.01.2025 und 22.01.2025 |
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Herkunft | Unbekannt |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gartenbau Müller OT Beiersdorf Neue Grimmaer Straße 14 04668 Grimma |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Verdeckte Ekelerregung, durch Unordnung und Unsauberkeit im gesamten Produktions- und Lagerbereich, verschmutzte Ausrüstung und Gegenstände, welche in Berührung mit Lebensmitteln kommen sowie Schimmelbildung an den Wänden und Lüfter in der Kühlzelle |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EUG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung |
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Beschreibung | Gewerberäume unsauber, unordentlich, mit Schimmel behaftete Kühlzellenwände, verunreinigte Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen; schadhafter Arbeitstisch/Arbeitsbrett |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 15.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Donnerstag, 13. März 2025, 13:40 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel. (-)
Meldung vom 07.03.2025 (Letzte Aktualisierung 07.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Salate, Pizzen, Kebab. |
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Herkunft | Sachsen Im Restaurant „Aroma“ hergestellte Speisen. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Aroma Restaurant Täubchenweg 66 04317 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein äußerst mangelhafter Reinigungszustand im Bereich der Verkaufstheke und in der Küche sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen:
Gesamte Küchenbereich in ungereinigtem, sehr stark verschmutzten Zustand vorgefunden, unmittelbar vor Öffnen und Beginn des Imbissbetriebs. Gesamter Fußboden stark verschmutzt, rutschig, klebrig, mit Lebensmittelresten verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Geräte (Saladette, Herd, Teigmaschine, Kühlschrank, Herd, Teigausroller, etc.) waren ebenfalls hochgradig verschmutzt, mit klebrigen Oberflächen und anhaftenden Lebensmittelresten. Sämtliche Wandflächen (Fliesenspiegel) und Arbeitsflächen waren klebrig verschmutzt und in ungereinigtem Zustand. Kühlschrankinnenflächen waren ungereinigt, mit Altschmutz behaftet. Darin gelagerte Lebensmittel waren nicht abgedeckt und teilweise ineinander gestellt und hatten offensichtliche Anzeichen von Verderb. Die weißen Kunststoffkisten für Pizzateig waren mit schwarzen Belägen behaftet. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | FORTSETZUNG: Dönergrill und Kontaktgrill im Bereich des Verkaufs/der Dönertheke waren unmittelbar vor Beginn des Imbissbetriebs ungereinigt und mit starken Schmutzbelegen behaftet. Die Angebotstheke im Verkaufsbereich war im gesamten Bereich ungereinigt und mit Lebensmitteln vom Vortag gefüllt.
In der Tiefkühltruhe lag ein Restspieß ohne Umhüllung. Der Restspieß lag ungeschützt auf nicht umhüllten Nuggets.
Aufgrund der gravierenden Mängel der Betriebshygiene war die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln in der Betriebsstätte gegeben. Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wurden das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen in der o.g. Betriebsstätte mit sofortiger Wirkung untersagt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 10.02.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Freitag, 07. März 2025, 09:27 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Auf Anfrage des Unternehmers erfolgte eine erste Nachkontrolle am 11.02.2025. Es konnte keine wesentliche Verbesserung der Basishygiene und des Reinigungszustands festgestellt werden, so dass das Herstellen und Inverkehrbringen von offenen Speisen und Getränken weiterhin untersagt blieb. (11.02.2025)
- Zur Nachkontrolle am 12.02.2025 waren die meisten Mängel behoben. Die erfolgten Reinigungsmaßnahmen waren jedoch weiterhin als ungenügend zu beurteilen. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt.
Es wurde eine weitere Nachkontrolle für den 17.02.2025 angekündigt. (12.02.2025)
- Zur Nachkontrolle am 26.02.2025 waren alle Reinigungsmaßnahmen abgeschlossen und die Mängel damit behoben. (26.02.2025)
Meldung vom 04.03.2025 (Letzte Aktualisierung 04.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, insbesondere Pizzen, Pastagerichte, Reisgerichte, soweit die Hygiene betreffend. Das Erzeugnis Pizza Prosciutto mit Schinken im Hinblick auf die Irreführung. |
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Herkunft | Sachsen Im fachfolgend genannten Restaurant hergestellt. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Restaurant L’Angelo d‘Italia Kochstraße 1 04275 Leipzig |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Verarbeiter
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Diese Beschreibung ist aus technischen Gründen in mehrere Einzeltexte aufzuteilen. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wurden mehrere Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, insbesondere ein mangelhafter Reinigungszustand in sämtlichen Betriebsräumen sowie eine fehlende Basishygiene, wodurch die dort hergestellten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt wurden. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen:
hochgradig fettige und verklebte Oberflächen in der Küche; Bedarfsgegenstände wie Gemüsehobel, Holzbrett, mehrere Messer, Pizzaschneider waren mit alten Lebensmittelresten verklebt. Pfannen mit Resten von Penne und gebratenem Gemüse im eingetrockneten Fett wurden unter dem Herd gelagert.
