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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 04.11.2024 (Letzte Aktualisierung 04.11.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseChina Restaurant Mandarin
Gewandhausstraße 5
01067 Dresden
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller
  • Inverkehrbringer/Händler

Grund der Information

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
BeschreibungWährend der Kontrolle wurden lebende und tote Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien im Thekenbereich, im Officebereich, in der Küche/Vorbereitungsbereich und im Trockenlager vorgefunden.

Verstoß feststellende Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden

Datum09.10.2024

Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

Behörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden

DatumMontag, 04. November 2024, 11:24 Uhr

Maßnahmen des Unternehmens

  • Das Restaurant wurde am 09.10.2024 bis 11.10.2024 geschlossen. Während dieser Zeit fand eine Grundreinigung statt. Außerdem wurde durch eine Fachfirma die Schädlingsbekämpfung begonnen. (-)

Meldung vom 01.11.2024 (Letzte Aktualisierung 01.11.2024)

Produktinformation

Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
HerkunftSachsen

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseXXX
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibung

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    Datum10.10.2024

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    DatumFreitag, 01. November 2024, 13:01 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • (14.10.2024)

    Meldung vom 25.10.2024 (Letzte Aktualisierung 25.10.2024)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
    Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 06.09.2024
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseAnnaberger Backwaren GmbH, Filiale "Gutguschl"
    Alte Königswalder Straße 1
    09456 Annaberg-Buchholz
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungUnter der Salattheke zeigten sich erhebliche Verschmutzungen und Spinnweben auf dem Fußboden. Die Arbeitsfläche unter dem Warmhaltegerät im Imbissbereich war klebrig. Auch im Bereich des Handwaschbeckens im Imbiss waren Spinnweben und Altschmutz vorhanden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Eistheke innen unter den Eisbehältern und an den Randbereichen erheblich verschmutzt war. Der Bereich hinter dem Garschrank, vor allem im Bereich des Fußbodens, war stark verunreinigt. Die Kühlvitrine neben der Eistheke war sowohl in den Rand- als auch in den Lüftungsbereichen stark verschmutzt. Unter dem Brotregal und in den Schränken bis hin zur Spüle wurden ebenfalls erhebliche Verschmutzungen festgestellt. Ebenso war unter der Kühltheke der feinen Backwaren eine starke Verschmutzung erkennbar. Der Dichtgummi eines Kühlschranks wies Verunreinigungen auf und die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich stark verschmutzt. Die Decke des Abfallraums war mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der gesamte Gang im Lagerbereich sowie das Gläserlager waren durchgängig verschmutzt und mit Spinnweben behaftet. Im Tiefkühlraum wurde der Fußboden mit alten Etiketten, Krümeln und Altschmutz verunreinigt vorgefunden. Das Reinigungsmittellager war ebenfalls durchgehend verunreinigt. Auch in der Küche gab es erhebliche Hygienemängel. Der Bereich unter der Spüle war stark verschmutzt, die Dunstabzugshaube war mit altem Fett behaftet. Die Edelstahlkühlschränke waren von außen sowie im Türgummibereich verschmutzt. Der Tomatenschneider war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die mittlere Küchenzeile, besonders im Frontbereich unter der Dunstabzugshaube, war stark mit alten Fettablagerungen verschmutzt. Auf den Spinden im Umkleideraum wurde ein ca. 1 cm hoher Staubfilm festgestellt.
      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIm hinteren Küchenbereich, insbesondere hinter den Kühlschränken, im Gang und Eckbereich Richtung kalte Küche, sowie im vorderen Gangbereich, der Spülküche und im Thekenbereich (Imbiss/Theke Backwaren) wurde Mäusekot vorgefunden.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      Datum06.09.2024

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      DatumFreitag, 25. Oktober 2024, 12:13 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. (19.09.2024) Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. (24.09.2024)

