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Aktuelle Untersuchungsergebnisse der sächsischen EU-Badegewässer

In der Badegewässerkarte sind die im Freistaat Sachsen befindlichen EU-Badegewässer dargestellt. Während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) werden diese Gewässer von den Gesundheitsämtern nach einem verbindlichen Plan überwacht, aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen kann es in dieser Saison jedoch zu Abweichungen im Untersuchungsplan kommen. Neben einer gründlichen Inspektion der Badestelle erfolgt die Beprobung des Badewassers. Die Gesundheitsämter entnehmen in der Regel fünf Wasserproben, eine kurz vor Beginn der Badesaison sowie vier weitere während der Saison. In Ausnahmesituationen, wie z. B. bei Hochwasserereignissen oder in Havariefällen, die zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität führen können, wird der Überwachungsmodus der jeweiligen Problematik entsprechend angepasst. Die entnommenen Wasserproben werden in der LUA auf sogenannte Indikatorbakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken, die im Darm von Menschen und warmblütigen Tieren vorkommen, mikrobiologisch untersucht. Diese Bakterien weisen auf fäkale Verunreinigungen im Wasser hin. Damit kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich möglicherweise Krankheitskeime im Wasser befinden. Während der Badesaison werden die Untersuchungsergebnisse auf der Internetseite www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php fortlaufend aktualisiert. Eine jährliche Auswertung der Badegewässerüberwachung für die o. g. Gewässer befindet sich im Jahresbericht der LUA unter www.lua.sachsen.de/lua-jahresberichte-4103.html .

-Bürger können auf dieser Internetseite zu jedem EU-Badegewässer folgende Informationen einsehen (Klick auf das gewünschte Gewässer in der Badegewässerkarte):

  • Allgemeine Informationen - eine kurze Beschreibung des Gewässers, aktuelle Informationen und Kontaktadresse des zuständigen Gesund-heitsamtes, Badegewässerprofil sowie Qualitätseinstufung des Badegewässers durch die Europäische Kommission (zusätzliche Erläuterungen dazu finden Sie unter »Qualitätseinstufung der EU-Badegewässer«)
  • Untersuchungsergebnisse Vorort - aktuelle Daten zur Sichttiefe und Färbung des Wassers an der Badestelle sowie Informationen hinsichtlich einer möglichen Cyanobakterien (Blaualgen)-Massenvermehrung. Bei geringer Sichttiefe (<1 m) und/oder einer Massenvermehrung der Blaualgen ist mit einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität zu rechnen. In solchen Fällen erfolgen entsprechende Hinweise der Gesundheitsämter. Generell sollte bei einer intensiven Grünfärbung des Wassers, bei geringen Sichttiefen (<1 m) oder bei Algenteppichen im Uferbereich vorsorglich auf das Baden verzichtet werden.
  • Untersuchungsergebnisse Labor - Aktuelle Messdaten zur Badewasserbelastung mit Indikatorbakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken und Bewertung der Daten nach Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Handhabung von hohen bakteriologischen Einzelwerten. Von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung kann ausgegangen werden, wenn für Escherichia coli die kritischen Bakterienkonzentration von 1800 KbE/100 ml Wasser und/oder für Intestinale Enterokokken die kritischen Bakterienkonzentration von 700 KbE/100 ml Wasser überschritten werden. Stellt man bei der Überwachung hohe Konzentrationswerte der Indikatorbakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken im Wasser fest, die eine Gefährdung der Gesundheit der Badegäste vermuten lassen, wird vom Baden durch entsprechende Informationen des Gesundheitsamtes und Warnhinweise an der Badestelle abgeraten. Erst ein unauffälliger mikrobiologischer Befund der Nachkontrolle hebt diese Beschränkungen auf.
  • Mikroskopie – bei Bedarf wird auf Anforderung in der LUA zusätzlich eine mikroskopische Untersuchung der Wasserproben auf Cyanobakterien durchgeführt.

Qualitätseinstufung der EU-Badegewässer

Die Forderung nach einer kontinuierlichen hygienischen Überwachung der Badegewässer in Europa steht im Mittelpunkt der Europäischen Richtlinie 2006/7/EG. Jährlich wird von der Europäischen Kommission die Qualität dieser Gewässer anhand der langfristigen Überwachungsdaten einheitlich bewertet, eingestuft und in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht. Einen Link zum EU-Badegewässerbericht finden Sie unter www.gesunde.sachsen.de/234.html . Die Qualitätseinstufung der EU-Badegewässer erfolgt nach den in der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG festgelegten Kriterien. Demnach liegen der Bewertung der Gewässergüte die Überwachungsdaten für mikrobiologische Indikatorbakterien Intestinale Enterokokken und Escherichia coli der letzten 4 Badesaisons (jeweils 16 Messwerte) zugrunde. Diese Daten werden zunächst einer statistischen Auswertung unterzogen und danach nach vorgegebenen Kriterien bewertet. Abschließend erfolgt die Einstufung aller EU-Badegewässer in vier Qualitätskategorien „Ausgezeichnete Badegewässerqualität“, „Gute Badegewässerqualität“, „Ausreichende Badegewässerqualität“ und „Mangelhafte Badegewässerqualität“, deren seitens der EU-Kommission europaweit einheitliche Symbole zugeordnet sind (siehe nachfolgende Abbildungen). Für neuangemeldete Badegewässer erfolgt eine Qualitätseinstufung durch die EU erst nach Erreichen der notwendigen Untersuchungszahlen. Auch im Falle einer Sanierung oder einer anderen langfristigen Beeinträchtigung (z. B. Hochwasserschaden) kann der Untersuchungsrhythmus eines Gewässers unterbrochen werden, dies würde eine Qualitätseinstufung des betroffenen Gewässers zeitlich verzögern. Die Gewässer mit der Einstufung "Ausgezeichnete Badegewässerqualität" und "Gute Badegewässerqualität" sind in der Regel nicht anfällig für mikrobiologische Beanstandungen. Badegewässer mit der Einstufung „Ausreichende Badegewässerqualität“ sind hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Qualität weniger stabil. Bei einem „mangelhaft“ eingestuften Gewässer wird vom Baden abgeraten, wenn die mikrobiologische Qualität eines Gewässers dauerhaft zu beanstanden ist. Dies muss zusätzlich mit einem Warnhinweis (siehe Symbole unten) gekennzeichnet werden. Seit 2011 wird die Einstufung der sächsischen EU-Badegewässer nach dem oben beschriebenen Bewertungssystem vorgenommen. Die Qualitätseinstufungen der letzten Jahre belegen, dass die sächsischen Badegewässer die von der EU aufgestellten hohen hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen stets erfüllen und derzeit eine ausgezeichnete Badewasserqualität aufweisen. Entsprechend der Sächsischen Badegewässer-Verordnung (SächsBadegewVO) müssen die Qualitätseinstufungen und ggf. die Warnhinweise an jeder Badestelle und im Internet veröffentlicht werden. Eine Zusammenfassung der Einstufungen der sächsischen Badegewässer durch die EU findet man im Jahresbericht der LUA unter www.lua.sachsen.de/lua-jahresberichte-4103.html .

Ausgezeichnete Qualität Gute Qualität Ausreichende Qualität Mangelhafte Qualität Baden abraten Baden verboten

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