In der Kühlung (Kühlschrank) wurden geöffnete Dosen mit Thunfisch und Ananas nebeneinander ohne ausreichendem Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert.
Die gesamte Abluftanlage und Filtereinsätze war verklebt und verschmutzt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Fortsetzung: Sämtliche Steckdosen, Kabelschächte, Verkleidungen waren stark verklebt und verschmutzt, mit Fettbelägen und waren teilweise mit Fliegenkot behaftet. Auf den stark fettigen Fensterbrettern in der Küche lagen tote Fliegen und Lebensmittelreste.
Die Scheibe der Aufschnittmaschine war mit schmierigen Belägen behaftet. Die Teigmaschine war stark mit alten Teigresten verkrustet.
Der Geschirrspüler war im Innenbereich stark mit rotschmierigen Belägen behaftet.
Der gesamte Theken- und Tresenbereich war hochgradig verdreckt und verschmutzt; der Ablauf der Tropfmulde war mit Hefebelägen verunreinigt; am Thekeninnenboden befand sich ein weißer schimmelartiger Belag und schwarzschimmelähnliche Beläge in den Kanten. Der Mundeisbereiter war innen mit schleimigen und schmierigen roten und bräunlichen Belägen verunreinigt. |
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Verstoß | Irreführende Angaben |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Angeboten wurde u.a. Pizza Prosciutto mit Schinken. Vorrätig gehalten wurde jedoch nur ein Truthahn Pizza-Belag mit 57%Truthahnfleischanteil. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | 29.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig Theodor-Heuss-Straße 43 04328 Leipzig |
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Datum | Dienstag, 04. März 2025, 14:45 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Aufgrund der beschriebenen Feststellungen zur Kontrolle stellte der Unternehmer das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln eigenverantwortlich zum Zwecke der Reinigung ein. (29.01.2025)
- Zur Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung in der Betriebsstätte erfolgte. Einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes wurde zugestimmt. (30.01.2025)
Meldung vom 03.03.2025 (Letzte Aktualisierung 03.03.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | gesamtes Speisenangebot an den Kontrolltagen 22.02.2024 und 27.02.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Dynastie Rochlitzer Str. 52 04651 Bad Lausick |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | unzureichender Reinigungszustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, insbesondere im Bereich der Sushi-Herstellung; Altverschmutzungen, z.T. schimmelartige Beläge;
unzureichende Reinigung der Schankanlage, schimmelartige Beläge an KEG-Verschlüssen |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es bestand keine separate Umkleidemögilchkeit für die Mitarbeiter. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Reinigungsmängel wie oben beschrieben |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 22.02.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Montag, 03. März 2025, 11:54 Uhr |
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Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Es erfolgten mehrere Nachkontrollen bis zur zufriedenstellenden Behebung der Mängel.
Durch die Bearbeitung eingelegter Rechtsmittel verzögerte sich die Veröffentlichung.