      Meldung vom 16.10.2024 (Letzte Aktualisierung 16.10.2024)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
      Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 03.09.2024
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseCHP Hotelbetriebsgesellschaft Rathaushotels
      Markt 15
      09484 Kurort Oberwiesenthal
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIn der Küche war das Handwaschbecken zugestellt und das Ständerwerk der Kücheneinrichtung sowie der Rollwagen waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Weiterhin waren die Dunstabzugshaube samt der dazugehörigen Einlegegitter sowie der Deckenbereich durch bräunliche Fettablagerungen verschmutzt. Die Spülkörbe wiesen einen alten Schmutzfilm auf und der Fußboden in der gesamten Küche, besonders in den Ecken und unter den Arbeitstischen, war stark verschmutzt. Der Kühlarbeitstisch sowie die Dichtgummis waren erheblich verunreinigt. Im unteren Schubkasten hatte sich durch Kondenswasser bereits eine Wasserlache gebildet. Zudem waren die Abfallbehälter in der Küche nicht abgedeckt. Die Kippbratpfanne und die Fritteuse wiesen alte Fettverkrustungen auf. Im Spülbereich unterhalb des Spültisches, insbesondere um den Siphon, gab es erhebliche Verschmutzungen. Die Silikonfuge im Bereich des Doppelspülbeckens an der Trennwand zum Kochbereich war durch schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt. Das Kühlaggregat im Kühlraum war im Bereich der Schutzgitter und des Ventilators stark verschmutzt. Die Eingangstür zum Kühlraum sowie Teile der Wand- und Fußbodenbereiche im Kühlraum waren verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies unter der Abdeckung des Schneideblattes alte Produktreste auf. Der Eiswürfelbereiter war innen durch schleimige Ablagerungen verunreinigt und der Bierkühler war innen sowie an den Dichtgummis stark verschmutzt. Die Mikrowelle wies innen Schmutzablagerungen auf. Der Fußboden im Bereich der Gläserspülmaschine war durch alte Schmutzansammlungen stark verunreinigt.
        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIm Kühlraum für Gemüse waren das Kühlaggregat sowie die Schutzgitter erheblich mit Flusen behaftet. Zudem waren die Gemüsekisten stark verschmutzt, ein GN-Behälter war mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden wies ebenfalls deutliche Verschmutzungen auf, insbesondere in den Ecken. Weiterhin wurden an den Wänden schimmelähnliche Beläge festgestellt. Im Kühlraum für Fleisch waren die Schutzgitter des Verdampfers stark mit Flusen bedeckt und der Wandbereich unter sowie hinter dem Kühlaggregat war stark verschmutzt. Im Tiefkühlraum war der Fußboden verunreinigt, Brötchen wurden in hellblauen Mülltüten eingefroren vorgefunden. Im Getränkelager waren mehrere Getränke-Big Packs sowie der Fußboden durch Ablagerungen verunreinigt. In der Bar war der Schanktresen im Inneren mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt. Der Abfluss der Tropfmulde in der Bar war verunreinigt. Der Pre-Mix-Automat war im Bereich der Produktaustrittdüsen sowie des Kühlaggregats verschmutzt. Der Kühltisch im Wandbereich war innen durch Schmutzablagerungen und teilweise schimmelähnlichen Belag verunreinigt. Im Trockenlager war der Fußboden erheblich verschmutzt. In allen Hygienebereichen wurden Lebensmitteltransportbehälter direkt auf dem Fußboden gelagert. Im Müllraum waren der Fußboden und die Decke stark verschmutzt.
        VerstoßMängel bei der Personalhygiene
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIn den Personaltoiletten fehlte an den Handwaschbecken das erforderliche Händedesinfektionsmittel. Im Umkleidebereich der Herren lagen eine Vielzahl privater Sachen vor den Spinden.
        VerstoßTemperaturverstöße
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungAm Frühstücksbuffet wurden Lachs mit einer Temperatur von 19,3°C und andere kühlpflichtige Produkte (u.a. Eiersalat, Fleischsalat) ohne ausreichende Kühlung angeboten.
        VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungIn der Bar wurde an den Zapfhähnen ein starker Befall mit Fruchtfliegen festgestellt.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
        Wettinerstraße 61
        08280 Aue

        Datum03.09.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
        Wettinerstraße 61
        08280 Aue

        DatumMittwoch, 16. Oktober 2024, 12:11 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Bis zur Nachkontrolle am 12.09.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Die weiteren Mängel wurden durch das Unternehmen abgestellt. (12.09.2024)

        Meldung vom 20.09.2024 (Letzte Aktualisierung 20.09.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsWeintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen, Pertersilie, Dill
        Charge/PartieVerkaufstag 20.08.2024 (Marktstand 33)
        Herkunftinternational
        Obst und Gemüse unterschiedlicher Herkunft

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseMarktstand 33/ Wochenmarkt Chemnitz
        Obst- und Gemüsehandel Pham Ngoc
        Händler Luan Pham Ngoc, Jakobstr. 17, 09130 Chemnitz
        Tätigkeit
        • Inverkehrbringer/Händler

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
        RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
        BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt zwischen 10:15 Uhr und 10:50 Uhr, bereits kurz nach Öffnung des Marktes, wurde eine Vielzahl an Obst und Gemüse mit deutlichen Verderbnis-Erscheinungen, wie Schimmelbefall, Fäulnis, Verfärbungen, Konsistenzerweichung und artfremder, fäkaler Geruch im Verkauf und im hinteren Bereich des Marktstandes vorgefunden. U.a. wiesen folgende Waren ein oder mehrere der vorgenannten Verderbnismerkmale auf: Weintrauben, Papaya, Spitzpaprika, Gurken, Ananas, Champignons, Pfirsiche, Bohnen, Zitronen und Zuckeraprikosen.
        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungZum Kontrollzeitpunkt wurden hinter dem Stand bodennah in einem verschmutzten Umfeld durch einen Mitarbeiter Kräuter (u.a. Petersilie, Dill, Kräuter z.T. verdorben) sortiert und die Stiele in einen Eimer mit Schmutzwasser getaucht.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
        Düsseldorfer Platz 1
        09111 Chemnitz

        Datum20.08.2024

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
        Düsseldorfer Platz 1
        09111 Chemnitz

        DatumFreitag, 20. September 2024, 12:53 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Bis zur Nachkontrolle am 22.08.2024 waren die Mängel größtenteils durch den Lebensmittelunternehmer abgestellt. (22.08.2024)

        Meldung vom 06.09.2024 (Letzte Aktualisierung 06.09.2024)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten und behandelten Lebensmittel
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseSanfur Falafel & More
        Prager Str. 2b
        01069 Dresden
        Tätigkeit
        • Erzeuger/Hersteller
        • Inverkehrbringer/Händler

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungIn der Vorbereitungsküche wurden lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Bereich der Tiefkühltruhe, Kühlschrank und der Palette gesichtet. Weiterhin wurden unter der Spüle viele tote Tiere gefunden. In der Monitoringfalle am Eingang waren noch zwei lebende Schaben zu sehen. Des Weiteren wurde in den Ecken, hinter der Abschlusskante und unter der Spüle viele Unsauberkeiten festgestellt.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          Datum27.06.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Oskar-Röder-Straße 8b
          01237 Dresden

          DatumFreitag, 06. September 2024, 08:41 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Grundreinigung erfolgte (01.07.2024)
          • Schädlingsmonitoringsystem wurde erweitert (03.07.2024)
          • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (03.07.2024)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Es erfolgte eine freiwillige Teilschließung der Vorbereitungsküche vom 27. Juni 2024 bis zum 3. Juli 2024.

          Meldung vom 03.09.2024 (Letzte Aktualisierung 03.09.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsSalatgurke Sorte Kiruna
          HerkunftDeutschland

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseElbaue-Werkstätten gGmbH, Aueweg 2, 04860 Torgau
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller
          • Inverkehrbringer/Händler

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

          Probennummer: L/2024/005825

          Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
          Pflanzenschutzmittel/Daminozid0,14 +/- 0,07 mg/kg0,06 mg/kgVO(EG) Nr. 396/2005

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
          Richard-Wagner-Straße 7a
          04509 Delitzsch

          Datum25.07.2024

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
          Richard-Wagner-Straße 7a
          04509 Delitzsch

          DatumDienstag, 03. September 2024, 09:05 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Ursachenermittlung: Kontamination von Jungpflanzen über Gießwasserablauf. Noch vorhandene Salatgurken wurden umgehend aus dem Verkauf genommen. Pflanzen wurden umgehend vernichtet. Umbau des Wasserablaufs mit Sperrhähnen. Junge Nutzpflanzen werden zukünftig händisch gegossen. (26.07.2024)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          Gemäß Gutachten keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher.

          Meldung vom 22.08.2024 (Letzte Aktualisierung 22.08.2024)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
          HerkunftSachsen

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseVita Life
          Prager Str. 2a
          01069 Dresden
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungZum Zeitpunkt der Kontrolle wurde ein Schabenbefall im Produktionsbereich (Küche/Kochstrecke) festgestellt. Es wurden u.a. lebende als auch tote Schaben in allen Entwicklungsstadien unter dem Mobiliar auf dem Fußboden und angrenzenden Bereichen vorgefunden. In der Spülküche wurden in einer Klebefalle lebende und tote Schaben vorgefunden bzw. auch lose oder anhaftende tote Schaben im Umfeld festgestellt. Im Lagerraum wurden tote Schaben aller Entwicklungsstadien vorgefunden. Zudem wies die allgemeine Hygiene zur Kontrolle Mängel auf. In der Spülküche/Lager, im Lagerraum und in der Küche/Kochstrecke war besonders der Fußboden unter dem Mobiliar massiv verschmutzt, verkrümelt und mit anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt. Auch die Unterkühlungen in der Küche/Kochstrecke waren im Inneren massiv verschmutzt, verklebt, mit schlierigen Belägen behaftet.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            Datum27.06.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Oskar-Röder-Straße 8b
            01237 Dresden

            DatumDonnerstag, 22. August 2024, 10:13 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Grundreinigung erfolgte (28.06.2024)
            • Schädlingsmonitoringsystem wurde überprüft (28.06.2024)
            • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (28.06.2024)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Betriebsschließung vom 27. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024

            Meldung vom 19.08.2024 (Letzte Aktualisierung 19.08.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsIn der Betriebsstätte werden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, gelagert und in den Verkehr gebracht, darunter Rohkostsalat, Reis und Fleisch.
            MindeshaltbarkeitsdatumSalatmischung mit MHD 20.05.2024 am 22.05.2024 im Kühlraum vorgefunden
            HerkunftDeutschland
            In der Betriebsstätte hergestellte Lebensmittel

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdressePunjabi Pizza
            Coppistraße 52
            04157 Leipzig
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller
            • Verarbeiter
            • Inverkehrbringer/Händler