Meldung vom 24.02.2025 (Letzte Aktualisierung 24.02.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel mit rohem Lachs |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | D+N Dresden OHG Restaurant Côdô Kleine Brüdergasse 1-5 01067 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Anhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D der VO (EG) Nr. 853/2004 i. V. m. § 3 (1) Nr. 4 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-VO |
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Beschreibung | Bei der planmäßigen Routinekontrolle am 12.11.2024 und bei der angekündigten Nachkontrolle am 25.11.2024 wurde nach dem Erkenntnisstand und Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Betriebes roher Lachs (Sushiherstellung) feilgeboten, welcher nicht nachweislich einer ausreichenden Gefrierbehandlung unterzogen wurde (Lagerung von mindestens 24 Stunden bei mindestens -20 °C um ein Erkrankungsrisiko durch z. B. Nematoden zu verringern). Es konnte auch keine Bescheinigung vom Vorlieferanten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Fisch bereits einer Gefrierbehandlung unterzogen wurde. Eine Befreiung von der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung aufgrund behördlicher Genehmigung war beziehungsweise ist dem Betrieb nicht erteilt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 12.11.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Montag, 24. Februar 2025, 10:56 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Während der Kontrolle wurde wegen der unzureichend niedrigen Temperatur des Tiefkühlschranks im Lager ein Kühltechniker informiert. (25.11.2024)
- In Rücksprache mit o. g. Amt wurde für den Rohverzehr geeigneter Lachs aus einem Partnerrestaurant bezogen (12.11.2024). und (25.11.2024)
- Die Verwendung des betroffenen Lachses für den Rohverzehr wurde untersagt (12.11.2024). und (25.11.2024)
- Der nicht nachweislich ausreichend gefrorene Lachs wurde in Rücksprache mit o. g. Amt unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Gefrierbehandlung gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 in eine Gefriertruhe, die mindestens - 20°C erreichte, umgelagert. (25.11.2024)
- Es erfolgte eine Reparatur des Tiefkühlschranks im Lager durch einen Kühltechniker. Der Tiefkühlschrank erreichte anschließend die für die Gefrierbehandlung notwendige Temperatur von mindestens -20 °C. (26.11.2024)
Meldung vom 14.02.2025 (Letzte Aktualisierung 14.02.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Khushboo Basmati Reis Blue |
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Charge/Partie | Charge-Nr. HHF/881/1223 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 30.11.2025 |
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Herkunft | Indien via Italien Hersteller in Indien und Importeur in Italien konnten nicht angehört werden. |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Lovely's Food GmbH, Eilenburger Str. 79 d, 04860 Torgau |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 08429021924
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Pflanzenschutzmittel/Thiamethoxam | 0,036 mg/kg | 0,01 mg/kg | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3 |
Pflanzenschutzmittel/Tricyclazol | 0,13 mg/kg | 0,01 mg/kg | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 Abs. 1 i.V.m LFGB §9 Abs. 1 Nr. 3 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | 17.01.2025 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | Freitag, 14. Februar 2025, 10:46 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Freiwilliger Rückruf (21.01.2025)
Meldung vom 20.01.2025 (Letzte Aktualisierung 20.01.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Hackepeter mit Zwiebel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleisch- und Wurstwarengeschäft Catrin Rauprich Alte Reichenbacher Str. 2 08056 Zwickau
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB (nicht zugelassener oder verbotener Stoff vorhanden)
Probennummer: 24-141524-038-00071
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Rechtsgrundlage |
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Farbstoff E 120 (Echtes Karmin) | positiv | Artikel 4 i.V.m. Artikel 5 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Zwickau Zum Sternplatz 7 08412 Werdau |
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Datum | 08.11.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Zwickau Zum Sternplatz 7 08412 Werdau |
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Datum | Montag, 20. Januar 2025, 12:02 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Farbstoff E 120 wird für dieses Produkt nicht mehr eingesetzt (14.01.2025)
Meldung vom 14.01.2025 (Letzte Aktualisierung 14.01.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Backwaren |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Mühle Königshainer Straße 12 02906 Thiemendorf |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | massiver Schadnagerbefall |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | z.T. stark verschmutzte Räume, Ausrüstungsgegenstände, Arbeitsflächen etc. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 01.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Dienstag, 14. Januar 2025, 09:14 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- - professionelle, kontinuierliche Schädlingsbekämpfung
- Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte
- Entsorgung von nicht mehr genutzten Gegenständen, Arbeitsgeräten, Verpackungen etc. (-)
Meldung vom 10.01.2025 (Letzte Aktualisierung 10.01.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Hähnchenfleisch |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Verkaufsauto Döner Asia DD-DC 135 |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)
Verstoß | Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Es wurde Hähnchenfleisch in den Verkehr gebracht, welches mit Drahtteilen kontaminiert war. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 11.12.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Freitag, 10. Januar 2025, 10:48 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Das kontaminierte Hähnchenfleisch wurde entsorgt. (11.12.2024)
Meldung vom 20.12.2024 (Letzte Aktualisierung 20.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 11.11.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte "Hutznhaisl", Goethestraße 9 in 08280 Aue-Bad Schlema |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Küche, im Schankraum, den Lagerbereichen und der Umkleide im Obergeschoss starke Verunreinigungen durch Mäusekot, auch in Regalen und auf dem Gestell des Kombidämpfers. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege, grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 11.11.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Freitag, 20. Dezember 2024, 12:21 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (15.11.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurden am 11.11.2024 eine Betriebsschließung und eine Reinigung und Desinfektion jeweils mittels lebensmittelrechtlicher Ordnungsverfügung angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am 15.11.2024 wieder aufgehoben.
Meldung vom 11.12.2024 (Letzte Aktualisierung 11.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 28.10.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte Gute Quelle, Annaberger Str. 36, 09484 Kurort Oberwiesenthal |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im gesamten Objekt wurden erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Im Küchenbereich waren z.B. Mikrowelle, Geschirrschrank, Besteckkästen, Regale, Dunstabzugshaube, Backofen, Kühlschrank, Handwaschbecken und der Fußboden in den Eckbereichen verschmutzt.
Im Servicebereich war der Abfluss der Tropfmulde mit schleimigen Rückständen stark verunreinigt. Der Durchlaufkühler unter der Theke sowie der kleine weiße Kühlschrank waren stark verschmutzt, letzterer vor allem im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen.
Die Kühlschränke und Regale im Lagerraum waren stark mit Staub und Schmutz behaftet und in den Regalen wurden verschmutzte Bedarfsgegenstände vorgefunden. Der Boden des Lagerraums war vor allem unter den Regalen und in den Ecken stark verschmutzt. Im Getränkekühlschrank wurden schimmelähnliche Anhaftungen an den Gittern und am Boden vorgefunden.
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Lagerbereich wurde ein Befall mit Mäusen festgestellt. So wurde z.B. in den Regalen Mäusekot vorgefunden, an einer Tüte mit Mehl waren Fraßspuren ersichtlich. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 28.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 11. Dezember 2024, 12:40 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte eine freiwillige Betriebsschließung zur Reinigung und Desinfektion. (28.10.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der o.g. Mängel wurde eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Bei der am 04.11.2024 durchgeführten Kontrolle der Reinigung und Desinfektion musste festgestellt werden, dass diese nur unzureichend erfolgt war. Daher wurde eine weitere Reinigung und Desinfektion angewiesen.
Meldung vom 11.12.2024 (Letzte Aktualisierung 11.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht vom 18.10.2024 bis 01.11.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte "Am alten Brauhaus", Körnerstraße 2 in 09405 Zschopau |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Zu den Kontrollen am 18.10.2024, 24.10.2024 und 01.11.2024 wurden massive lebensmittelhygienische Verstöße festgestellt.
18.10.2024:In der Küche waren die Arbeits- und Ablageflächen, Fensterbretter, Regalflächen, Schrankböden und der Boiler des Handwaschbeckens mit alten fettigen Schmierfilmen überzogen. Die Dampfabzugshaube, die Fritteuse und der Salamander wiesen ebenfalls starke Fettablagerungen auf, ebenso das umgebende Arbeitsumfeld wie die Wände, der Unterbau und die angrenzende Kochstrecke. Der Fußboden unter der Garstrecke und den Arbeitstischen war an schwer zugänglichen Stellen mit Altablagerungen verunreinigt, der Fußbodeneinlauf war trocken und massiv mit alten Schmutz verunreinigt. In der Spülküche zeigten sich ebenfalls gravierende Hygienemängel. Der Fußboden war an schwer zugänglichen Stellen stark verschmutzt. Die Fliesenwände in der Nähe des Abfalleimers, hinter den Kühlschränken und der Tiefkühltruhe sowie seitlich der Spüle waren mit Lebensmittelresten, Schmutz- und Staubspritzern verunreinigt. Im Schankraum war der Fußboden ebenfalls stark verschmutzt und der Unterbau der Schankanlage wies starke Verunreinigungen auf. Beide Getränkekühlschränke waren derart vereist, dass die Gefrierfächer nicht geöffnet werden konnten.
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | 24.10.2024: Die Fettfilter der Abzugshaube, die Schalter der Abzugsvorrichtung, Ablagen der Kochstrecke, der Umluftgrill mit Untergestell, die Rohre, die Heizkörper sowie die Umgebung der Kochplatten und die Unterlage der Schneidtafel am Salatkühltisch weiterhin stark verschmutzt. In der Spülküche waren verschiedene Oberflächen wie der Tisch der Kaffeemaschine, die Kaffeemaschine selbst, die Wände und der Fußboden sowie der Zwischenraum zwischen der Spülmaschine und der Wand nicht gereinigt und stark verunreinigt. Auch im Schankraum wurde keine Verbesserung im Vergleich zum Zustand bei der Ausgangskontrolle festgestellt. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | 01.11.2024: Es konnte keine wesentliche Verbesserung des Reinigungszustands im Vergleich zu den vorherigen Kontrollen festgestellt werden konnte. Hier zeigten sich weitere Reinigungsmängel auf. So war in der Küche die Ablagefläche der Salattheke mit schwarzen Belägen behaftet. In der Spülküche im linken Kühlschrank sammelte sich im unteren Bereich das Abtauwasser und starke Verschmutzungen waren ersichtlich. Der linke Zapfhahn an der Theke war innen mit alten Ablagerungen behaftet.Weiterhin wurde ein Eimer mit einer angerührten Flüssigkeit vorgefunden. Auf der Oberfläche dieser Flüssigkeit bildete sich ein schimmelähnlicher Film und die Randbereiche waren eingetrocknet. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 18.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 11. Dezember 2024, 12:27 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte eine freiwillige Schließung für eine grundlegende Reinigung und Desinfektion (01.11.2024). Eine Grundreinigung wurde erfolgreich durchgeführt. (19.11.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der massiven Verstöße zu den o.g. Kontrollen erfolgte am 24.10.2024, 05.11.2024 sowie am 19.11.2024 jeweils die Abnahme einer angeordneten Reinigung und Desinfektion.