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungHinweis zur Beschreibung: Aufgrund technischer Vorgaben ist der Textumfang beschränkt. Die verbale Beschreibung wird daher aufgeteilt. - Zu den amtlichen Kontrollen am 22.05.2024 und am 05.06.2024 wurden Verstöße gegen hygienischen Mindestanforderungen vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Diese Bewertung beruht auf folgenden Feststellungen am a) 22.05.2024: In der Gefriertruhe wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand vorgefunden. Im Kühlraum wurde eine Salatmischung vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Kontrolle seit zwei Tagen überschritten war. An den Bedarfsgegenständen und den Ausrüstungsgegenständen wurden Schmutzablagerungen festgestellt. Regalböden zur Lagerung von u.a. offenen Lebensmitteln waren hochgradig verschmutzt. – Fortsetzung unter weiterer Verstoß
            VerstoßMängel bei der Personalhygiene
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungFortsetzung - b) 05.06.2024: Die Mängel aus der Kontrolle am 22.05.2024 bestanden weiterhin. Zudem wurden zahlreiche Fliegen in der Küche festgestellt, ohne dass Bekämpfungsmaßnahmen sichtbar waren. Verschmutze Arbeitskleidung lag auf dem Pizzaofen. Arbeitsgeräte wie Teigroller und Pizzaschneider wiesen verklebte Altschmutzbeläge auf. Am Handwaschbecken befanden sich keine Einmalhandtücher.
            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn den obigen Beschreibungen enthalten.
            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungIn den obigen Beschreibungen enthalten.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
            Theodor-Heuss-Straße 43
            04328 Leipzig

            Datum22.05.2024

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Stadt Leipzig
            Theodor-Heuss-Straße 43
            04328 Leipzig

            DatumMontag, 19. August 2024, 10:56 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (22.05.2024)
            • Unmittelbare eigenverantwortliche Entsorgung der Lebensmittel mit Gefrierbrand (22.05.2024)
            • Eigenverantwortliche Reinigung der verschmutzten Arbeitsgeräte (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)
            • Eigenverantwortliche Säuberung und Folienbeschichtung der Regalböden (zwischen 05.06.2024 und 10.06.2024) (10.06.2024)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Hinweis: Diese Information der Öffentlichkeit erfolgt, da der hinreichend begründete Verdacht im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, verstoßen worden ist.

            Meldung vom 16.08.2024 (Letzte Aktualisierung 16.08.2024)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsBio-Leinsamen 350g-Packung
            Charge/PartieL-4
            Mindeshaltbarkeitsdatum25.05.2025
            HerkunftDeutschland

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseÖlmühle Dörnthal, Dörnthal 47, 09526 Olbernhau
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Angaben zum Produktverantwortlichen

            Name/Firma und Adresse
            Tätigkeit

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

              Probennummer: L/2024/006594

              Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
              Didecyldimethylammonium chloride (C10)0,25 ± 0,13 mg/kg0,05 mg/kgArt. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
              Didecyldimethylammonium chloride (C 10)0,33 ± 0,17 mg/kg0,05 mg/kgArt. 18 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              Datum12.07.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
              Wettinerstraße 61
              08280 Aue

              DatumFreitag, 16. August 2024, 11:54 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Es erfolgte die Rücknahme der Ware aus dem Handel und die Sperrung der Ware. (18.07.2024)

              Meldung vom 15.08.2024 (Letzte Aktualisierung 15.08.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdressePasa Döner Burger Pizza
              Münchner Str. 14
              01187 Dresden
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungBei der Kontrolle am 8. Juli 2024 wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es wurden lebende und tote Schaben in allen Entwicklungsstadien im Verkaufsraum vorgefunden. An folgenden Stellen waren Schaben sichtbar: hinter einem Brett im Eckbereich neben der Unterkühlung und in den offenen Schrankflächen darüber, im Grillbereich unter dem Handwaschbecken auf dem Boden, an der Bar im offenen Bereich an der Gläserspülmaschine, im angrenzenden Spülschrank, hinter dem Verkleidungsbrett unter der Spülmaschine. Zudem wies die allgemeine Hygiene bei der Kontrolle Mängel auf. Am Pizzaplatz war das Fett in der linken Fritteuse schwarz. Der Zwischenbereich der Arbeitstische war bis zum Boden fettig belegt. Die Unterkühlung war innen mit Speiseresten verschmutzt. Die Dichtgummis waren gerissen und mit Speiseresten belegt. Der Boden, die Regale und die Wände im Kühlraum waren unsauber. Die Teigkisten für den Pizzateig waren äußerlich verklebt.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              Datum08.07.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
              Oskar-Röder-Straße 8b
              01237 Dresden

              DatumDonnerstag, 15. August 2024, 10:59 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden begonnen (08.07.2024)
              • Grundreinigung erfolgte (08.07.2024)

              Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

              Die behördlich angeordnete Betriebsschließung vom 8. Juli 2024 wurde am 9. Juli 2024 aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle aufgehoben.

              Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Speisen
              HerkunftDeutschland

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und Adresse Restaurant Palace Athen
              Kanzlerstr. 52
              09112 Chemnitz
              Tätigkeit
              • Verarbeiter
              • Inverkehrbringer/Händler

              Grund der Information

              § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

              Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

              VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
              RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIn der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter stark altschmutzig, schwarzen schimmelartiger Belag, der Fußbodeb verschmutzt und z.T. verrostet.. In der Kühlzelle wurden ungeordnet u.a. Käse in offenen Lebensmittelbehätern unmittelbar auf dem Fußboden gemeinsam mit unverpacktem Obst und Gemüse und Kartonagen gelagert. Im Kellerlagerraum wurden Weißkohlköpfe und Zwiebeln in Netzen unmittelbar auf dem stark altschmutzigen Fußboden gemeinsam mit verschmutzten verschlissenen Kartons uvm. aufbewahrt.
              VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
              Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
              BeschreibungIn der Küche tropfte aus der Ablufteinrichtung schwarze altfettige Masse. Die Wand über der Ablufteinrichtung war altfettig verschmutzt, rau und schwer reinigbar. Der Heizkörper war stark verschmutzt. Auf dem Heizkörper wurden Küchentextilien getrocknet. Unten den Küchenmöbeln/ Küchengeräten war der Fußboden altschmutzig, verklebt, mit angetrockneten Speiseresten verunreinigt. Ein Kühlschrank zur Lebensmittellagerung war innen altschmutzig. Die Innenraumauskleidung des Kühlschranks war so schadhaft, dass das Isoliermaterial hervortrat.

              Verstoß feststellende Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              Datum03.07.2024

              Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

              Behörde

              Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
              Düsseldorfer Platz 1
              09111 Chemnitz

              DatumMontag, 12. August 2024, 10:24 Uhr

              Maßnahmen des Unternehmens

              • Bis zur amtlichen Nachkontrolle am 08.08.2024 wurde eine Grundreinigung durchgeführt, Reparaturen ausgeführt sowie ein Großteil der baulichen Mängel abgestellt. (08.08.2024)

              Meldung vom 12.08.2024 (Letzte Aktualisierung 12.08.2024)

              Produktinformation

              Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Lebensmittel.
              Charge/Partiehergestellt/ behandelt und in Verkehr gebracht am 11.06.2024
              HerkunftSachsen

              Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

              Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma
              Tätigkeit
              • Erzeuger/Hersteller

              Angaben zum Produktverantwortlichen

              Name/Firma und Adresse
              Tätigkeit

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                BeschreibungBeim Betreten des Fleischkühlhauses war ein aasiger, fauler Verwesungsgeruch wahrnehmbar. Es wurden mehrere Kisten mit verdorbenen Lebensmitteln vorgefunden. Diese enthielten z.B. schmierige Brühwürstchen, angetrocknete Schweineleber, grün-gelbliche schimmerndes Verarbeitungsfleisch und verdorbene Schweinefleischknochen. In der Wurstkühlzelle befanden sich Kisten mit Schinkenspeck- und Nussschinkenrohlingen in Lake. Die Schinken und die Lake waren mit toten Fliegen kontaminiert. Aus der Kiste mit gepökeltem Wildfleisch, das bereits grün schimmerte, stiegen Obstfliegen auf. In einer blauen E2-Kiste lagerten Schweinlachse, welche stark mit Schimmel behaftet waren.
                VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIm Fleischkühlhaus wurden drei E2-Kisten mit Lebensmittelabfällen aus Retouren vorgefunden.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                Wettinerstraße 61
                08280 Aue

                Datum11.06.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
                Wettinerstraße 61
                08280 Aue

                DatumMontag, 12. August 2024, 09:28 Uhr

                Meldung vom 30.07.2024 (Letzte Aktualisierung 30.07.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des Lebensmittelsverschiedene Süßwaren, Wurstwaren, Molkereierzeugnisse sowie selbsthergestelltes Sauerkraut
                Charge/PartieProdukte, die am 30.05.2024 zum Verkauf angeboten wurden
                HerkunftOsteuropa

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseLebensmittelgeschäft Wostok Ostspezialitäten, Inh. Irene Schreiner, Fürstenstr. 30, 09130 Chemnitz
                Tätigkeit
                • Inverkehrbringer/Händler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIm Bereich der Süßwarenregale wurde ein Befall mit Lebensmittelmotten festgestellt.
                VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                BeschreibungIm Verkaufsraum wurden mehrere Fertigpackungen mit kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereierzeugnissen sowie ein Eimer mit selbsthergestelltem Sauerkraut vorgefunden, die bereits über mehrere Stunden bei Raumtemperatur (21,4°C amtliche Messung) lagerten. Es wurden verschiedene unverpackte Lebensmittel vorgefunden, hier Trockenfisch, Tiefkühlfisch und Räucherfisch, die auf Wunsch des Kunden beim Verkauf im Kassenbereich verpackt werden sollten, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen. Außerdem wurden mehrere, selbstabgepackte Tütchen mit Süßwaren vorgefunden. Das Abpacken der Tütchen erfolgte ebenfalls im Kassenbereich, ohne dass dafür geeignete hygienische Bedingungen vorlagen.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                Düsseldorfer Platz 1
                09111 Chemnitz

                Datum30.05.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
                Düsseldorfer Platz 1
                09111 Chemnitz

                DatumDienstag, 30. Juli 2024, 08:16 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Kühlpflichtige Lebensmittel wurden umgehend in die Kühlung verräumt. (30.05.2024)
                • Klebefallen gegen Lebensmittelmotten wurden aufgestellt. (17.06.2024)

                Meldung vom 11.07.2024 (Letzte Aktualisierung 11.07.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des LebensmittelsFeinschmeckersalat (zerkleinerter Salat-Mix), Rucola, Spinat (Gesamtmenge: 14 kg)
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und Adressedean & david DD Wiener Platz GmbH
                Wiener Platz 4
                01069 Dresden
                Tätigkeit
                • Inverkehrbringer/Händler

                Grund der Information

                § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                Eine Sanktionierung wegen einer Straftat ist zu erwarten (gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt)

                VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
                RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
                BeschreibungAm 29. April 2024 lagerten im Kühlschrank im Verkauf sechs Beutel Feinschmecker Salat (á 500g) mit Verbrauchsdatum 28. April 2024. Bei der Kontrolle am 14. Mai 2024 lagerten in den Kühlschränken in der Vorbereitung 1x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g, 1x Spinat mit Verbrauchsdatum 10. Mai 2024 á 500g, 1x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 500g. In der Kühlzelle im Untergeschoss lagerten 18x Feinschmeckersalat mit Verbrauchsdatum 13. Mai 2024 á 500 g, 3x Rucola mit Verbrauchsdatum 9. Mai 2024 á 250g. Weiterhin wurde abgelaufener Salat schon zur Herstellung des Tagesgeschäftes verwendet.

                Verstoß feststellende Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                Datum29.04.2024

                Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                Behörde

                Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                Oskar-Röder-Straße 8b
                01237 Dresden

                DatumDonnerstag, 11. Juli 2024, 11:57 Uhr

                Maßnahmen des Unternehmens

                • Der Salat wurde entsorgt. (29.04.2024)
                • Die komplette Ware im Verkauf und die Salate in der Vorbereitung und Kühlzelle wurden entsorgt. (14.05.2024)
                • Aktualisierung des HACCP-Konzeptes (20.06.2024)

                Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

                Produktinformation

                Bezeichnung des Lebensmittelsgeschnittenes Obst und Gemüse sowie Obstsalate
                HerkunftSachsen

                Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                Name/Firma und AdresseHT Markt
                Prohliser Allee 10
                01239 Dresden
                Tätigkeit
                • Inverkehrbringer/Händler

                Angaben zum Produktverantwortlichen

                Name/Firma und Adresse
                Tätigkeit

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungBei der Kontrolle am 24. Mai 2024 wurde im Vorbereitungsbereich unter dem Spülbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. Die Tiere klebten an verschiedenen Reinigungsmittelflaschen und krabbelten bereits aus dem Schrank heraus. Es waren alle Schabenstadien vorhanden. Der Vorbereitungsraum wird zum Aufschneiden von Früchten und Zubereiten von Obstsalaten genutzt. Bei der Nachkontrolle am 30. Mai 2025 wurden insgesamt 7 Schabenmonitoringfallen im Vorbereitungsraum kontrolliert, 5 davon waren mit zum Teil lebenden Schaben befallen.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  Datum24.05.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 15:39 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (27.05.2024)
                  • Entsorgung der bereits zubereiteten Obstsalate (24.05.2024)
                  • Grundreinigung erfolgte (27.05.2024)
                  • Bauliche Instandsetzung des Vorbereitungsraum (12.06.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Die Nutzung des Vorbereitungsraum wurde am 24. Mai 2024 bis auf weiteres untersagt. Zusätzlich wurde ein Inverkehrbringungsverbot für selbst geschnittenes Obst und Gemüse sowie selbst zubereitete Obstsalate ab dem 24. Mai 2024 ausgesprochen. Der Vorbereitungsraum wurde zur Zubereitung von Lebensmitteln am 12. Juni 2024 wieder freigegeben.