Meldung vom 06.12.2024 (Letzte Aktualisierung 06.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Apfelsinen Brause |
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Charge/Partie | L 124616 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 02.08.2025 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Menschel Limo GmbH Waltersdorfer Straße 97 02779 Großschönau |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 24-141626-017-00098
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Chinolingelb | 18,0 +/- 1,8 mg/kg | 10 mg/kg | VO (EG) Nr. 1333/2008 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen Bahnhofstraße 7 02625 Bautzen |
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Datum | 29.08.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Freitag, 06. Dezember 2024, 08:45 Uhr |
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Meldung vom 03.12.2024 (Letzte Aktualisierung 03.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 09.10.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Gaststätte "Safran", Hauptstraße 48 in 08280 Aue-Bad Schlema / OT Bad Schlema |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Theken- und Ausschankbereich waren der Abfluss der Tropfmulde an der Theke mit einer schleimartigen Flüssigkeit verunreinigt und beim Zapfhahn wurde mit Hilfe eines Spülballs eine trübe Flüssigkeit ausgespült, was auf eine unzureichende Reinigung der Schankanlage hinweist. Der Geschirrspüler war zudem defekt und innen stark verschmutzt, ebenso der Spülboy.
In der Fasskühlbox im Keller fanden sich ebenfalls starke Verschmutzungen.
Die Regale und Wände der Kühlzelle waren stark verschmutzt und wiesen Ablagerungen auf.
In der Küche war die Lampe durch mehrere tote Insekten verunreinigt. Die Wandfläche am Arbeitstisch war mit Speiseresten verschmutzt. Das Hygieneset am Handwaschbecken, der Backofenbereich, die Flächen der Küchenmöbel, die Abzugshaube sowie die Steckdose über der Tiefkühltruhe waren stark mit alten fettigen Belägen bedeckt. Die Ränder des Schiebedeckels der Tiefkühltruhe waren mit einer grauen, fettigen Masse massiv verschmutzt. Die Mikrowelle war innen mit alten Speisenresten und Belägen verunreinigt. Der Geschirrspüler und der dazugehörige Ablagetisch waren massiv verschmutzt. Die Bodeneinlaufrinne vor der Kochstelle zeigte erhebliche Verunreinigungen auf.
Die Personaltoilette war erheblich verschmutzt, zudem fanden sich auf dem Fußboden benutzte Handtücher, leere Flaschen und Zigarettenstummel.
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Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | In der Kühlzelle wurden geöffnete Dosen mit Lebensmitteln wie Thunfisch, Mais und Kichererbsen vorgefunden, von denen ein muffiger Geruch ausging; die Flüssigkeit in der Kichererbsendose war zudem trüb. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | An den Handwaschbecken waren die Papierhandtuchspender leer, sodass hygienisches Händetrocknen nicht möglich war. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 09.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Dienstag, 03. Dezember 2024, 16:39 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Es erfolgte eine Reinigung. Lebensmittel wurden entsorgt. (14.10.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 09.10.2024 eine Betriebsbeschränkung bezüglich der Herstellung von Lebensmitteln ausgesprochen. Eine Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 14.10.2024 wieder aufgehoben.
Meldung vom 03.12.2024 (Letzte Aktualisierung 03.12.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 16.10.2023 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Fröhlich, Obere Hauptstraße 86, 09376 Oelsnitz |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurden wiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Betrieb festgestellt.