                  Meldung vom 04.07.2024 (Letzte Aktualisierung 04.07.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment an verpackten und unverpackten Lebensmitteln, welches im Markt in Verkehr gebracht wird.
                  HerkunftUnbekannt

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdressePenny Markt GmbH
                  Filiale Böhlen
                  Jahnstr. 34
                  04564 Böhlen
                  Tätigkeit
                  • Inverkehrbringer/Händler

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                  Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel im gesamten Markt, insbesondere unsauberer Fußboden im Lager, Kühllager und im Verkaufsbereich, Verschmutzungen in den Verkaufsregalen und im Bake Off Bereich allgemeine Unordnung im Lager und Verkaufsbereich Abfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht unverzüglich aus Lebensmittelbereich entfernt, mangelhafter Schutz vor Schädlings- bzw. Schadnagerbefall durch defektes Rolltor
                  VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
                  RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)
                  VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                  Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                  Beschreibungwiederholt erhebliche Reinigungsmängel und Unordnung im gesamten Markt (siehe oben)

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                  Stauffenbergstraße 4
                  Haus 5
                  04552 Borna

                  Datum23.10.2023

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                  Stauffenbergstraße 4
                  Haus 5
                  04552 Borna

                  DatumDonnerstag, 04. Juli 2024, 09:36 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • bis zur Nachkontrolle ist eine teilweise Reinigung erfolgt, teilweise mussten erneute Verschmutzungen festgestellt werden. (24.11.2023)
                  • Nach angewiesener Schließung erfolgte eine grundlegende Reinigung und Desinfektion des gesamten Marktes (15.12.2023)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Die Mängel wurden bereits zur Kontrolle am 11.10.2023 festgestellt und im Kontrollbericht festgehalten und zur angekündigten Nachkontrolle am 23.10.2023 noch immer bzw. wieder festgestellt. Die Herstellung einer Grundordnung sowie eine grundlegende Reinigung und Desinfektion aller Bereiche des Marktes wurden amtlich angeordnet. Eine Nachkontrolle wurde angekündigt. Nach angewiesener Schließung und nach Abnahme einer grundlegenden Reinigung und Desinfektion wurde das Inverkehrbringen am 18.12.2023 wieder erlaubt.

                  Meldung vom 03.07.2024 (Letzte Aktualisierung 03.07.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsBackwaren (Fladenbrot, Hamburgerbrötchen, Sandwichbrot)
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseGemini Restaurant
                  Alaunstr. 2-4
                  01099 Dresden
                  Tätigkeit
                  • Verarbeiter

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßAnderer Verstoß
                  RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                  BeschreibungAm 15.05. wurde eine Beschwerdekontrolle zur Kontamination von Backwaren durch Vögel im Restaurant Gemini durchgeführt. Dabei wurden die Backwaren der aktuellen Lieferung optisch auf Beschädigungen kontrolliert. Es wurden an den Fertigpackungen, die für die Zubereitung der Gerichte genutzt werden, des orientalischen Fladenbrots und der Hamburgerbrötchen sowohl an der Verpackung als auch an der Backware selbst, Fraßspuren von Vögeln festgestellt. Es handelte sich um eine wiederholte Beschwerde.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  Datum15.05.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  DatumMittwoch, 03. Juli 2024, 07:56 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Entsorgung der beschädigten Lebensmittel (15.05.2024)
                  • Es wurde eine neue Verfahrensweise bei der Anlieferung der Backwaren in den Betrieb eingeführt. (11.06.2024)

                  Meldung vom 12.06.2024 (Letzte Aktualisierung 12.06.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des Lebensmittelsalle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                  HerkunftDeutschland

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseBäckerei Alexander Bresan e.K.
                  Herrn Alexander Bresan
                  Sollschwitz 40
                  02997 Wittichenau
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  Beschreibungwiederholt starke Verunreinigung durch Schädlinge (Mäuse, Schaben) in der Produktion, Lebensmittel durch Schädlinge verunreinigt und nicht zum Ver-zehr geeignet
                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
                  BeschreibungGeräte und Arbeitsmaterialien wiederholt stark verschmutzt

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
                  Bahnhofstraße 7
                  02625 Bautzen

                  Datum18.04.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
                  Bahnhofstraße 7
                  02625 Bautzen

                  DatumMittwoch, 12. Juni 2024, 11:28 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • teilweise Reinigungsarbeiten im Betrieb erfolgten (29.04.2024)
                  • Geräte wurden teilweise gereinigt, außer Betrieb genommen oder ersetzt (29.04.2024)
                  • Professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen (04.05.2024)
                  • Maßnahmenplan zur Eindämmung von Schädlingsbefall etabliert (06.05.2024)
                  • Schädlingsbekämpfung erfolgt, Reinigungsarbeiten überwiegend durchgeführt (11.06.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf (24.05.2024) Aufhebung der Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art (11.06.2024)

                  Meldung vom 10.06.2024 (Letzte Aktualisierung 10.06.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des Lebensmittelsalle in der Einrichtung hergestellte Speisen
                  HerkunftDeutschland

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseFrank Bergmann, Dorfstr. 26, 04769 Naundorf OT Hohenwussen
                  Tätigkeit
                  • Verarbeiter
                  • Inverkehrbringer/Händler