In der Backstube war der Fußboden durch Altverschmutzungen verunreinigt, die Bleche für die Kakaozungen sowie verschiedene Schränke waren durch Lebensmittelreste verunreinigt. Die Tücher der Kippdielen waren dunkel verschmutzt, die Bürsten an der Spüle dunkel verfärbt und abgenutzt. Im Bereich des Handwaschbeckens war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Die Bodenrand- und Wandbereiche hinter dem Gaskocher und der Schlagmaschine waren mit Verunreinigungen und Lebensmittelresten verschmutzt. Auch die Bleche für die Kakaozungen waren verschmutzt. Das Stoffband der Teigausrollmaschine war beschädigt, verschmutzt und abgenutzt.
Im Fettbackraum waren die Fettbackgitter, die Kippablagefläche am Fettbackgerät und lagernde Bleche unter dem Arbeitstisch stark mit fettigen, teilweise gelblichen Rückständen verunreinigt. Der Spaltbereich zwischen Garraum und Wand war mit Gespinsten und toten Insekten verunreinigt.
Der Kühlschrank im Anlieferungsbereich war teilweise beschädigt und im Inneren gelb verfärbt.
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der Fußbodenbereich vor der Tiefkühlzelle war verunreinigt, in der Tiefkühlzelle lagerten Kartons mit Glühwein, die mit schwarzschimmelähnlichen Belägen besetzt waren.
Im Vorraum der Tiefkühlzelle lagerten neben Lebensmitteln auch Fliesen und Baustoffe.
Im Doppelkühlschrank im Vorbereitungsraum stand Wasser auf dem Boden. In den Eck- und Randbereichen sowie im mittigen Bodenbereich waren schwarzschimmelähnliche, schleimige Beläge vorhanden.
Der linke Kühlschrank war an den Dichtungs-Eckbereichen mit schwarzschimmelähnlichen Verunreinigungen verschmutzt.
Der Vorbereitungsbereich war durch Ansammlung von Gegenständen und Kartons ungeordnet zugestellt.
Im Verkaufsraum wurde eine Kiste mit Brötchen direkt auf dem Fußboden gelagert. In der Auslage waren unter den Brettern krümelige Lebensmittelreste und Altverschmutzungen ersichtlich. In der Konditoreitheke und am Blech links neben der Verkaufstheke befanden sich tote Insekten. In der Konditoreitheke waren zudem die randseitigen Silikonfugen schwarzfleckig verfärbt. Die Auffangbehälter der Brotschneidemaschine und der Bereich hinter der großen Abdeckung waren mit alten Lebensmittelresten und Altverschmutzungen verunreinigt. Die Tchibo-Kaffeemaschine war im unteren Filterbereich mit alten Kaffeeresten verschmutzt.
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurden in verschiedenen Bereichen der Bäckerei Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vorgefunden, u.a. Eier, Jagdwurst, Fleischsalat, Kakaodrink, Durstlöscher. In einem Kühlschrank befanden sich auch alte Backwaren (Kuchen, Teilchen) unabgedeckt auf Blechen. Zu kühlende Wurstwaren im Glas wurden bei Raumtemperatur gelagert. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | An den Handwaschbecken in der Backstube und im Personal-WC lag kein warmes Wasser an. |
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Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | In einem Kühlschrank lagerten verschiedene Lebensmittel, die selbst schimmelten oder deren Verpackungen mit Schimmel behaftet waren. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 16.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Dienstag, 03. Dezember 2024, 16:39 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eine Reinigung wurde durchgeführt. Lebensmittel wurden entsorgt. (22.10.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 16.10.2024 eine Reinigung und Desinfektion angeordnet. Zur Nachkontrolle am 22.10.2024 waren noch nicht alle Mängel vollständig beseitigt, weshalb eine weitere Nachkontrolle angekündigt wurde.
Meldung vom 26.11.2024 (Letzte Aktualisierung 26.11.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 10.10.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Bretschneider, August-Bebel-Straße 107 in 08344 Grünhain-Beierfeld |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Neben toten Mäusen waren massive Verschmutzungen mit Mäusekot ersichtlich. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Kühlraum/Hof war das Regal stark verschmutzt und verrostet. Insbesondere unter dem Regal war der Fußboden stark mit alten Ablagerungen verunreinigt. Ebenso waren Wände und die Decke verschmutzt. Im Lagerraum/Hof waren die Gefriertruhen stark vereist.
In der Backstube wurden Messer und Einstecher in einem Abluftrohr vom Backofen abgelegt. Dieses Rohr war massiv mit Flusen verschmutzt. Ein Großteil der Schragen waren in den Griffbereichen mit alten, braunfarbenen, angetrockneten Resten verunreinigt. Auf den unteren Ablagen befanden sich zum Teil Gespinste und starke Staubablagerungen. Im Garraum war der Wandlüfter mit Flusen und Blütenpollen verschmutzt. Unter der Spüle wurden Stollenbackformen gelagert. Von den Decken in der Backstube und im Kühlraum/Hof lösten sich Farbteile.