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungIm Rahmen einer amtlichen Ermittlungskontrolle am 24.04.2024 wurden an den Wänden, an den Decken sowie auf dem Fußboden und an den Lüftungsschächten schimmelähnliche schwarzfleckige Verschmutzungen festgestellt. Wandbereiche befinden sich teilweise im Rohbauzustand. Die Bodeneinläufe in der Küche wiesen massive Verschmutzungen und rostige Anhaftungen auf. Im Kühlhaus wurde ein stechender Geruch festgestellt. Der Lüfter weist starke Verschmutzungen auf, hier wurden Lebensmittel offen gelagert. Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wurden verschmutzt und bodennah gelagert. Es wurden offene Lebensmittel in Räumen gelagert, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                  Richard-Wagner-Straße 7a
                  04509 Delitzsch

                  Datum24.04.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
                  Richard-Wagner-Straße 7a
                  04509 Delitzsch

                  DatumMontag, 10. Juni 2024, 12:14 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • Betriebsstätte wurde geschlossen. (24.04.2024)

                  Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseSide Kebap Haus
                  Merianplatz 3
                  01169 Dresden
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Grund der Information

                  § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                  Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                  VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                  Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                  BeschreibungBei der Kontrolle am 18. April 2024 wurde im Kebap Haus ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote Schaben als auch lebende Schaben aller Entwicklungsstadien im Vorbereitungsraum (Küche), der Verkaufstheke, im Toilettenvorraum und im Gang gefunden.

                  Verstoß feststellende Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  Datum18.04.2024

                  Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                  Behörde

                  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                  Oskar-Röder-Straße 8b
                  01237 Dresden

                  DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

                  Maßnahmen des Unternehmens

                  • umfassender Umbau erfolgte (24.04.2024)
                  • Grundreinigung beendet (24.04.2024)
                  • Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (18.04.2024)

                  Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                  Betriebsschließung vom 18. April bis 24. April 2024.

                  Meldung vom 05.06.2024 (Letzte Aktualisierung 05.06.2024)

                  Produktinformation

                  Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel
                  HerkunftSachsen

                  Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                  Name/Firma und AdresseGaststätte Thang-Long
                  Merianplatz 3
                  01169 Dresden
                  Tätigkeit
                  • Erzeuger/Hersteller

                  Angaben zum Produktverantwortlichen

                  Name/Firma und Adresse
                  Tätigkeit

                    Grund der Information

                    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                    VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
                    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
                    BeschreibungIm Zuge einer Kontrolle am 18. April 2024 wurde in der Gaststätte ein Schabenbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt wurde in der Gaststätte gearbeitet und das vollständige Warenangebot feilgeboten. In der Küche wurden unter anderem lebende als auch tote Schaben hinter dem Kühlschrank vorgefunden.

                    Verstoß feststellende Behörde

                    Behörde

                    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                    Oskar-Röder-Straße 8b
                    01237 Dresden

                    Datum18.04.2024

                    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                    Behörde

                    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
                    Oskar-Röder-Straße 8b
                    01237 Dresden

                    DatumMittwoch, 05. Juni 2024, 14:21 Uhr

                    Maßnahmen des Unternehmens

                    • Grundreinigung erfolgte (22.04.2024)
                    • engmaschige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma (22.04.2024)

                    Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                    Betriebsschließung vom 18. April bis zum 23. April 2024

                    Meldung vom 22.05.2024 (Letzte Aktualisierung 22.05.2024)

                    Produktinformation

                    Bezeichnung des LebensmittelsGesamtes Sortiment/ Speisenangebot am Kontrolltag 22.03.2024
                    HerkunftDeutschland

                    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

                    Name/Firma und AdresseGaststätte Sportlerheim Am Eichholz
                    Eythraer Weg 2
                    04442 Zwenkau
                    Tätigkeit
                    • Erzeuger/Hersteller

                    Angaben zum Produktverantwortlichen

                    Name/Firma und Adresse
                    Tätigkeit

                      Grund der Information

                      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

                      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

                      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
                      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
                      Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege
                      VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
                      Rechtsgrundlage§ 12 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
                      Beschreibungwiederholt grobe Reinigungsmängel, massive Verunreinigungen, Unordnung, allgemein sehr unhygienischer Zustand im gesamten Küchen- und Lagerbereich, grob vernachlässigte Warenpflege

                      Verstoß feststellende Behörde

                      Behörde

                      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                      Stauffenbergstraße 4
                      Haus 5
                      04552 Borna

                      Datum22.03.2024

                      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

                      Behörde

                      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
                      Stauffenbergstraße 4
                      Haus 5
                      04552 Borna

                      DatumMittwoch, 22. Mai 2024, 10:25 Uhr

                      Maßnahmen des Unternehmens

                      • Grundlegende Reinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden beseitigt. Abnahme durch LÜVA erfolgte, die Wiederaufnahme des Betriebes wurde am 25.03.2024 gestattet. (25.03.2024)

                      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

                      Anordnung zur Schließung und Untersagung zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art bis auf Widerruf, Anordnung der Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Abnahme durch das LÜVA erfolgt und Wiederaufnahme des Betriebes gestattet

                      Marginalspalte

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