An der Decke in der Kuchenvorbereitung und an Wand und Decke im Hausflur waren Schimmelflecken sichtbar. Auch im Mehllager wiesen die Wände Schimmelbefall auf, der Wandanstrich war stark schwarz verfärbt.
Der Fußboden der Tiefkühlzelle war stark verschmutzt, die Gummidichtung am Kühlschrank der Brotkammer war verschlissen.
Der Fettbackraum war unter dem Arbeitstisch stark verschmutzt, am und um das Fenster waren schimmelähnliche Beläge sichtbar.
Der Zugangsbereich zum Mehllager war massiv durch Gespinste verunreinigt.
Im Verkaufsraum wiesen die Ablagen im SB-Kühlschrank schwarze Beläge auf.
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 10.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Dienstag, 26. November 2024, 16:32 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (14.10.2024)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 10.10.2024 eine Betriebsbeschränkung bezüglich der Herstellung von Lebensmitteln ausgesprochen. Eine Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Die Betriebsbeschränkung wurde am 14.10.2024 wieder aufgehoben.
Meldung vom 04.11.2024 (Letzte Aktualisierung 26.02.2025)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | China Restaurant Mandarin Gewandhausstraße 5 01067 Dresden |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Während der Kontrolle wurden lebende und tote Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien im Thekenbereich, im Officebereich, in der Küche/Vorbereitungsbereich und im Trockenlager vorgefunden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | 09.10.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Oskar-Röder-Straße 8b 01237 Dresden |
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Datum | Montag, 04. November 2024, 11:24 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Das Restaurant wurde am 09.10.2024 bis 11.10.2024 geschlossen. Während dieser Zeit fand eine Grundreinigung statt. Außerdem wurde durch eine Fachfirma die Schädlingsbekämpfung begonnen. (-)
- Im Rahmen einer erneuten Kontrolle wurde festgestellt, dass der Betrieb weiterhin von einer Fachfirma betreut wird und über eine wirksame Schädlingsbekämpfung verfügt. (18.02.2025)
Meldung vom 25.10.2024 (Letzte Aktualisierung 25.10.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 06.09.2024 |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Annaberger Backwaren GmbH, Filiale "Gutguschl" Alte Königswalder Straße 1 09456 Annaberg-Buchholz |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Unter der Salattheke zeigten sich erhebliche Verschmutzungen und Spinnweben auf dem Fußboden. Die Arbeitsfläche unter dem Warmhaltegerät im Imbissbereich war klebrig. Auch im Bereich des Handwaschbeckens im Imbiss waren Spinnweben und Altschmutz vorhanden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Eistheke innen unter den Eisbehältern und an den Randbereichen erheblich verschmutzt war. Der Bereich hinter dem Garschrank, vor allem im Bereich des Fußbodens, war stark verunreinigt. Die Kühlvitrine neben der Eistheke war sowohl in den Rand- als auch in den Lüftungsbereichen stark verschmutzt. Unter dem Brotregal und in den Schränken bis hin zur Spüle wurden ebenfalls erhebliche Verschmutzungen festgestellt. Ebenso war unter der Kühltheke der feinen Backwaren eine starke Verschmutzung erkennbar. Der Dichtgummi eines Kühlschranks wies Verunreinigungen auf und die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich stark verschmutzt.
Die Decke des Abfallraums war mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der gesamte Gang im Lagerbereich sowie das Gläserlager waren durchgängig verschmutzt und mit Spinnweben behaftet. Im Tiefkühlraum wurde der Fußboden mit alten Etiketten, Krümeln und Altschmutz verunreinigt vorgefunden. Das Reinigungsmittellager war ebenfalls durchgehend verunreinigt.
Auch in der Küche gab es erhebliche Hygienemängel. Der Bereich unter der Spüle war stark verschmutzt, die Dunstabzugshaube war mit altem Fett behaftet. Die Edelstahlkühlschränke waren von außen sowie im Türgummibereich verschmutzt. Der Tomatenschneider war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die mittlere Küchenzeile, besonders im Frontbereich unter der Dunstabzugshaube, war stark mit alten Fettablagerungen verschmutzt.
Auf den Spinden im Umkleideraum wurde ein ca. 1 cm hoher Staubfilm festgestellt. |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im hinteren Küchenbereich, insbesondere hinter den Kühlschränken, im Gang und Eckbereich Richtung kalte Küche, sowie im vorderen Gangbereich, der Spülküche und im Thekenbereich (Imbiss/Theke Backwaren) wurde Mäusekot vorgefunden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 06.09.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Freitag, 25. Oktober 2024, 12:13 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. (19.09.2024)
Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (24.09.2024)
Meldung vom 16.10.2024 (Letzte Aktualisierung 16.10.2024)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
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Charge/Partie | hergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 03.09.2024 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | CHP Hotelbetriebsgesellschaft Rathaushotels Markt 15 09484 Kurort Oberwiesenthal |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Küche war das Handwaschbecken zugestellt und das Ständerwerk der Kücheneinrichtung sowie der Rollwagen waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Weiterhin waren die Dunstabzugshaube samt der dazugehörigen Einlegegitter sowie der Deckenbereich durch bräunliche Fettablagerungen verschmutzt. Die Spülkörbe wiesen einen alten Schmutzfilm auf und der Fußboden in der gesamten Küche, besonders in den Ecken und unter den Arbeitstischen, war stark verschmutzt. Der Kühlarbeitstisch sowie die Dichtgummis waren erheblich verunreinigt. Im unteren Schubkasten hatte sich durch Kondenswasser bereits eine Wasserlache gebildet. Zudem waren die Abfallbehälter in der Küche nicht abgedeckt. Die Kippbratpfanne und die Fritteuse wiesen alte Fettverkrustungen auf. Im Spülbereich unterhalb des Spültisches, insbesondere um den Siphon, gab es erhebliche Verschmutzungen. Die Silikonfuge im Bereich des Doppelspülbeckens an der Trennwand zum Kochbereich war durch schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt.
Das Kühlaggregat im Kühlraum war im Bereich der Schutzgitter und des Ventilators stark verschmutzt. Die Eingangstür zum Kühlraum sowie Teile der Wand- und Fußbodenbereiche im Kühlraum waren verunreinigt.
Die Aufschnittmaschine wies unter der Abdeckung des Schneideblattes alte Produktreste auf. Der Eiswürfelbereiter war innen durch schleimige Ablagerungen verunreinigt und der Bierkühler war innen sowie an den Dichtgummis stark verschmutzt. Die Mikrowelle wies innen Schmutzablagerungen auf. Der Fußboden im Bereich der Gläserspülmaschine war durch alte Schmutzansammlungen stark verunreinigt.
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Kühlraum für Gemüse waren das Kühlaggregat sowie die Schutzgitter erheblich mit Flusen behaftet. Zudem waren die Gemüsekisten stark verschmutzt, ein GN-Behälter war mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden wies ebenfalls deutliche Verschmutzungen auf, insbesondere in den Ecken. Weiterhin wurden an den Wänden schimmelähnliche Beläge festgestellt.
Im Kühlraum für Fleisch waren die Schutzgitter des Verdampfers stark mit Flusen bedeckt und der Wandbereich unter sowie hinter dem Kühlaggregat war stark verschmutzt.
Im Tiefkühlraum war der Fußboden verunreinigt, Brötchen wurden in hellblauen Mülltüten eingefroren vorgefunden.
Im Getränkelager waren mehrere Getränke-Big Packs sowie der Fußboden durch Ablagerungen verunreinigt.
In der Bar war der Schanktresen im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt. Der Abfluss der Tropfmulde in der Bar war verunreinigt. Der Pre-Mix-Automat war im Bereich der Produktaustrittdüsen sowie des Kühlaggregats verschmutzt. Der Kühltisch im Wandbereich war innen durch Schmutzablagerungen und teilweise schimmelähnlichen Belag verunreinigt.
Im Trockenlager war der Fußboden erheblich verschmutzt.
In allen Hygienebereichen wurden Lebensmitteltransportbehälter direkt auf dem Fußboden gelagert.
Im Müllraum waren der Fußboden und die Decke stark verschmutzt.
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In den Personaltoiletten fehlte an den Handwaschbecken das erforderliche Händedesinfektionsmittel.
Im Umkleidebereich der Herren lagen eine Vielzahl privater Sachen vor den Spinden. |
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Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Am Frühstücksbuffet wurden Lachs mit einer Temperatur von 19,3°C und andere kühlpflichtige Produkte (u.a. Eiersalat, Fleischsalat) ohne ausreichende Kühlung angeboten. |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Bar wurde an den Zapfhähnen ein starker Befall mit Fruchtfliegen festgestellt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 03.09.2024 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 16. Oktober 2024, 12:11 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur Nachkontrolle am 12.09.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Die weiteren Mängel wurden durch das Unternehmen abgestellt. (12.09.2024)